Betreff
Änderung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen einschl. Bauleistungen (Vergaberichtlinien Fürth)
Vorlage
OrgA/084/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

Die Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen einschl. Bauleistungen (Vergaberichtlinien Fürth) vom 29.07.2010 - zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 19.06.2013 -  werden in den Ziffern 2, 5.1, 5.7, 6.4, 7.5 (neu eingefügt), 7.10 (neu 7.11), 8, 10 und 11 geändert.

 

Die Änderungen sind in beiliegender Synopse (vgl. Anlage 1) rot markiert.

 

Die geänderten Vergaberichtlinien (vgl. Anlage 2 - Entwurf vom 1. März 2016) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Änderungen treten zum 18. April 2016 in Kraft.


Aufgrund der ab 18. April 2016 in Kraft tretenden EU-Vergaberechtsreform und der Einführung der VOB/A 2016, Abschnitt 1 und der VOB/B 2016 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern sind die Regelungen in den städtischen Vergaberichtlinien anzupassen, damit hier kein Widerspruch zu dem geltenden Vergaberecht oder staatlichen Vorgaben entsteht.

Die notwendigen Änderungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt in die Vergaberichtlinien eingearbeitet.

 

Bayerische Kommunen sind nach § 31 Abs.1 KommHV-Kameralistik bzw. § 30

Abs.1 KommHV-Doppik verpflichtet, grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung

durchzuführen, sofern nicht die Natur des Geschäftes oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen.

 

Hierbei ist es sinnvoll, die nach § 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik bzw. § 30 Abs. 2 KommHV-Doppik vorgegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden, die das Staatsministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen bekannt gibt.

Das Vergaberecht ist äußerst komplex und wird durch eine Vielzahl weiterer Rechtsvorschriften geprägt: z.B. EG-Vergaberichtlinien, 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A), Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) sowie die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).

 

Die städtischen Vergaberichtlinien stellen hier keine weitere eigenständige Rechtsvorschrift dar, sondern enthalten eine Zusammenstellung der wichtigsten o.g. Regelungen für die Sachbearbeiter der Stadt Fürth, die Vergaben durchführen. Sachbearbeiter/innen soll hier ein Leitfaden zur Hand gegeben werden, in dem die wichtigsten Vergaberegelungen, Vergabegrundsätze und Zuständigkeiten dargestellt werden. Dies soll vor allem der Rechtssicherheit bei Vergaben und der Vermeidung von Korruption dienen.

 

Die ausführlichen Änderungen können beiliegender Synopse entnommen werden.

Das Rechnungsprüfungsamt wurde im Vorfeld beteiligt, das Referat V informiert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse                 (Anlage 1)

Vergaberichtlinien  (Anlage 2)