Betreff
Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
JgA/269/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Gebührensatzung für städtische Kindertageseinrichtungen:

 

 

Satzung

 

zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, -horte u. -krippen) der Stadt Fürth in der Fassung vom 13. April 2015 (Amtsblatt vom 29. April 2015).

 

Die Stadt Fürth erlässt aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz i.d.F.d. Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.03.2016 (GVBl. S. 36) und aufgrund von § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII i.d.F.d. Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) folgende Satzung:



§ 1

 

Die Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, -horte u. -krippen) der Stadt Fürth in der Fassung vom 13. April 2015 (Amtsblatt vom 29. April 2015) wird wie folgt geändert:



1. § 2 Abs. 1 (Höhe der Benutzungsgebühren) erhält folgende Fassung:

Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat:

 

Zahlungsweise für

11 Monate

11 Monate

11 Monate

11 Monate

 

Kindergarten

      

 Hort

Kinder unter 3

Jahren im Kindergarten

Krippe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Sockel"  = 4 Std.

 

107 €

 

114 €

 

133 €

 

250 €

täglich bei allen

 

 

 

 

 

 

 

 

Betreuungsarten

 

 

 

 

 

 

 

 

Preis für eine

 

 

 

 

 

 

 

 

Zubuch-Stunde

 

11 €

 

13 €

 

13 €

 

27 €

Auf 50 % ermäßigter

Sockelbetrag (§ 5 Abs.3)

 

---

 

---

 

63,00 €

 

---

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beiträge im einzelnen

 

 

 

 

 

 

 

 

bis zu   3 Std.

 

 

 

 

 

 

 

236 €

bis zu   4 Std.

 

107 €

 

114 €

 

133 €

 

250 €

bis zu   5 Std.

 

118 €

 

127 €

 

146 €

 

277 €

bis zu   6 Std.

 

129 €

 

140 €

 

159 €

 

304 €

bis zu   7 Std.

 

140 €

 

153 €

 

172 €

 

331 €

bis zu   8 Std.

 

151 €

 

166 €

 

185 €

 

358 €

bis zu   9 Std.

 

162 €

 

179 €

 

198 €

 

385 €

bis zu 10 Std.

 

173 €

 

192 €

 

211 €

 

412 €


2. § 3 Abs. 1 (Höhe des Verpflegungsgeldes) erhält folgende Fassung:

Verpflegungsgeld für die Essensverpflegung und Getränkegeld werden als monatliche Pauschale in folgenden Varianten fällig:

Kiga

Hort

U3 in Kiga

Krippe

 

 

 

 

Teilzeitvariante                      

 

 

 

 

Verpflegungsgeld für wöchentlich bis zu 2 Verpflegungstagen in 11 Monaten, Getränke eingeschlossen

40,00 €

41,00 €

40,00 €

36,00 €

Vollzeitvariante

 

 

 

 

Verpflegungsgeld für wöchentlich 3 bis zu 5 Verpflegungstagen in 11 Monaten, Getränke eingeschlossen

61,00 €

64,00 €

61,00 €

52,00 €

oder

ausschließlich als Getränkepauschale

7,00 €

7,00 €

7,00 €

7,00 €

 

 

 

 

§ 2


Diese Satzungsänderung tritt am 1. September 2016 in Kraft.

 


Die letzte Beitragserhöhung erfolgte zum 1. September 2015.

Zur Begründung der weiteren Beitragserhöhung und Ermäßigung des Verpflegungsgeldes wird auf das beigefügte Informationsschreiben an die Elternbeiräte verwiesen.

 

Das Jugendamt schlägt aufgrund der bestehenden Finanzierungslücke eine Erhöhung der Gebühren in einem Korridor zwischen 3,6 % bis zu 7,2 % brutto vor. Die prozentuale Staffelung kann aus der Anlage „Gegenüberstellung mit der Gebührensatzung 2014“ ersehen werden.

 

Die Erhöhung ergibt Mehreinnahmen von ca. 95.600,-- €, wodurch wieder eine bessere Refinanzierungsquote erreicht werden kann.

 

Dem Elternbeirat wurde die beabsichtigte Erhöhung mit Schreiben vom 13.05.2016 im Rahmen der Anhörungsfrist bis 13.06.2016 zur Kenntnis gebracht. Einwendungen lagen bis zum Redaktionsschluss nicht vor, werden jedoch mit Eingang noch nachgereicht.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Mehreinnahmen

netto                    

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4640 u.a.      

Budget-Nr. 51250

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Schreiben an die Elternbeiräte vom 13.05.2016 mit Gegenüberstellung zur Gebührensatzung 2015