Betreff
Antrag Bündnis 90/Die Grünen; Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit - Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth
Vorlage
Rf. III/076/2016
Aktenzeichen
III/Ko
Art
Beschlussvorlage - R

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth wird zum jetzigen Zeitpunkt mangels Rechtsgrundlage abgelehnt.


Die Stadt Fürth hatte, wie bekannt, mit Stadtratsbeschluss vom  21.11.2012 das Verbot der Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit in die städtische Friedhofssatzung aufgenommen, diese aber aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 20.11.2013 wieder herausgenommen.

 

Der Bayerische Landtag hat am 03.04.2015 festgelegt, dass im Zuge der geplanten Überarbeitung des Bestattungsgesetzes eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, damit kommunale Satzungen eine Verwendung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausschließen können. Das Kabinett hat unlängst zugestimmt.

 

Das Gesetzgebungsverfahren ist aber erst im Anfangsstadium. Nach tel. Rücksprache mit dem  Bayerischen Städtetag Anfang Mai 2016 ist mit einem Inkrafttreten der Änderung erst im Herbst 2016 zu rechnen.

 

Die Verwaltung sichert zu, dass unmittelbar nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen  Änderung auch eine Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Fürth vorgeschlagen wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt wäre diese Beschlussfassung jedoch rechtswidrig.

 

Für satzungsgeberische Hektik, wie sie die Bündnis 90/Die Grünen offensichtlich entfesseln wollen, besteht im Übrigen keinerlei Anlass.

Bereits mit „Dienstanweisung der Stadt Fürth für das städtische Beschaffungswesen vom 27.08.2007 zum Ausschluss von Kinderarbeit“ verfügte der Oberbürgermeister in einer internen Weisung aufgrund eines Stadtratsbeschlusses vom 16.05.2007, dass im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen nur Produkte Berücksichtigung finden sollen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden (siehe Anlage).

 

Damit hat die Stadt all das getan, was für einen „Fair Trade“ insoweit erforderlich ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Dienstanweisung