Der
Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der Lageplan – Königstraße / Brandenburger Str. –Instruktion Endfassung– SpA Nr. 05170143 von Februar 2016 / März 2016 wird als Vorplanung beschlossen
Im
Bau-und Werkausschuss am 06.05.2015 wurde zur Busbeschleunigung u.a.
beschlossen, dass an der Rathauskreuzung Maßnahmen zur Verbesserung der
Abwicklung für den ÖV zeitnah untersucht und möglichst zügig umgesetzt werden
sollen. Der Umbau soll zeitgleich mit der Kreuzung an der Ludwigbrücke
(Busschleuse) erfolgen. Eine eigene Busspur in der Henri-Dunant-Straße Richtung
Rathauskreuzung wird nicht erforderlich, da der Bus von der Ludwigbrücke
kommend als Pulkführer auftritt.
Die
derzeit eingebauten taktilen Bodenelemente für sehbehinderte Fußgänger
entsprechen nicht mehr der aktuellen Normenlage. Es sind daher der Einbau von
Auffindestreifen und getrennten Querungsstellen mit differenzierten Bordhöhen
(0 / 6 cm Absenkung) geplant, um in Anbetracht der innerstädtischen Bedeutung
dieses Knotens (Rathäuser, Museen, Fußgängerzone, Umsteigestelle Bus – U-Bahn
etc.) einen vollständig barrierefreien Ausbau des Knotenpunktes durchzuführen.
Die bestehende Lichtsignalanlage
muss ausgetauscht werden. Alle Fußgängerfurten werden zusätzlich mit
akustischen Signalgebern auf Anforderung ausgestattet. Die Busse erhalten ein
T-Signal an der Haltestelle „Rathaus“-Südseite, um einen erneuten Halt an der
Lichtsignalanlage zu vermeiden. Hierfür wird ein bestehender Mast der infra vb
(Haltestellenschild mit Uhr) genutzt und muss in die Verkabelung der
Lichtsignalanlage integriert werden. Die fahrzeugseitige Ausrüstung der Busse
wird demnächst umgestellt. Fest steht jedoch, dass die Kommunikation mit der
LSA weiterhin über Analogfunk im 2m-Band erfolgen wird. Eine entsprechende
LSA-Ausstattung (Funkempfänger mit Auswerteeinheit) kann deswegen, ebenso wie
die tatsächliche funkmeldepunktbasierte Busbeschleunigung planungsseitig
bereits berücksichtigt werden.
Bis zur Realisierung der
Funkanforderung seitens infra/vb und VAG müssen die Busse noch direkt an der
LSA anfordern und erhalten nur verkehrsabhängige Eingriffsmöglichkeiten, die
denen des MIV gleichgestellt sind. Eine Änderung der Bestandssteuerung oder ein
Austausch der gesamten Lichtsignalanlage nur auf diesen Zwischenzustand hin
wäre unwirtschaftlich gewesen.
Querung im Arm der
Henri-Dunant-Straße: Die Randsteinlinien bleiben
erhalten. Der Signalmast am Wirtschaftsrathaus wird in Furtmitte versetzt. Für
den Busverkehr soll der bestehende Grünpfeil erhalten bleiben. Die Querung für
die Fußgänger ist künftig in einem Zuge möglich.
Querung im nordwestlichen Arm der
Königstraße: Die Fußgängerquerung wird verkürzt und rechtwinklig
zur Straßenachse angeordnet.
Querung im südöstlichen Arm der
Königstraße: Die Mittelinsel wird verbreitert auf 2,50 m. Der
Signalmast wird mittig gesetzt. Eine Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,50m
zugunsten des Seitenraumes bei Hs. Nr. 90 wäre wünschenswert gewesen und wurde
so instruiert. Dies hätte jedoch einen Eingriff von ca. 1,5m in die Kirchweihfläche,
insbesondere den Standplatz des Fahrgeschäfts neben dem unmittelbaren
Kreuzungsbereich zur Folge gehabt und wurde von LA abgelehnt.
