Betreff
Erhöhung der Pflegegelder für die Unterbringung von Kindern in Familien (§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege)
Vorlage
JgA/253/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat,

die vom Bayerischen Städtetag mit den aktuellen „Pflegekinderrichtlinien“

empfohlene Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder in Vollzeitpflege  zum 01.07.2016 durchzuführen.

 

Der Pflegegeldsatz erhöht sich damit wie folgt:

 

Altersstufen:

bis vollend. 6. Lj.

bis vollend. 12 Lj.

ab 13. Lj.

Vollzeitpflege bisher

751 €

844 €

968 €

Vollzeitpflege ab 01.07.2016

780 €

878 €

1.010 €

Darin Anteil des Unterhaltsbedarfs des Kindes

480 €

578 €

710 €

Wochenpflege

5 Tage (= 85 %)

663 €

746 €

859 €

Wochenpflege

6 Tage (= 92,5 %)

722 €

812 €

934 €

 


Das Pflegegeld für die Vollzeitpflege in Fürth wurde zuletzt mit Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2014 zum 01.07.2014 erhöht.

 

Anmerkung: Der Städtetag hatte den Mitgliedsstädten seinerzeit die Übernahme der Anpassung zwar zum 01.01. 2014 empfohlen. Dies wurde in Fürth nicht sofort umgesetzt, sondern wie bereits in den Vorjahren aus finanz- und verwaltungsökonomischen Gründen zeitversetzt beschlossen.

 

Zwischenzeitlich liegt die neue Fassung der gemeinsamen Empfehlungen vom Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Städtetag vom 17.12.2015 vor. Die erneute Anpassung des Pflegegeldes wird wiederum zum 01.01.2016 empfohlen, wie im vg. Beschlussvorschlag dargestellt ist. Das Bayerische Sozialministerium hat bereits 2012 den Jugendämtern ebenfalls nahegelegt, entsprechend dieser Vorschläge zu verfahren und die Anpassungen jeweils durchzuführen. Mit Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom 04.02.2005 wurden für das JgA die bayernweit geltenden „Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen, regelmäßig auch die aktuellen Anpassungen durchzuführen.

 

 

Die Pflegefamilien sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe. Kindern und Jugendlichen bieten sie eine gute Chance für ein gelingendes Leben. Sie geben Halt und Verlässlichkeit in einem geschützten familiären Rahmen. Dies ist bei jüngeren Kindern sehr wichtig, denn deren Bedarf an Zuwendung und Stabilität stellt sich besonders sensibel dar. Zwischen Pflegeeltern und Kindern bilden sich in der Regel enge Bindungen, auf deren Basis die jungen Menschen oftmals über den Jugendhilfezeitraum hinaus zurückgreifen können. Für den Fachdienst bleibt es deshalb immer eine Herausforderung, die passende Familie zu finden und Pflegeeltern, Herkunftseltern und junge Menschen auf ihre gegenseitige Eignung hin zu beurteilen. Es gibt eine Vielzahl gewünschter Kompetenzen und ebenso Ausschlusskriterien. Die Anforderungen, die an Pflegefamilien gestellt werden, sind sehr hoch. Ihre besonders wertvolle Arbeit für die Jugendhilfe ist zusätzlich bemerkenswert, zumal eine alternative Unterbringung eines Kindes in einer Jugendhilfeeinrichtung rund vier bis fünfmal höhere Kosten verursacht.

 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat die Fürther Pflegeltern finanziell zu unterstützen und angemessen auszustatten. Die Gleichstellung mit Vollpflegepauschalen der umliegenden Jugendämtern ist dabei unumgänglich. Ansonsten besteht die konkrete Gefahr, nicht ausreichend Pflegestellen für neue Fälle zu gewinnen, was ebenfalls in teuere stationäre Hilfen mündet.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Von der Erhöhung sind nur Pflegekinder betroffen, die in Fürth bei ihren Pflegeeltern leben. Dies sind ca. 63 von insgesamt 78 Pflegekindern in Vollpflegen. Für auswärtig untergebrachte Kinder gilt der Pflegesatz des dortigen Jugendamtes.

Durch die Verschiebung der Erhöhung auf einen späteren Zeitpunkt, als vom Städtetag empfohlen, werden 2016 zunächst Einsparungen in Höhe von ca. 13.230 €  (35 € x 63 x 6 Monate.) erzielt.

 

Ansonsten ergibt die Pflegesatzerhöhung jährliche Mehrausgaben für 63 Kinder in Höhe von ca. 25.860 €. Die Kosten für die Vollzeitpflege werden im Sonderbudget 51500 in Unterabschnitt 4556.7612 abgerechnet. Dafür ist 2016 ein Betrag von 650.000 € eingestellt.

Nachdem die Zahl der Pflegekinder von 110 (2005) auf 65 (2014) zurückging, fielen in diesem Sektor schrittweise weniger Ausgaben an. Der Ansatz wurde deshalb von 739.000 € (2014) auf jeweils 650.000 (2015 und 2016) reduziert. Nachdem das angestrebte Ziel, die Zahl der Pflege-kinder wieder zu erhöhen 2015 mit 78 Pflegekindern erste Erfolge zeigte, geht das Amt für Kinder; Jugendliche und Familien zunächst prospektiv von einer Stabilisierung aus. Im Jahr 2015 wurden 726.717,30 € verausgabt. Wegen Anhebung der Pflegegelder 2014/2016 bei gleichzeitiger Erhöhung der Anzahl der Pflegekinder von 65 auf 78 müssen 2016 (unterjährig) und 2017 (über Haushaltsmeldung zusätzlich) zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Die Kämmerei wurde insoweit informiert. Die Gesamtsumme kann erst Mitte 2016 hochgerech-net werden und ist stark von der tatsächlich dauerhaft belegten Anzahl der Vollzeitpflegeplätze abhängig.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

25.860 €

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst. 4556.7612

Budget-Nr. 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: