Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:
Die Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen einschl. Bauleistungen (Vergaberichtlinien Fürth) vom 29.07.2010 - zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 19.06.2013 - werden in den Ziffern 2, 5.1, 5.7, 6.4, 7.5 (neu eingefügt), 7.10 (neu 7.11), 8, 10 und 11 geändert.
Die Änderungen sind in beiliegender Synopse (vgl. Anlage 1) rot markiert.
Die geänderten Vergaberichtlinien (vgl. Anlage 2 - Entwurf vom 1. März 2016) sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Änderungen treten zum 18. April 2016 in Kraft.
Aufgrund
der ab 18. April 2016 in Kraft tretenden EU-Vergaberechtsreform und der Einführung
der VOB/A 2016, Abschnitt 1 und der VOB/B 2016 durch das Bayerische
Staatsministerium des Innern sind die Regelungen in den städtischen
Vergaberichtlinien anzupassen, damit hier kein Widerspruch zu dem geltenden
Vergaberecht oder staatlichen Vorgaben entsteht.
Die
notwendigen Änderungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt in
die Vergaberichtlinien eingearbeitet.
Bayerische Kommunen sind nach § 31 Abs.1
KommHV-Kameralistik bzw. § 30
Abs.1 KommHV-Doppik verpflichtet, grundsätzlich eine
öffentliche Ausschreibung
durchzuführen, sofern nicht die Natur des Geschäftes
oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige
Vergabe rechtfertigen.
Hierbei ist es sinnvoll, die nach § 31 Abs. 2
KommHV-Kameralistik bzw. § 30 Abs. 2 KommHV-Doppik vorgegebenen
Vergabegrundsätze anzuwenden, die das Staatsministerium des Inneren im
Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen bekannt gibt.
Das Vergaberecht ist äußerst komplex und wird durch
eine Vielzahl weiterer Rechtsvorschriften geprägt: z.B. EG-Vergaberichtlinien,
4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung
(VgV), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A),
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) sowie die
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Die städtischen Vergaberichtlinien stellen hier
keine weitere eigenständige Rechtsvorschrift dar, sondern enthalten eine
Zusammenstellung der wichtigsten o.g. Regelungen für die Sachbearbeiter der
Stadt Fürth, die Vergaben durchführen. Sachbearbeiter/innen soll hier ein
Leitfaden zur Hand gegeben werden, in dem die wichtigsten Vergaberegelungen,
Vergabegrundsätze und Zuständigkeiten dargestellt werden. Dies soll vor
allem der Rechtssicherheit bei Vergaben und der Vermeidung von Korruption
dienen.
Die ausführlichen Änderungen können beiliegender
Synopse entnommen werden.
Das Rechnungsprüfungsamt wurde im Vorfeld beteiligt,
das Referat V informiert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Synopse (Anlage 1)
Vergaberichtlinien (Anlage 2)