Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss nimmt den Vortrag des Wirtschaftsreferenten zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, in ihrer Stellungnahme gegenüber der Regierung von Mittelfranken auf eine Reduzierung des innenstadtrelevanten Sortimentsanteils am Gesamtsortiment zu drängen.
1. Mit Schreiben
der Regierung von Mfr. v. 22.12.2015 wurde die Stadt Fürth über die Einleitung
des o. g. Raumordnungsverfahrens in Kenntnis gesetzt (die diesbezüglichen
Verfahrensunterlagen werden in den Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und
Schwabach ausgelegt).
Die umfangreichen Projektunterlagen für das Raumordnungsverfahren zur
Ansiedlung des o. g. Einrichtungshauses wurden seitens der Stadt Fürth zur
Kenntnis genommen.
2. Die
planungsrechtliche Situation stellt sich für den in Nürnberg geplanten
IKEA-Standort wie folgt dar:
Der wirksame FNP stellt den Bereich
überwiegend als gewerbliche Baufläche dar
(die im Randbereich der
Regensburger Str. im FNP als Fläche für Wald ausgewiesene Fläche soll erhalten
und im weiteren Verfahren daraufhin umgeplant werden); ein rechtsverbindlicher
Bebauungsplan liegt nicht vor.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
großflächigen Einzelhandel besteht ein Planungserfordernis. Mit dieser Zielsetzung
wird die Stadt Nürnberg zeitnah entsprechende Bauleitplanverfahren
(FNP-Änderung und Aufstellung des B-Plans Nr. 4640) einleiten (erste Erörterung
der Bauleitpläne im Stadtplanungsausschuss am 28.01.2016 / der
Einleitungsbeschluss durch den StR ist am 17.02.2016 erfolgt).
Als verbindliche Vorgabe für die
bauleitplanerische Konkretisierung des Vorhabens ist die landesplanerische
Beurteilung abzuwarten.
Nach Abschluss des ROV werden für
die o. g. parallelen Bauleitplanverfahren die frühzeitige Behördenbeteiligung
und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt; anlässlich der
Behördenbeteiligungen wird die Stadt Fürth erneut beteiligt.
Die Einleitung der Bauleitplanverfahren wird städtebaulich von Nürnberger
Seite wie folgt begründet:
Die Nachnutzung der bereits versiegelten und zukünftig nicht mehr
benötigten FNP- Gewerbeflächen entspricht dem "Ziel der Innen- vor
Außenentwicklung" sowie der Zielsetzung eines sparsamen Flächenverbrauchs.
Des Weiteren wird durch die Neuansiedlung eines großflächigen Möbel- und
Einrichtungshauses auch die oberzentrale Funktion Nürnberg gestärkt.
In den zum ROV erstellten Ausführungen der Planungsgruppe Skrippe-Jansen GmbH
wird dargelegt, dass der
Vorhabenstandort ein nicht etablierter und nicht integrierter (Einzel-)
Standort ist und demnach hier grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist. Ein
Ausnahmetatbestand liege jedoch dann vor, wenn eine alternative
Ansiedlungsmöglichkeit an einem etablierten Standort nicht möglich ist und die
hier vorhandene Gewerbenutzung nicht beeinträchtigt wird. Beide Prämissen sind
laut Gutachten erfüllt.
3. Außer der planungsrechtlichen Situation wurden seitens des
Baureferates insbesondere die verkehrlichen
Auswirkungen des Vorhabens in Fürth geprüft.
Aus Sicht der
Verkehrsplanung wird das Vorhaben aufgrund der damit verbundenen verkehrlichen
Entlastung des sog. „Poppenreuther Knotens“ begrüßt.
Der in Nürnberg vorgesehene Standort ist über die vierspurige
Regensburger Straße (B 4), die einen direkten Anschluss an die BAB A 6 und
damit eine schnelle Verbindung zum Autobahnkreuz BAB A 6 / BAB A 9 hat, sehr
gut an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen.
Im Gutachten der Planungsgruppe
Skrippe-Jansen GmbH wird aufgezeigt, dass die Verteilung des
IV-Zielverkehrs aufgrund der Ausrichtung des potentiellen Einzugsgebietes zu
56,3 % aus südöstlicher Richtung (.d. h. Autobahn) kommen wird und zu 43,7% aus
Richtung Nordwest.
4. Neben den für Fürth positiven
verkehrlichen Auswirkungen muss bei der Beurteilung des neuen IKEA-Standortes
aus Sicht des Wirtschaftsreferates jedoch berücksichtigt werden, dass die Stadt Nürnberg mit der
Neuansiedlung insbesondere das Ziel verfolgt, den durch die IKEA Filiale in
Fürth im Bereich Möbel bedingten Kaufkraftabfluss aus Nürnberg zu unterbinden.
Hierbei wurde die von der Fa. Cima für die Ansiedlung eines
IKEA-Einrichtungshauses in Nürnberg im Jahr 2014 erstellte Verträglichkeitsanalyse aus Fürther Sicht geprüft.
Der Gutachter nimmt Bezug auf das
integrierte Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fürth aus dem Jahr
2010. Seinerzeit befand sich die Fürther Innenstadt in einer problematischen
Wettbewerbssituation, vor diesem Hintergrund wurde von einer Vorschädigung des
Fürther Zentrums ausgegangen. Diese Einschätzung dürfte durch die Existenz der
Neuen Mitte, dem Hornschuch-Center und dem Umbau des Carre´ Fürther Freiheit
und weiterer Maßnahmen nicht mehr zutreffen.
„Aus der städtebaulichen Überprüfung der zentralen
Versorgungsbereiche im Kerneinzugsbereich und der prognostizierten
Umsatzverlagerungen aus dem Planvorhaben ergeben sich jedoch laut
gutachterliche Stellungnahmen der Fa. Cima keinerlei Hinweise auf mögliche
städtebauliche Auswirkungen.
Lediglich im nicht zentrenrelevanten Kernsortiment Möbel
ist für die vorhandenen Agglomerationen in Nürnberg und Fürth eine deutliche
Intensivierung des Wettbewerbs verbunden.
Dieses Fazit gilt insbesondere für den Standort Fürth, da hier
hinsichtlich der Umsatzverlagerungen im Kernsortiment Möbel als einzigem
untersuchten Standort in nicht integrierten Sondergebietsstandorten mit 15,1 %
eine Abschöpfungsquote deutlich über der 10% Schwelle erreicht wird. Begründet
wird dies mit der vorhandenen IKEA in Fürth.“
Da der Einzugsbereich
der IKEA Fürth weit über Nürnberg hinaus ins südliche Mittelfranken reicht, dürften sich nach Auffassung des Wirtschaftsreferates größere
Umsatzverlagerungen zwischen den beiden Betrieben ergeben.
Nach einer Fertigstellung des Nürnberger IKEA
Marktes ist auch mit einem erheblichen Rückgang der
Gewerbesteuereinnahmen von IKEA Fürth zu rechnen.
Nach hiesiger Auffassung sollte in der
Stellungnahme gegenüber der Regierung von Mittelfranken auf einer erheblichen
Reduzierung des Innenstadtrelevanten Sortimentsanteils am
Gesamtsortiment von IKEA bestanden werden, um die Innenstädte im
Kern-Einzugsbereich des Vorhabens zu schützen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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Hst.
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Budget-Nr. |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Raumordnungsverfahren Einrichtungshaus Nürnberg