Betreff
Maßnahmenkatalog zu den Baumfällungen im Grundig-Park; Aufhebung des Verkaufsstopps an die Fa. P&P
Vorlage
Rf. III/060/2016
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Stadtrat hebt den mit Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2013 gegenüber der Firmengruppe P&P ausgesprochenen Verkaufsstopp für städtische Grundstücke und Gebäude sowie solche städtischer Töchter auf.


In Folge der Baumfällungen auf dem Gelände des Grundig-Parks hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.12.2013 einen 9 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog beschlossen.

 

Im Zuge der Aufklärung des Sachverhaltes wurde schließlich auf Grund zu Tage getretener rechtlicher und tatsächlicher Probleme und Unsicherheiten mit der Fa. P&P ein Vergleich vereinbart, welchen der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.10.2015 mehrheitlich gebilligt hat. In diesem Vergleich hat sich die Fa. P&P verpflichtet, insgesamt 80.000 € „Ausgleichszahlungen“ für die vorgenommenen Baumfällungen an die Stadt Fürth zu bezahlen. Die Fa. P&P kam ihrer Verpflichtung aus dem Vergleich nach, so dass der Vorgang zwischenzeitlich aus umweltrechtlicher Sicht abgeschlossen werden konnte.

 

In diesem Vergleich hat sich die Stadt Fürth im Gegenzug verpflichtet, auf eine Ahndung der Baumfällungen zu verzichten. Nachdem der Stadtrat insoweit ausdrücklich auf das Ergreifen von Sanktionen gegenüber der Fa. P&P verzichtet hat und auch die weiteren Punkte des Maßnahmenkataloges aus dem Stadtratsbeschluss vom 18.12.2013 abgearbeitet wurden, besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit mehr, den unter Nr. 2 des o.g. Beschlusses ausgesprochenen Verkaufsstopp aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Stadtratsbeschluss vom 18.12.2013 hinsichtlich der Nr. 2 aufzuheben.

 

Der Sachstand in der Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenkataloges wurde mehrfach in den Sitzungen des Umweltausschusses und des Stadtrates dargestellt (insbes. Umweltausschuss am 18.09.2014, ergänzt im Stadtrat am 21.10.2015). Zur Abrundung und zum Abschluss der Thematik wird nachstehend ein zusammenfassender Überblick über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges gegeben:

 

Maßnahme

Umsetzung

1. Ein Baustopp erfolgt für jedes Gebäude, das im Gegensatz zu öffentlichen rechtlichen Vorschriften errichtet wird.

 

Gebäude wurden nach Mitteilung der Gebäudewirtschaft/Bauaufsicht nicht im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet. Es brauchten daher keine Baueinstellungen verfügt zu werden.

 

2. Der Investor erhält bis auf Weiteres keine städtischen Grundstücke mehr zu Bebauungszwecken.

 

Der Investor hat seit dem Stadtratsbeschluss weder von der Stadt Fürth, noch von deren Töchtern Grundstücke zu Bebauungszwecken erhalten.

 

3. Nach Feststellung des Schadensumfanges wird im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens auch geklärt werden, ob eine Irreführung der Behörden vorliegt.

 

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde wegen der erkannten tatsächlichen und rechtlichen Probleme und Unsicherheiten eingestellt (sh. Nr. 2 des Stadtratsbeschlusses vom 21.10.2015).

 

4. Die vollständige Wiederaufforstung der entfernten Bäume an Ort und Stelle muss, wo immer rechtlich zulässig, sichergestellt werden. Die Pflanzungen sollen einen Stammumfang von mindestens 22 – 24 Zentimeter haben, zudem ist eine Pflege der Pflanzen über mehrere Jahre sicherzustellen.

 

Die Forderung hat sich durch die vergleichsweise Einigung mit der Fa. P&P auf eine „Ausgleichszahlung“ von 80.000 € erledigt.

5. Die Einrichtung einer ökologischen Bauaufsicht bei der Stadt wird zeitnah umgesetzt. Anteilig wird ihre Einrichtung aus einer Erhöhung der Baugenehmigungsgebühr mitfinanziert.

 

Eine Teilzeit-Stelle für die ökologische Bauaufsicht wurde im Referat V, Gebäudewirtschaft/Bauaufsicht eingerichtet.

6. Ein Gleichklang mit den Aufklärungsarbeiten und Konsequenzen mit der Stadt Schwabach ist anzustreben.

 

Durch das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz wurden mehrere Gespräche mit der Stadt Schwabach geführt. Ein intensiverer Gleichklang war wegen der Verschiedenartigkeit der beiden Sachverhalte nicht geboten.

 

7. Bei Baugrundstücken mit schützenswertem Baumbestand werden zukünftig angemessene Kautionen für jeden Baum gemeinsam mit der Baugenehmigung verlangt.

 

Soll gemäß Beratung in der Sitzung des Umweltausschusses am 30.01.2014 in Fällen verlangt werden, in welchen zwischen der Stadt Fürth und dem Vorhabensträger kein Konsens über die Erhaltungsmöglichkeit von Bäumen hergestellt werden kann.

 

8. Bebauungen in der Nähe von Wäldern im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes haben vom Waldrand einen Regelabstand von 30 Metern zu halten. Zudem soll geprüft werden, ob die im Privateigentum befindlichen Waldflächen als FFH-Gebiet und Bannwald ausgewiesen werden können.

 

Der Abstand von 30 Metern zum Wald wird bei der Bewertung von Bauvorhaben und in der Bauleitplanung als politische Zielvorgabe grundsätzlich beachtet. In Einzelfällen werden in den jeweiligen Verfahren in enger Abstimmung mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth auch Abweichungen von dieser Vorgabe zugelassen.

Eine Einbeziehung der privaten Waldflächen in den Bannwald und das FFH-Gebiet wird nicht für sinnvoll erachtet, da der äußerst schmale und nur schwer abgrenzbare Waldbereich auf Grund der bestandsgeschützten Umzäunung des Gebietes (sh. unten, Nr. 9) dauerhaft der freien Natur entzogen ist.

 

9. Die neuen privaten Waldeigentümer werden darauf hingewiesen, dass Zäune im rechtlichen Waldbereich nicht zulässig sind und nicht geduldet werden.

 

Recherchen der Bauaufsicht haben ergeben, dass die äußere Umzäunung des Bereichs Grundig-Park baurechtlich genehmigt wurde und somit Bestandsschutz genießt. Somit käme grundsätzlich nur noch eine Entfernung der Zäune zwischen den Grundstücken, soweit sich diese im Waldbereich befinden, in Betracht. Dies ist aus fachlicher Sicht wegen der genehmigten äußeren Umzäunung allerdings nicht sinnvoll; die Zäune zwischen den einzelnen Grundstücken sollen daher bestehen bleiben dürfen.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: