Betreff
Betriebsträgerschaft des geplanten 2-gruppigen Kindergartens in der Karolinenstraße 106/EG
Vorlage
JgA/272/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Übernahme der Betriebsträgerschaft für den geplanten 2-gruppigen Kindergarten in der Karolinenstraße 106/EG durch die Stadt Fürth wird zugestimmt. Die für die Betriebsführung (Erstausstattung einschließlich aller Betriebsmittel) erforderlichen Haushaltsmittel werden unterjährig bereitgestellt; der für eine Inbetriebnahme 2016 notwendige überplanmäßige Personaleinsatz ab 2017 im Stellenplan abgebildet.

 

 


Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.02.2015 beschloss der Stadtrat die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 40 Kindergartenplätzen (in 2 Gruppen) in der Karolinenstraße 106 (Investitionskostenförderung). Als Betriebsträger waren „Die Johanniter“ vorgesehen. Die Zusage der örtlichen Geschäftsleitung führte jedoch zu keinem Mietvertragsabschluss mit der Eigentümerfamilie, da der Landesvorstand seine Zustimmung nach langen Vertragsverhandlungen letztlich versagte. Die Stadt Fürth, die auch in den Verhandlungen der Johanniter mit der Eigentümerfamilie vermittelnd tätig war, bot sich daraufhin an, einen geeigneten freien Träger als Betriebsträger vorzuschlagen. Sie sprach die örtliche Kirchengemeinde an und – nachdem diese das Angebot intern geprüft und verworfen hatte – auch zwei lokale freie Träger der Jugendhilfe. Die Kontakt- und Verhandlungsgespräche blieben aber allesamt ohne Ergebnis. Nachdem nun die Eigentümerfamilie klar signalisiert hat, dass sie keinen weiteren Vermittlungsversuch mehr akzeptieren wird, soll nun die Stadt selbst die Betriebsträgerschaft übernehmen (soweit die aktuell laufenden Mietverhandlungen erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können).

Für die Erstausstattung der Einrichtung einschließlich aller Betriebsmittel werden nach einer ersten Einschätzung ca. 74.000,-- € benötigt. Dieser Mittelaufwand ist (zusätzlich zum städtischen Investitionskostenzuschuss von max. 33.333,-- €) unterjährig zur Verfügung zu stellen.

Das für den Betrieb notwendige städtische Kita-Personal (eine Inbetriebnahme ist frühestens ab 01.10. oder 01.11.2016 möglich) soll zunächst überplanmäßig eingestellt und erst 2017 im Stellenplan aufgenommen werden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: