Die „Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007“ wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Die „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007“ wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
Die aktuelle Entwicklung im Bestattungswesen zeigt, dass der Trend von der traditionellen Erdbestattung eindeutig hin zu Urnenbestattungen geht.
Obwohl der Fürther Friedhof über ein reichhaltiges Angebot an verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten bietet, werden zwischenzeitlich die Grabplätze für naturnahe Bestattungen langsam knapp. So ist z.B. das im Jahr 2008 eröffnete und zwischenzeitlich mehrfach erweiterte Urnenbiotop nahezu restlos belegt.
Gegenwärtig wird in unmittelbarer Nähe zum Urnenbiotop ein neues Gemeinschaftsurnenfeld errichtet. Diese Anlage umfasst insgesamt 89 Grabplätze für die Aufnahme von jeweils zwei Urnen. Die Pflege der Anlage übernimmt die Friedhofsverwaltung.
In Anlehnung an die Gebühr bei den historischen Gemeinschaftsurnenanlagen, bei denen jeweils auch ein Platz für die Aufnahme von zwei Urnen ausgelegt ist, soll auch bei einer Grabstelle im Gemeinschaftsurnenfeld eine Jahresgebühr von 80,-- € erhoben werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007 (Anlage 1)
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007 (Anlage 2)