Die während der Kirchweih benötigte
Zufahrt am Beginn des Parkstreifens wird daher wie der Einmündungsbereich der
Brandenburger Str. gepflastert und mit herausnehmbaren Fahrradbügeln versehen,
um das widerrechtliche Parken zu unterbinden. Der Lichtsignalmast bleibt in
seiner heutigen Lage bestehen und muss so auch während der Kirchweih nicht
versetzt oder abgenommen werden. Der Beginn des Parkstreifens steht somit in
der Kirchweihzeit als Ausfahrspur aus dem Knotenpunkt in Richtung City-Center
weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
Im weiteren Verlauf wird der
Randstein im Bereich des ehemaligen Wartehäuschens (Hs. Nr. 96/98) so
angepasst, dass während der Kirchweih kein Verschwenk der Zufahrt zur
Tiefgarage City-Center zulasten der Kirchweih mehr notwendig ist und so
insgesamt sogar mehr Fläche für die Kirchweih zur Verfügung steht.
Querung im Arm der Brandenburger
Str.:
Die Fußgängerquerung wird auf 4,00m verbreitert und
ebenfalls mit getrennten Querungsstellen ausgestattet.
Eine gekürzte Zusammenfassung der
Instruktionsergebnisse ist nachfolgend aufgeführt, insbesondere soweit sie
nicht bereits in der überarbeiteten Planung berücksichtigt wurden:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK):
-keine Stellungnahme-
Arbeitsgruppe Radverkehr Fürth (AGFF):
Erstmal tangieren die geplanten
Arbeiten den Radverkehr nicht direkt. Leider - denn es ist eine wichtige Achse
und Radfahren ist in diesem Bereich momentan nicht zulässig. Aus unserer Sicht
fehlen zwei Verbindungen, um vom Theater Richtung Nordwesten zu Grüner Markt /
Kulturforum / Billinganlage zu gelangen:
1.) Eine Geradeausfahrmöglichkeit auf der Königstr. Richtung
Nordwesten
2.) Eine Querungsmöglichkeit beim Sozialrathaus von
der Helm- in die Gustavstraße.
Dadurch ist der Radverkehr auf dieser wichtigen Achse
komplett unterbrochen. Wir bitten Sie, die Möglichkeit einer Durchfahrt für
Radfahrer an diesen beiden Stellen zu prüfen (auch wenn das sicher nicht ganz
einfach ist).
Die
vorgestellten Planungen umfassen wie dargestellt keine Veränderungen oder
Optimierungen im Radwegenetz. Diese sind innerhalb anderer Vorhaben
darzustellen.
Behindertenrat und Behindertenbeauftragte der Stadt
Fürth:
jeweils o. E.
Seniorenrat:
o. E.
Gleichstellungsstelle:
o. E.
Stadtheimatpflege:
o. E.
infra fürth/vb:
Grundsätzlich o. E. mit folgender Anmerkung: Wir möchten aber ergänzen, dass
wir an jeder Halteposition der Busse ein T-Signal zur Signalisierung des
optimalen Abfahrtszeitpunktes für notwendig erachten.
Die ein- oder
zweimalige Wiederholung des derzeit nur an der ersten Halteposition
vorgesehenen T-Signals im Bereich des Wartehalle wäre grundsätzlich möglich.
Dies betrifft überwiegend die Fahrten Richtung Norden.
Die von der
nördlichen Bucht abfahrenden Fahrzeuge Richtung Hauptbahnhof könnten nur in dem
kurzen Zeitraum bis zur vollständigen Einrichtung der Beschleunigung von einer
ca. 30-40s vorab erteilten Voranzeige einer möglichen Anforderung einer
Freigabezeit profitieren. Demgegenüber würden jedoch unverhältnismäßig hohe
Tiefbaukosten stehen. Sie können im Endzustand durch die bei der Umfahrung des
Obstmarkt entstehende Fahrzeit bis zur LSA jederzeit mit einer weitgehend
verlustzeitminimierten Freigabe an der LSA rechnen. Weitere Abfahrsignale im
Bereich der Haltestelle werden deswegen nicht vorgesehen.
