Der Vortrag des Referenten diente zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des Planes Johannes-Götz-Weg, Dianastraße südlich Forsthausstraße SpA Nr. 0190 / 0468 vom Oktober 2015 / 22.01.2016 eine Bürgerinformation durchzuführen.
Der Johannes-Götz-Weg und die Dianastraße südlich der Forsthausstraße sind bisher nur provisorisch hergestellt. Östlich der Parkstraße sollen die freien Grundstücke bebaut werden, hierfür wird derzeit das Bebauungsplanverfahren Nr. 354 durchgeführt.
Bei beiden Straßen handelt sich um einen Wohnweg (Anliegerstraße) mit vorherrschender Reihen- und Einzelhausbebauung. Die Länge der Ringerschließung beträgt ca. 250 m, die von beiden Seiten angefahren werden kann. Die Verkehrsstärke liegt unter 150 Kfz/h.
Die Aufenthaltsfunktion wird durch die Gestaltung als verkehrsberuhigter Bereich verdeutlicht, die Einmündungsbereiche werden gepflastert, die versetzt angeordneten Stellplätze werden ebenfalls gepflastert. Alternativ ist auch die bauliche Abgrenzung mit einer Pflasterzeile möglich.
Bereits 2001 wurde für die Dianastraße und einen Teilbereich des Johannes-Götz-Weges eine Instruktion durchgeführt, die Vorplanung wurde im Bauausschuss am 04.06.2003 zur Bürgerinformation freigegeben, danach aber nicht weiterverfolgt.
Im Einmündungsbereich der Dianastraße zur Forsthausstraße befindet sich eine prägnante Eiche mit einem Kronendurchmesser von 15 m, die erhalten wird. Die Dianastraße weist eine Breite von 12,80 m auf. Damit sind Senkrechtstellplätze möglich. Zusätzlich können noch zwei Bäume gepflanzt werden.
Johannes-Götz-Weg:
Der vorhandene Querschnitt des Johannes-Götz-Weges mit 8,50 m Breite wird auch
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 354 fortgeführt. Auch hier werden versetzt
Parkflächen und drei Grüninseln mit Bäumen angeordnet.
Eine ursprünglich vorgesehene Verbreiterung
der Fahrbahn auf 6,5 m auch im Bereich der Eiche wurde aus Baumschutzgründen
wieder verworfen. Zusätzlich soll eine Teilentsiegelung des Gehweges nördlich
der Eiche erfolgen. Die Arbeiten im Bereich der Eiche müssen zum Schutz des
Wurzelwerks ggf. in Handschachtung ausgeführt werden. Der Standort ist gemäß den
Richtlinien durch ortsfeste Schutzzäune zu sichern. Auf Grund der Leitungen
sind nur nur kleine Baumscheiben möglich Kleinstbaumscheiben, die aus Sicht des
Grünflächenamtes ungünstig für eine Straßenbegrünung sind.
Im Johannes-Götz-Weg befindet sich ein Schmutzwasserkanal und in der
Dianastraße ein Schmutz- und ein Regenwasserkanal. Für die Neuplanung des
Schmutz- und Regenwasserkanals muss die bestehende Wasserleitung verlegt
werden. Bäume müssen einen ausreichenden Abstand zu den städtischen Kanalleitungen
und den privaten Hausanschlusskanälen haben, daher musste ein geplanter
Baumstandort aus der ursprünglichen Planung wieder entfallen. Die Kosten für
die Oberflächenentwässerung können derzeit noch nicht beziffert werden.
Die Pflasterung der Stellplätze ist aus gestalterischen Gründen sinnvoll, um
Markierungen zu vermeiden, die dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches
widersprechen. Gepflasterte Parkstände sind jedoch nur möglich, wenn die
Bebauung und die Lage der Zufahrten bestimmt sind. Ansonsten kann es zu
Konflikten und anschließenden Umbauarbeiten kommen.
Die durch die Anordnung der Längsparkstände nicht mehr gegebene
Zufahrtsmöglichkeit zur Flur Nr. 35 ist über das angrenzende Grundstück
Dianastraße 11 sichergestellt, das demselben Eigentümer gehört.
Die Dianastraße und der Johannes-Götz-Weg sind bisher noch nicht erstmalig
hergestellt, für den Ausbau müssen
Erschließungsbeiträge erhoben werden. Neben den in der EBS festgelegten
Merkmalen der endgültigen Herstellung ist ein auf die konkrete Anlage bezogenes
technisches Bauprogramm erforderlich. Deshalb muss der Ausbau von
Johannes-Götz-Weg und Dianastraße von Forsthausstraße bis Forsthausstraße in
einer Baumaßnahme erfolgen. Für die im Bebauungsplan liegenden Grundstücke muss
die Ablösung des Erschließungsbeitrages mit einer eigenen Vereinbarung geregelt
werden.
Die Kosten der Maßnahmen werden auf ca. 360.000 € geschätzt. Kosten der
Spartenträger wurden bisher noch nicht mitgeteilt, diese sind noch
aufzuaddieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Straßenentwässerung über die
von StEF zu verlegenden Rohrleitungen erfolgen kann.
Die Stellungnahmen der weiteren in die Instruktion einbezogenen Dienststellen lauten:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz:
o. E.
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien:
o. E.
Behindertenrat:
Der Behindertenrat stimmt der Planung unter der Voraussetzung der Einhaltung
sämtlicher DIN-Vorschriften bezüglich der Barrierefreiheit zu.
Infra fürth gmbh:
Bei einem geplanten Straßenausbau des Johannes-Götz-Weges sind die vorhandenen
Gas- und Wasserversorgungsleitungen altersbedingt auszuwechseln. An den
Stromversorgungsleitungen sind keine Arbeiten vorgesehen.
Bezüglich der Spartenverlegung ist unbedingt eine Detailkoordinierung
erforderlich. Das Vorhaben liegt in der weiteren Schutzzone A des
Wasserschutzgebietes Rednitztal. Daher ist die Schutzgebietsverordnung zu
beachten.
Polizeiinspektion Fürth:
Aus polizeilicher Sicht bestehen keine Einwände zum Ausbau des
Johannes-Götz-Weg und der Dianastraße als verkehrsberuhigter Bereich. Die
Pflasterung der Einmündungsbereiche wird von unserer Seite aus bevorzugt.
Weiterhin sollte eine klare optische Abgrenzung der angeordneten Stellflächen
eingeplant werden.
Straßenverkehrsamt:
o. E.
Telekommunikationsleitungen:
Die vorhandenen Telekommunikationsanlagen sind zu beachten, die geplante Trasse
wurde im Plan provisorisch dargestellt. Wir bitten Sie die Pflanzstandorte so
zu wählen, dass unsere vorhandenen Telekommunikationsanlagen nicht tangiert
werden (mind. 2,5 m Abstand). Wir bitten, die Arbeiten mit uns frühzeitig
abzusprechen.
Bauträger für das neue Baugebiet:
Zunächst keine weiteren Anmerkungen. Es wird um Mitteilung der geplanten
Zeitschiene gebeten.
Die Instruktionsergebnisse wurden weitgehend in die Planung eingearbeitet. Die Teilentsiegelung des Gehweges im Bereich der vorhandenen Eiche macht die Verbreiterung des Gehweges zu Lasten der Fahrbahn der Forsthausstraße erforderlich.
Da die Entwässerung im Trennsystem erfolgt und somit ein Regen- und ein Schmutzwasserkanal zusätzlich zu den Versorgungsleitungen verlegt werden müssen, sind bei den geplanten Bäumen Wurzelschutzplatten einzubringen, da der Abstand zu den vorhandenen und geplanten Leitungen nicht ausreicht. Für den Baum vor dem Anwesen Johannes-Götz-Weg 5 ist zusätzlich eine Wurzelraumerweiterung erforderlich. Ein Baumstandort gegenüber der Instruktion entfällt.
Sollten sich bezüglich der Zufahrten noch Änderungen ergeben, müssen die Stellplätze evtl. anders angeordnet werden.
Wünschenswert wären aus gestalterischen Gründen auch Pflanzbeete, um eine verkehrsberuhigende Wirkung auch bei Nichtbelegung der Parkstände zu erzielen und den Straßenraum gestalterisch und ökologisch aufzuwerten. Diese Pflanzbeete könnten jedoch nur bei entsprechender personeller Ausstattung des Grünflächenamtes gepflegt werden. Deshalb muss darauf verzichtet werden. Das Baureferat empfiehlt, den beiliegenden Lageplan der Bürgerinformation zu Grunde zu legen. Wir weisen darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen der Bürgerinformation nur die Kosten des Tiefbauamtes für den Straßenausbau bekanntgegeben werden können, die Kosten für die Verlegung der Straßenbeleuchtung und der Oberflächenentwässerung liegen nicht vor.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
360.000
+ X € |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan