Die Ausführungen des Baureferates zur Wohnbauflächenoffensive 2016 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt und als Einstieg in die Fürther Wohnbau-flächenoffensive wird das Baureferat beauftragt, in einer weiteren Untersuchung detailliert zu prüfen, ob für die drei in Frage kommenden potenziellen Wohnbauflächen (Anlage 4 – Flächen Nr. 1, Nr. 6 und Nr. 9) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung ge-schaffen werden können. Nach vollständiger Bewertung der Flächen soll dem Bauausschuss ein erster Vorschlag mit Perspektiven und Prioritätensetzungen als Grundlage für die weiteren Be-ratungen vorgelegt werden.
Bei der Ausweisung weiterer neuer Wohnbauflächen muss geprüft werden, inwieweit im Gegen-zug bisherige Wohnbauflächenpotenziale, die auch langfristig nicht realisierbar erscheinen, zu-rückgenommen werden können.
In den letzten Monaten wurden in der örtlichen Presse sowohl die rasante Bevölkerungs-entwicklung in der Stadt Fürth als auch der damit einhergehende zunehmende Flächenbedarf für den Wohnungsbau thematisiert.
Aktuell verzeichnet das Amt für Stadtforschung und Statistik für Dezember 2015 für die Stadt Fürth gemäß Melderegisterauszug einen Bevölkerungstand von 126.405 gemeldeten Einwohnern mit Hauptwohnung. Betrachtet man die Bevölkerungsentwicklung der vergangenen 10 Jahre, so ist die Fürther Bevölkerung jährlich um 1.295 Einwohner gestiegen. Der Bevölkerungszuwachs dynamisierte sich in den letzten 5 Jahren auf jährlich durchschnittlich 1.908 Einwohner.
Im vergangenen Jahr stieg die Bevölkerungszahl von Dezember 2014 bis Dezember 2015 sogar um 2.695 Einwohner an.
Dieser Bevölkerungsanstieg war zur letzten Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes vor 10 Jahren keinesfalls vorhersehbar. Selbst vor fünf Jahren veröffentlichte das Amt für Statistik im Monatsbericht März 2011 noch eine Bevölkerungsprognose für die Stadt Fürth, die auf Basis des Einwohnermelderegisters zum 31.12.2010 davon ausging, dass bis zum Jahr 2030 ein Bevölkerungsstand von 122.200 erreicht würde. Diese Prognose wurde gemäß Melde-registerauszug bereits im Februar 2014 - mit einem Bevölkerungsstand von 122.228 Einwohnern – überschritten.
Für den jüngsten
Bevölkerungszuwachs waren maßgeblich Zuwanderer aus Osteuropa und die zunehmend
steigende Anzahl von Flüchtlingen verantwortlich. Nachdem zur Jahreswende noch
ca. 2.000 Flüchtlinge in vorläufigen Fürther
Unterkünften untergebracht waren, leben derzeit noch ca. 1500 Flüchtlinge in
vorläufigen Unterkünften und werden dieses Jahr in zunehmender Zahl die
Anerkennung erhalten und damit Anspruch auf eigenen Wohnraum anmelden.
Die
Flüchtlingsproblematik und die damit verbundenen Integrationsaufgaben wurden
zuletzt im Stadtrat am 17.02.2016 erörtert; als Zielsetzung wurde “die
Verbesserung der Chancengleich-heit für alle Menschen, die in Fürth leben“
beschlossen. Darüber hinaus darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass
derzeit in Fürth schon über 700 einheimische Familien als wohnungssuchend
gemeldet sind.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 03.02.2016 wurde von Vertretern der Fürther Bauge-nossenschaften, der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth, des Evangelischen Siedlungs-werks, des Sozialforums, der Evangelischen Kirche und des Bund Naturschutz die Wohnraum-situation beleuchtet und mögliche Lösungsansätze zur Deckung des zunehmenden Wohnungs-bedarf diskutiert.
Während die in den vergangenen zehn Jahren stattgefundene
Bevölkerungszunahme von 12.946 Einwohnern noch vorrangig in innerstädtischen
Lagen (hierbei insbesondere im Bereich der Konversionsflächen) oder durch
Nachverdichtung von bestehenden Baugebieten in den weiteren Ortsteilen gedeckt
werden konnte, beklagen sowohl die o. g. Wohnungsbaugesell-schaften als auch
Bauträger und private Wohnungssuchende zunehmend, dass der Fürther
Grundstücksmarkt nicht nur überteuert, sondern leergefegt sei.
Von November 2005 bis November 2015 konnten jährlich durchschnittlich 480
Wohnungen errichtet werden; in diesem Zeitraum wurden hierbei durchschnittlich
99 Ein- und Zweifamilien-häuser pro Jahr gebaut. Betrachtet man den Zeitraum in
den letzten 5 Jahren, so blieb die Anzahl der errichteten Wohnungen mit
durchschnittlich 497 pro Jahr relativ konstant; der Anteil der Wohnungen in
Ein- und Zweifamilienhäusern stieg hier allerdings durchschnittlich auf 127 pro
Jahr an. Im vergangenen Jahr wurden im o. g. Zeitraum dann sogar 880 Wohnungen
errichtet. Nachdem nur noch 81 Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut wurden, lag
der Schwer-punkt der Wohnraumentwicklung im Geschosswohnungsbau.
Die sicherlich auch durch Eurokrise und niedriges Zinsniveau nochmals
gestiegene Nachfrage nach Wohneigentum steht ein ständig verringertes Angebot
an geeigneten Grundstücken gegenüber. Wer nicht verkaufen muss, wird angesichts
der derzeit gegebenen Kapitalanlage-möglichkeiten seinen Grundbesitz – in
Hoffnung auf noch weiter steigende Grundstückspreise – nicht dem
Grundstücksmarkt zuführen. Ein Appell an die soziale Verantwortung von
Grund-stückseigentümern dürfte vor diesem Hintergrund der geschilderten
Rahmenbedingungen wenig erfolgsversprechend sein. Daher werden sich Stadt und
Baugenossenschaften sowie Baugesellschaften weiterhin um den Erwerb von
bebaubaren Grundstücken bemühen müssen.
Die Grundstücksverfügbarkeit ist die entscheidende Grundvoraussetzung zur
Deckung der zukünftig noch weiter steigenden Wohnungsnachfrage in Fürth.
Nachverdichtung, Aufstocken und Bestandsoptimierung wird von den o. g.
Wohnungsbauakteuren – wie im Bauausschuss am 03.02.2016 schon berichtet -
weiter verfolgt werden, reicht aber angesichts der o. g. Prä-missen nicht aus,
um der der zukünftig weiter steigenden Wohnungsnachfrage zeitnah gerecht werden
zu können. Es ist daher erforderlich die noch im Flächennutzungsplan vorhandenen
Baulandreserven auf ihre Verfügbarkeit hin zu untersuchen und ggf. weitere
kurzfristig verfüg-bare Flächen für Wohnbautätigkeit zu erschließen.
Darüber hinaus bestehen - insbesondere im Bereich der großflächigen
FNP-Bauflächen-potenziale - weitere Hindernisgründe, die einer zeitnahen
Schaffung von Baurecht in Form von Bebauungsplänen entgegenstehen. Es handelt
sich hierbei u. a. um
· derzeit nicht lösbare Lärmschutzkonflikte
(Beispiel: “Oberfürberg Nord“),
· grundlegende Erschließungsprobleme (Kanal,
Verkehr) oder
· naturschutzrechtlich begründete Problemlagen.
Aktueller Stand der Wohnbauflächenpotenziale
In der Anlage 1 werden die schon jetzt im Flächennutzungsplan
ausgewiesenen großflächigen Wohnbauflächenpotenziale und deren
Realisierungsmöglichkeiten im Einzelnen aufgezeigt. Dem Bauausschuss wurde
letztmalig am 19.01.2011 eine entsprechende Auflistung zur Ver-fügung gestellt.
Der auf Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen daraufhin im
vorletzten Bauaus-schuss gewünschte Vergleich der im Flächennutzungsplan
aufgezeigten Wohnbauflächen-potenziale von 2011 mit dem aktuellen Stand wird in
den Anlagen 2 und 3 nachgekommen.
Demnach wurden in diesem Zeitraum die Potentiale, die
· gemäß § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) und
· nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes)
zu beurteilen sind jeweils um ca.
30 % reduziert,
· die im FNP aufgezeigten Entwicklungsflächen
jedoch nur um 10% abgebaut.
Auch hier wird erkennbar, dass bei der gegenwärtigen Grundstücksnachfrage
selbst in Bauge-bieten, in denen nach § 34 oder § 30 BauGB ein Baurecht gegeben
ist, größtenteils die Eigentumsverhältnisse, d. h. die nicht gegebene
Grundstücksverfügbarkeit einer Bebauung ent-gegenstehen. Daher geht es im
Moment zur Entlastung der Marktsituation auch weniger um die statistische
Ableitung des Bedarfs, sondern um eine möglichst kurzfristige
Entwicklungsmöglichkeit auf Flächen, bei denen die Eigentümer bereit sind,
diese Entwicklung auch zu vollziehen. Ebenso verdeutlichen die Zahlen in Anlage
2 und 3, dass es gelungen ist, die hohe Bauflächennachfrage der vergangenen
Jahre überwiegend im vorhandenen Siedlungsgebiet nachzukommen.
Es ist aber davon auszugehen, dass die vorhandenen Bauflächenpotentiale
aufgrund der o. g. Hemmnisse auch in den nächsten 10 Jahren nur in Teilen
entwickelt werden können. Die an eine FNP-Bauflächenausweisung geknüpften
Bauerwartungen sind offensichtlich zu hoch. Die noch zur
FNP-Gesamtfortschreibung (wirksam geworden März 2006) unterstellte
Grundstücks-verfügbarkeit von 70% war eindeutig zu hoch angesetzt. Letztendlich
erscheint es angesichts der o. g. Unsicherheiten nicht möglich verlässliche
Prognosen darüber anzustellen welche Ein-wohnerzuwächse aufgrund des
vorhandenen Wohnbauflächenpotenzials noch realisierbar erscheinen, bzw. wann
diese aktivierbar sind. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung der Fokus auf
kurzfristig realisierbare, d. h. verfügbare Bauflächenpotenziale gelegt werden.
Entwicklung neuer
Wohnbauflächen
Bezug nehmend auf die Berichterstattung in den Fürther Nachrichten wurden
von einigen Grundstückseigentümern in den vergangenen Wochen der Stadt
Grundstücke für eine bauliche Entwicklung angeboten. Hierbei handelt es sich
aber ausschließlich um Grundstücke, die im wirksamen Flächennutzungsplan als
landwirtschaftliche Flächen oder Grünflächen ausge-wiesen sind.
In der Anlage 4 “Ermittlung
und erste Einschätzung von potentiellen Wohnbauflächen“ werden die angebotenen 11
Außenbereichsflächen näher dargestellt.
Seitens der Verwaltung werden 8 Grundstücksangebote für eine
Baulandentwicklung (d. h. FNP-Änderung mit Aufstellung eines Bebauungsplanes)
als ungeeignet erachtet:
· aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet
sind zwei Grundstücksangebote in der Ge-
markung Unterfarrnbach abzulehnen;
· ein Angebot bezieht sich auf die sog.
“oberen“ Weiher südlich der Fuchsstraße / Ecke Untere
Straße; aufgrund der Lage in der
engeren Wasserschutzzone II ist hier die Ausweisung eines
Baugebietes nicht möglich und die
Errichtung baulicher Anlagen verboten;
· zwei weitere Angebote entfallen aufgrund der
Lage im Kernbereich des Knoblauchslandes;
· die Fläche am Europakanal kann aufgrund der
Lärmproblematik zumindest nicht kurzfristig
realisiert werden
· die im Bereich zwischen Strudelweg und
Glockenstraße vorgeschlagene Bebauung ist auf-
grund einer zurückliegenden
Beschlusslage, die eine Beeinträchtigung des Orts- und Land-
schaftsbildes feststellt, ebenso
abzulehnen
· wie eine vorgeschlagene Wohnbebauung des
Sportplatzes in Poppenreuth.
Dagegen erscheint es
aufgrund der prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt durchaus gerecht-fertigt, die
in der Anlage 4 empfohlenen drei verbliebenen siedlungsnahen potenziellen
Grund-stücksangebote:
· Gemarkung
Poppenreuth, westlich Kreuzsteinweg
· Gemarkung
Unterfarrnbach, Nähe Heidestraße
· Gemarkung
Burgfarrnbach, Auf der Hut (Nähe Magnolienweg)
einer näheren Untersuchung
zu unterziehen.
Nachdem die im FNP dargestellten Wohnbauflächenpotenziale größtenteils
aufgrund der fehlenden Zustimmung der Grundstückseigentümer baulich nicht
weiter konkretisiert werden können, sollte der Fokus auf die o. g. Bereiche,
bei denen die Eigentümer bereit sind der baulichen Entwicklungsabsicht zu
folgen, gelegt werden.
Generell sollte die Stadt Fürth dann vor Beginn eines Verfahrens zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes von den jeweiligen Eigentümern die Flächen
bzw. Flächenanteile im potentiellen Plangebiet ankaufen oder vertraglich
sichern, um eine Realisierung des jeweiligen Baugebietes zu gewährleisten.
Bei einer Neuausweisung von Wohnbauflächen soll darüber hinaus auch
geprüft werden, inwieweit im Gegenzug bisherige Wohnbauflächenpotenziale, die
auch langfristig nicht realisierbar erscheinen, in Teilen zurückgenommen werden
können. Bei der Betrachtung der zusammenhängenden Wohnbauflächenpotenziale im
FNP wird in Anlage 1 für die Bereiche “Oberfürberg-Nord“ und “Auf der Fichte“
darauf hingewiesen, dass sich durchaus Teilflächen für eine Rückwidmung
anbieten würden.
Abschließend soll erwähnt werden, dass im Bereich
der Hans-Bornkessel-Straße / östlich des Sportgeländes des ASV Fürth auf einer
ca. 1 ha großen - teilweise im städtischen Besitz – befindlichen Brachfläche
bereits ein punktuelles Flächennutzungsplanänderungsverfahren (mit paralleler
Änderung eines hier bestehenden Bebauungsplanes) vom Stadtrat mehrheitlich (mit
nur einer Gegenstimme) am 20.01.2016 eingeleitet wurde. Die im wirksamen
Flächen-nutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Sportplatz“
ausgewiesene Fläche liegt seit Jahren ungenutzt brach; unter Berücksichtigung
des derzeitigen hohen Wohnraumbedarfs sollen hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für Geschosswohnungsbau geschaffen werden. Der Planbereich wurde nicht
aufgelistet, da der Einleitungsbeschluss mit FNP-Änderungsbereich bereits am
03.03.2016 im Amtsblatt der Stadt Fürth veröffentlicht wurde.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
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X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 - Zusammenhängende Wohnbaulandpotenziale im Flächennutzungsplan
Anlage 2 – Vergleich der Wohnbauflächenpotenziale in Fürth (2011/2016)
Anlage 3 – Vergleich der Anzahl der Wohnbaulückenpotenziale in Fürth (2011/2016)
Anlage 4 – Ermittlung und erste Einschätzung von potenziellen Wohnbauflächen