Der Stadtrat befürwortet die Weiterführung des VGN-Semestertickets und beschließt die erneute Übernahme einer Ausgleichsgarantie für das Semesterticket im VGN-Bereich für das Wintersemester 2016/2017 und das Sommersemester 2017. Der auf die Stadt Fürth entfallende Garantiebetrag wird für den betreffenden Zeitraum auf 100.000 € beschränkt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Garantieübernahme zu schaffen, entsprechend der im Vorjahr getroffenen Vereinbarung mit dem VGN.
1.
Teilnehmende Hochschulen
Zum Wintersemester 2015/2016 wurde nach dem positiven Votum
der Studierenden in der entsprechenden Urabstimmung das VGN-Semesterticket an
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), der Technischen
Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (TH) und der Evangelischen Hochschule
Nürnberg eingeführt.
Im November 2015 fand an der Hochschule für Musik Nürnberg eine Urabstimmung über das Semesterticket statt. Von den Teilnehmenden unter den rund 400 Studierenden sprachen sich 64,85% für das Semesterticket aus. Der Einstieg ins Ticket erfolgt zum Sommersemester 2016.
Im Dezember 2015 fand auch an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (345 Studierende) eine Urabstimmung statt. Hier sprach sich die Mehrheit der Studierenden (67,7%) gegen die Teilnahme am Semesterticket aus.
2.
Organisatorische Themen
Nach der Einführung des Tickets im Oktober fanden seit
Januar 2016 in unterschiedlicher Zusammensetzung Gespräche zwischen Kommunen,
VGN, Studentenwerk, Studierenden und Hochschulen statt. Insbesondere von Seiten
der Studierenden wurden organisatorische Fragestellungen thematisiert, die in
der Folge abgearbeitet werden. U.a. betrifft dies die Frage der Art der
Bezahlung, den Datenschutz sowie den Online-Auftritt des VGN (Fremdsprachen,
Handling).
3.
Kaufquote
Das Semesterticket besteht aus zwei Komponenten, einem
verpflichtenden Basisticket und einem freiwilligen Zusatzticket. Im ersten Jahr
ist für das Basisticket ein Betrag von 65 Euro pro Semester zu entrichten.
Damit erhalten alle Studierenden an den genannten Hochschulen eine
Fahrtberechtigung im gesamten Verkehrsverbund Großraum Nürnberg von Montag bis
Freitag in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag sowie samstags, sonntags
und an Feiertagen durchgehend von 0 bis 24 Uhr. Das Zusatzticket berechtigt zur
Fahrt von Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr und kostete im Wintersemester
2015/2016 193 Euro. Für das Sommersemester liegt der Preis bei 199 Euro.
Die Preise beruhen auf der Annahme, dass rund 37,7% der (damals kalkulierten) ca. 53.000 Studierenden in Nürnberg, Fürth und Erlangen das Zusatzticket kaufen werden. Von der Höhe der Kaufquote sind die grundsätzliche Fortführung des Tickets und vor allem die künftige Preisentwicklung abhängig.
Zum Stichtag 19.01.2016 lagen dem VGN relativ stabile Zahlen zur Kaufquote des Zusatztickets im Wintersemester 2015/2016 vor. Diese lag hochschulübergreifend bei 36,81 % (hochschulbezogen siehe Tabelle).
Hochschule |
Kaufquote Zusatzticket |
FAU |
33,98% |
TH |
43,91% |
Ev. Hochschule |
49,58% |
Es zeigt sich damit, dass der von den Beteiligten angenommene Wert von 37,7% Kaufquote für das Zusatzticket nahezu erreicht wurde. Für die Fortsetzung des Tickets ist dies eine gute Ausgangsbasis. Bei den Zahlen fällt weiterhin auf, dass die FAU bei der Kaufquote des Zusatztickets gegenüber den anderen beiden Hochschulen abfällt. Dies ist vermutlich u.a. damit zu erklären, dass viele Studierende der FAU in Erlangen wohnen und den Weg zur Universität zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen. Eine wohnortgenaue Auswertung steht noch aus.
4.
Ausgleichsgarantie Wintersemester
2015/2016 und Sommersemester 2016
Um einerseits den Einführungspreis für das Semesterticket zu
garantieren, aber andererseits auch potentielle Verluste der
Verkehrsunternehmen auszugleichen, falls weniger Studierende als erwartet das
Zusatzticket erwerben, war eine zunächst auf ein Jahr befristete
Ausgleichsgarantie, die die Verkehrsunternehmen einforderten, für die
Startphase des Modells notwendig (vgl. StR-Vorlage Käm/278/2015). Die Ausgleichsgarantie
betrug für das Wintersemester 2015/2016 und Sommersemester 2016 zusammen
insgesamt rund 1,7 Millionen Euro für eine Kaufquote zwischen 27,0%
(Garantieuntergrenze; bei geringerer Kaufquote trägt der VGN das Risiko) und
37,7% (Kostendeckung).
Diese Ausgleichsgarantie wurde von insgesamt acht ÖPNV-Aufgabenträgern übernommen. Als gerechter Aufteilungsmaßstab für die jeweiligen Anteile an der Ausgleichsgarantie wurden die Fahrgeldeinnahmen, die die jeweiligen Kommunen durch die Studierenden in 2012 (Jahr der verbundweiten Fahrgasterhebung) erzielt haben, zugrundgelegt.
