Der Stadtrat nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis
In der Bürgerversammlung Nord-Ost am 26.11.2015 wurde durch Herrn Erwin Deutschbein die Freigabezeit des signalisierten Fußgängerüberweges an der Nordseite der Kreuzung Stadelner Hauptstraße/Fischerberg/Herboldshofer Straße bemängelt. Insbesondere der Umstand, dass die fußläufige Überquerung der Stadelner Hauptstraße innerhalb der signalisierten Grünzeit kaum möglich ist, stieß auf die Kritik der Versammlung und führte zur Antragstellung.
Wie bereits in der Bürgerversammlung erläutert, entspricht die Signalisierung den technischen Regelwerken und den straßenverkehrsrechtlichen Normen. Das Signal „Grün fürFußgänger“ gestattet das Betreten der Fahrbahn, während Rotlicht das Betreten der Fahrbahn verbietet. Fußgänger, die sich beim Umschalten von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, können ihren Weg ohne Sorgen fortsetzen. Nach dem Umschalten von Grün auf Rot schließt sich ein Zeitraum an, der das Queren der Fahrbahn sicher gewährleistet (Schutzzeit). Nicht die Grünzeit ist das wichtige Zeitkriterium sondern die sich anschließende Schutzzeit, denn ein Fußgänger könnte stets in der letzten Sekunde Grün die Fahrbahn betreten und muss sicher queren können.
Eine Verlängerung der Grünzeit, wie sie von der Bürgerversammlung beantragt wurde, wirkt sich zwangsläufig sich auf die Signalisierung des gesamten Kreuzungsknotens aus. Aufgrund der langen Querungsstrecke besteht die Notwendigkeit einer angemessenen Schutzzeit, die auch bei längerer Grünzeit nach dem Umschalten auf Rot ablaufen muss. Insgesamt also wären dann Räum- und Schutzzeit deutlich länger als bisher – dies wiederum würde eine komplette Neuberechnung der Umlaufzeiten für den gesamten Knotenbereich erfordern.
Aber schon jetzt kann gesagt werden:
Die Wartezeiten für den fließenden Verkehr würden sich verlängern, was wiederum zu längeren Stehzeiten und damit zu mehr Lärm und Abgasen z.B. am Fischerberg führen würde. Um den Verkehrsfluss trotzdem aufrechtzuerhalten, müssten dann auch die Grün-Phasen des motorisierten Verkehrs verlängert werden, die Fußgänger müssten wieder länger warten.
Eine Änderung der Signalisierung ergibt, auch nach Abstimmung mit der Straßenbaubehörde und der Polizei, keinen Vorteil für die Fußgänger, wie vom Antragsteller gewünscht, dafür mehr Belästigungen für die Allgemeinheit und die dortigen Anwohner..
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Antrag aus der Bürgerversammlung vom 26.11.2015