Der Ausschuss für Jugendhilfe
und Jugendangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat,
die
vom Bayerischen Städtetag mit den aktuellen „Pflegekinderrichtlinien“
empfohlene Erhöhung des
Pflegegeldes für Kinder in Vollzeitpflege
zum 01.07.2016 durchzuführen.
Der
Pflegegeldsatz erhöht sich damit wie folgt:
Altersstufen: |
bis vollend. 6. Lj. |
bis vollend. 12 Lj. |
ab 13. Lj. |
Vollzeitpflege bisher |
751 € |
844 € |
968 € |
Vollzeitpflege ab
01.07.2016 |
780 € |
878 € |
1.010 € |
Darin Anteil des Unterhaltsbedarfs des Kindes |
480 € |
578 € |
710 € |
Wochenpflege 5 Tage (= 85 %) |
663 € |
746 € |
859 € |
Wochenpflege 6 Tage (= 92,5 %) |
722 € |
812 € |
934 € |
Das Pflegegeld für die Vollzeitpflege in Fürth wurde zuletzt mit
Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2014 zum 01.07.2014 erhöht.
Anmerkung: Der Städtetag hatte
den Mitgliedsstädten seinerzeit die Übernahme der Anpassung zwar zum 01.01.
2014 empfohlen. Dies wurde in Fürth nicht sofort umgesetzt, sondern wie bereits
in den Vorjahren aus finanz- und verwaltungsökonomischen Gründen zeitversetzt
beschlossen.
Zwischenzeitlich liegt die neue Fassung der gemeinsamen Empfehlungen
vom Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Städtetag vom 17.12.2015 vor. Die
erneute Anpassung des Pflegegeldes wird wiederum zum 01.01.2016 empfohlen, wie
im vg. Beschlussvorschlag dargestellt ist. Das Bayerische Sozialministerium hat
bereits 2012 den Jugendämtern ebenfalls nahegelegt, entsprechend dieser
Vorschläge zu verfahren und die Anpassungen jeweils durchzuführen. Mit
Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom
04.02.2005 wurden für das JgA die bayernweit geltenden
„Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen, regelmäßig
auch die aktuellen Anpassungen durchzuführen.
Die Pflegefamilien sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe.
Kindern und Jugendlichen bieten sie eine gute Chance für ein gelingendes Leben.
Sie geben Halt und Verlässlichkeit in einem geschützten familiären Rahmen. Dies
ist bei jüngeren Kindern sehr wichtig, denn deren Bedarf an Zuwendung und
Stabilität stellt sich besonders sensibel dar. Zwischen Pflegeeltern und
Kindern bilden sich in der Regel enge Bindungen, auf deren Basis die jungen
Menschen oftmals über den Jugendhilfezeitraum hinaus zurückgreifen können. Für
den Fachdienst bleibt es deshalb immer eine Herausforderung, die passende
Familie zu finden und Pflegeeltern, Herkunftseltern und junge Menschen auf ihre
gegenseitige Eignung hin zu beurteilen. Es gibt eine Vielzahl gewünschter
Kompetenzen und ebenso Ausschlusskriterien. Die Anforderungen, die an
Pflegefamilien gestellt werden, sind sehr hoch. Ihre besonders wertvolle Arbeit
für die Jugendhilfe ist zusätzlich bemerkenswert, zumal eine alternative
Unterbringung eines Kindes in einer Jugendhilfeeinrichtung rund vier bis
fünfmal höhere Kosten verursacht.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat die Fürther
Pflegeltern finanziell zu unterstützen und angemessen auszustatten. Die
Gleichstellung mit Vollpflegepauschalen der umliegenden Jugendämtern ist dabei
unumgänglich. Ansonsten besteht die konkrete Gefahr, nicht ausreichend
Pflegestellen für neue Fälle zu gewinnen, was ebenfalls in teuere stationäre
Hilfen mündet.
Finanzielle Auswirkung:
Von der Erhöhung sind nur Pflegekinder betroffen, die in Fürth bei
ihren Pflegeeltern leben. Dies sind ca. 63 von insgesamt 78 Pflegekindern in
Vollpflegen. Für auswärtig untergebrachte Kinder gilt der Pflegesatz des
dortigen Jugendamtes.
Durch die Verschiebung der Erhöhung auf einen späteren Zeitpunkt, als
vom Städtetag empfohlen, werden 2016 zunächst Einsparungen in Höhe von ca.
13.230 € (35 € x 63 x 6 Monate.)
erzielt.
Ansonsten ergibt die Pflegesatzerhöhung jährliche Mehrausgaben für 63
Kinder in Höhe von ca. 25.860 €. Die Kosten für die Vollzeitpflege werden im
Sonderbudget 51500 in Unterabschnitt 4556.7612 abgerechnet. Dafür ist 2016 ein
Betrag von 650.000 € eingestellt.
Nachdem die Zahl der Pflegekinder von 110 (2005) auf 65 (2014)
zurückging, fielen in diesem Sektor schrittweise weniger Ausgaben an. Der
Ansatz wurde deshalb von 739.000 € (2014) auf jeweils 650.000 (2015 und 2016)
reduziert. Nachdem das angestrebte Ziel, die Zahl der Pflege-kinder wieder zu
erhöhen 2015 mit 78 Pflegekindern erste Erfolge zeigte, geht das Amt für
Kinder; Jugendliche und Familien zunächst prospektiv von einer Stabilisierung
aus. Im Jahr 2015 wurden 726.717,30 € verausgabt. Wegen Anhebung der
Pflegegelder 2014/2016 bei gleichzeitiger Erhöhung der Anzahl der Pflegekinder
von 65 auf 78 müssen 2016 (unterjährig) und 2017 (über Haushaltsmeldung
zusätzlich) zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Die Kämmerei wurde
insoweit informiert. Die Gesamtsumme kann erst Mitte 2016 hochgerech-net werden
und ist stark von der tatsächlich dauerhaft belegten Anzahl der
Vollzeitpflegeplätze abhängig.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
25.860
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
4556.7612 |
Budget-Nr. 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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