In die damalige Berechnung flossen die Kommunen ein, welche einen Anteil von mehr als 2% der Einnahmen durch die Studierenden haben. Dies waren die Städte Erlangen, Fürth und Nürnberg sowie die Landkreise Nürnberger Land, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Roth und Fürth. Entsprechend dieses Maßstabs entfiel auf die Stadt Fürth ein Anteil von maximal 180.000 Euro. Der Stadtrat hat sich mit Beschluss vom 25.02.2015 zur Übernahme einer solchen Ausgleichsgarantie bereiterklärt.
Kommune |
Anteil |
Stadt Nürnberg |
57,34% |
Stadt Erlangen |
16,61% |
Stadt Fürth |
9,52% |
Landkreis Nürnberger Land |
5,91% |
Landkreis Erlangen-Höchstadt |
3,31% |
Landkreis Forchheim |
2,52% |
Landkreis Roth |
2,42% |
Landkreis Fürth |
2,37% |
(Anm.: Nur die acht genannten Kommunen und Landkreise beteiligen sich mit einer vertraglichen Bindung. Es liegen jedoch auch Zusagen von weiteren Kommunen mit kleineren prozentualen Anteilen als 2% vor, so dass sich hier noch leichte Verbesserungen der finanziellen Beteiligung für die in der Tabelle aufgeführten Kommunen ergeben.)
Bei einer Gesamtzahl von zum Stichtag 55.000 Studierenden und der Kaufquote von 36,81% ergibt sich für das Wintersemester 2015/2016 ein fälliger Ausgleich der Kommunen an den VGN in Höhe von insgesamt rund 74.260 Euro.
Unter der Annahme, dass die Kaufquote auch im Sommersemester
2016 bei 36,81% liegen würde, ergäbe sich für das Sommersemester 2016 zudem ein
Ausgleich an den VGN in Höhe von insgesamt rund 76.570 Euro.
Addiert hätten die Kommunen und Landkreise also eine Gesamtsumme von rund 150.825 Euro zu tragen. Für Fürth ergäbe sich aus dem oben genannten prozentualen Anteil die Summe von rund 14.350 Euro.
Wie hoch genau der Fürther Beitrag zur Ausgleichsgarantie sein wird, steht erst dann fest, wenn die Zahlen des Sommersemesters gesichert vorliegen. Würde die Kaufquote im Sommersemester 2016 beispielsweise auf 30% abrutschen, so müsste insgesamt eine Ausgleichssumme von rund 737.000 Euro gezahlt werden. Dies würde für die Stadt Fürth einen zu zahlenden Gesamtbetrag von rund 70.200 Euro bedeuten.
5.
Fortführung des Semestertickets und
Preisfortschreibung
Spätestens Mitte April 2016 muss nun der VGN in seinen
Gremien über die Fortsetzung des Semestertickets und die Preisfortschreibung
entscheiden. Nur mit einer erneut auf ein Jahr befristeten Ausgleichsgarantie
können die Preise wie folgt festgelegt werden:
Semester |
Basisticket in Euro |
Zusatzticket in Euro |
Wintersemester 2015/2016 |
65,00 |
193,00 |
Sommersemester 2016 |
65,00 |
199,00 |
NEU:
Wintersemester 2016/2017 |
70,80 |
199,00 |
NEU:
Sommersemester 2017 |
70,80 |
204,20 |
Diese Preise beinhalten zum einen die regulären Tarifanpassungen nach den „Atzelsberger Beschlüssen“, die alle anderen Tickets auch tragen müssen, und zum anderen beim Basisticket eine Nachholung der „Atzelsberger“ Erhöhung aus dem Sommersemester 2016, in dem man das Basisticket aus rechtlichen Gründen auf dem selben Preisniveau wie das Basisticket im Wintersemester 2015/2016 halten musste.
Würden die Kommunen keine Ausgleichsgarantie zusagen, so
würde der Preis für das Zusatzticket im Wintersemester 2016/2017 mindestens
zwischen 204 Euro und 207 Euro und im Sommersemester 2017 mindestens zwischen
209 Euro und 212 Euro liegen.
6.
Ausgleichsgarantie Wintersemester
2016/2017 und Sommersemester 2017
Für das Wintersemester 2016/2017 und das Sommersemester 2017
wird nun vorgeschlagen, dass aufgrund der Erfahrungen und Verkaufsergebnisse im
Wintersemester 2015/2016 bei angenommenen 55.000 Studierenden eine maximale
Ausgleichsgarantie von insgesamt rund 1,0 Mio. Euro festgelegt werden sollte,
die für eine Kaufquote von 32% fällig werden würde (die Garantieuntergrenze
steigt von 27% auf 32% und ist somit kommunalfreundlicher gestaltet; die Kosten
für eine Kaufquote unter 32% trägt der VGN selbst). Läge die durchschnittliche Kaufquote
für das WS 2016/2017 und SS 2017 (bei angenommenen 55.000 Studierenden)
zusammen beispielsweise bei 34,0%, so ergäbe sich eine Gesamtausgleichssumme in
Höhe von rund 645.000 Euro für die Kommunen. Läge die entsprechende Kaufquote
bei 37,7%, so müsste keine Ausgleichssumme gezahlt werden.
Nach dem unter Punkt 4 dargestellten Aufteilungsmaßstab entfällt auf die Stadt Fürth bei einer angenommenen Studierendenzahl von 55.000 und einer Untergrenze von 32% Kaufquote für das Zusatzticket erneut ein Anteil von 9,52%, also ein Betrag von rund 95.200 Euro. Zur Sicherheit sollte ein Betrag von 100.000 Euro für den städtischen Haushalt 2017 berücksichtigt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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