Liegenschaftsamt (LA):
Die ursprünglich vorgesehene
Verbreiterung des Gehweges bei Königstraße 90 wird entschieden abgelehnt, da
die tatsächlich entstehende Verschmälerung um ca. 1,50m gegenüber bisher
hinsichtlich der Fahrbahnbegrenzung und somit der Standorte von Fahrgeschäft
und Imbissbude nicht hinnehmbar sei.
Die
Einwendung wird durch Anpassung der Planung vollumfänglich berücksichtigt.
Polizeiinspektion Fürth:
Gleicher Hinweis wie vom
Liegenschaftsamt, mit der Empfehlung, den Seitenstreifen bei Haus. Nr. 90/92
wie bislang auf voller Länge vorzuhalten.
Die
Einwendung wird durch Anpassung der Planung vollumfänglich berücksichtigt.
Pfleger
der Fuß- und Radwege Herr Riedel:
Die Querungsmöglichkeit für Fußgänger in einem Zug
über die Henri-Dunant-Str. wird ausdrücklich begrüßt, ebenso die ursprünglich
geplante Verbreiterung des Gehwegs bei Königstr. Nr. 90. Die Stadtinformationstafel
und die Fahnenmasten vor dem Rathaus sind nicht dargestellt, eine Überprüfung
hinsichtlich der Fußgängerführung wird angeregt. Die Verschiebung des Überweges
über die Königstraße nach Westen sei nicht nachvollziehbar.
Die
Fahnenmasten und die Informationstafel werden ergänzend dargestellt. Im
Nachgang zur Instruktion wurde von GWF mitgeteilt, dass die Fahnenmasten in
absehbarer Zeit ersetzt werden müssen, in diesem Zuge können auch Versetzungen
erfolgen. Die im Plan noch dargestellten Überschneidungen mit dem taktilen
Blindenleitsystem werden dadurch so nicht entstehen. Im Übrigen sind die
vorgestellten Planungen hinsichtlich der Barrierefreiheit DIN-normgerecht und
werden vom Behindertenrat und der Behindertenbeauftragten ausdrücklich begrüßt.
Stadtentwässerungsbetrieb (StEF):
StEF weist auf den vorhandenen
Mischwasserkanal und die Hausanschlüsse hin sowie auf die einzuhaltenden
Mindestabstände bei Überbauung mit Baumstandorten. Der ursprünglich geplante
Baumstandort entfällt jedoch.
Straßenverkehrsamt:
Die Überplanung der Rathaus-Kreuzung im Zusammenhang mit der
Busbeschleunigung wird grundsätzlich begrüßt. Die Veränderung der
Randsteinlinie im Bereich des Anwesens Königstraße 90/92 würde dem stetig
festzustellenden widerrechtlichen Parken vor den Anwesen den Boden entziehen
und sich positiv auf die Abwicklung des Fußgängerverkehrs auswirken. Leider ist
gerade der südöstliche Quadrant der Kreuzung während der Fürther
Michaelis-Kirchweih von erheblicher Tragweite, da die bisherige Bushaltestelle
und der sich daran anschließende Parkstreifen als Zufahrt zur Tiefgarage
City-Center während der Kirchweihzeit benötigt wird. Eine Reduzierung der
Verkehrsfläche ist aus unserer Sicht in diesem Bereich zwar möglich, aufgrund
der Auswirkungen auf den Kirchweihbetrieb aber kaum umsetzbar.
Mit
der dargestellten Lösung können sowohl die Belange Freihaltung des
unmittelbaren Kreuzungsbereichs von Sichthindernissen durch parkenden
Lieferwagen als auch die Belange der Kirchweih berücksichtigt werden. Der Beginn
des Parkstreifens steht somit in der Kirchweihzeit als Ausfahrspur aus dem
Knotenpunkt in Richtung City-Center weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
Telekommunikationsleitungen:
Telekom plant keine Arbeiten in
diesem Bereich. Kabel Deutschland benötigt zur Planung mind. 3 Monate
Vorlaufzeit. Rechtzeitige Koordination ist erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
300.000
€ |
X |
nein |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
X |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan