1) Tariffortschreibung zum 01.01.2017/ÖPNV-Finanzierung
a) Der Stadtrat ermächtigt den städtischen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh wie folgt zu ermächtigen:
aa) Sowohl den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs – gem. Anlage 1 – mit einer erwarteten durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 2,58 % als auch dem Vorschlag, das 9-Uhr-JahresAbo der Preisstufe B im Rhythmus von zwei Jahren auf einen jeweils runden Betrag (volle Euro) anzuheben, wird zugestimmt.
bb) Die neuen Fahrpreise treten zum 01.01.2017 in Kraft.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, über die Kommunalen Spitzenverbände auf Veränderungen in der Gesetzgebung zur ÖPNV-Finanzierung hinzuwirken, damit die Städte und/oder ihre Verkehrsbetriebe spürbare Entlastungen (insbesondere in Form von Zuschüssen) für ihre steigenden ÖPNV-Kosten erhalten und diese Entlastungen dann an die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV über niedrigere Fahrpreise weitergeben können.
2) Tarifstufe AB zwischen Nürnberg und Fürth
Aufgrund der derzeitigen Datenlage wird die Einführung einer neuen Tarifstufe (AB) für Fahrten zwischen Nürnberg und Fürth zum aktuellen Zeitpunkt nicht befürwortet.
3) VGN-Erweiterungen
Jede künftige Erweiterung des VGN-Verbundgebiets steht
unter dem Vorbehalt der ausdrücklichen Zustimmung durch den Fürther Stadtrat.
1) Tariffortschreibung zum 01.01.2017/ÖPNV-Finanzierung
Für die
Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14
Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der
Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der
Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) überlagert vom zwischen der
Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der
Holding-Geschäftsführer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt.
Allerdings können (und sollen) über § 12 Abs. 1 Satz 4 des
Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH wichtige Entscheidungen in den
(beherrschten) Tochterunternehmen von der Holding-Gesellschafterversammlung
getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FA/StR und somit der
Durchgriff der demokratisch legitimierten Willensbildung gegeben.
Jeweils
unter Hinzuziehung der infra haben bzw. werden sowohl alle Stadtratsfraktionen
als auch – und dort gemeinsam mit der infra – die Stadtratsgruppe DIE LINKE
sowie alle Einzel-StR die Tariffortschreibung zum 01.01.2017 am 13.06., 20.06.
bzw. 21.06.2016 vorberaten. Ergänzend wird auf die Anlage 1 (mit der
detaillierten Tarifübersicht auf den dortigen S. 2 bis 9) sowie die
zusätzlichen Erläuterungen hierzu in der Anlage 2 verweisen. Zu den
näheren Aspekten der Tariffortschreibung wird die infra-Geschäftsführung in
der FA/StR-Sitzung am 22.06.2016 Stellung nehmen.
Das
Finanzreferat befürwortet – aus dem Blickwinkel der städtischen
Gesellschafter-Stellung – die mit der Tariffortschreibung verbundenen,
positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH, da hierdurch wenigstens der Anstieg
des Verkehrsdefizits abgemildert wird.
Das
Plan-Defizit für 2016 der Verkehrs-GmbH beläuft sich auf -10,430 Mio. €.
Dabei stehen den Aufwendungen (29,610 Mio. €) Erträge von 19,180 Mio.
€ gegenüber. Die Erträge beinhalten 17,630 Mio. € für Fahrgeldeinnahmen
aber auch – daran gekoppelte – Zuschüsse für die Beförderung von SchülerInnen
und Schwerbehinderten sowie die städtischen Mobilitätstaler. Es errechnet sich
ein Kostendeckungsgrad von ca. 60 % (17,630 Mio. € zu
29,610 Mio. €). Ein Fahrticket-bezogenes Beispiel hierzu:
Für eine „fiktiv-durchschnittliche“ ÖPNV-Fahrt, die infra-interne
Kosten von 10,00 € auslöst, beträgt im Jahr 2016 der rechnerische
Fahrkartenpreis (incl. daran gekoppelter Zuschüsse) 6,00 € ohne
Umsatzsteuer. Bereits jetzt legt die infra also 4,00 € und somit
Zweidrittel auf den Netto-Preis (6,00 €) drauf.
Schreibt man eine jährliche Kostensteigerung von 2,58 %
(durchschnittlicher Anhebungssatz 2017) fort, nehmen die infra-internen Kosten
von (jetzt) 10,00 € binnen zehn Jahren auf 12,90 € (= 10,00 € x
1,025810) zu.
Würde man
in der Zukunft auf Fahrpreiserhöhungen verzichten und die Tarife auf dem Niveau
2016 „einfrieren“ (im Beispiel: die rechnerischen 6,00 €), müsste die
infra in zehn Jahren nicht nur (wie 2016) 4,00 € drauflegen sondern
6,90 €, d.h. 115 % auf die rechnerischen 6,00 €.
Das ÖPNV-Defizit würde sich – ohne die
jährlichen Tariffortschreibungen – binnen zehn Jahren um fast 80 %
erhöhen. Das würde massivste, nicht leistbare städtische Haushaltslasten
bedeuten, da die Versorgungssparte der infra eine derartige Unterdeckung des
Fürther Stadtverkehrs in keiner Weise ausgleichen könnte.
Sowohl infra als auch die übrigen VGN-Partner
(vgl. die infra-Stellungnahme, dort Nr. 2
– gem. Anlage 3 –) sehen gegenwärtig keine Alternative zur jährlichen
Tariffortschreibung gem. Atzelsberg oder auch einer anderen Methode. Die infra
verdeutlicht zudem, dass ein Verzicht auf die Atzelsberger Fortschreibungen
massive Einschränkungen des ÖPNV-Angebots, Investitionskürzungen etc. zur Folge
hätte, wenn – und hiervon ist auszugehen – der städtische Haushalt für die
zusätzlichen Unterdeckungen nicht aufkommen könnte.
Etwaige
Alternativen zu Atzelsberg oder flankierende Finanzierungsformen (in Form
zusätzlicher Bundes- und/oder Landesmittel) bedürften gesetzgeberischer
Eingriffe in die ÖPNV-Finanzierung, die aber erst mittel- oder gar langfristig
greifen könnten.
Im
Einzelnen wird auf die Anlage 3 (dort wieder die Nr. 2) verwiesen – zugleich Bericht zur Nr. 2 des Antrags
der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016.
Um eine
langfristige Lösung anzustreben, wird – vgl. Ziff. 1 Buchst. b des
Beschlussvorschlags – eine Hinwirkung über die Kommunalen Spitzenverbände auf
die Gesetzgebung empfohlen.
2) Tarifstufe AB zwischen Nürnberg und Fürth
Ausgehend von der Ziff. 2 des StR-Beschlusses vom 23.09.2015 – TÖP 5 öffentlich (infra fürth verkehr gmbh; ÖPNV-Tarifreform [Tarifprojekt der Städte Nürnberg und Fürth]) – wurde der betreffende Prüfauftrag bearbeitet. Die infra gelangt insbesondere zu folgendem Ergebnis:
„Die infra fürth verkehr gmbh rät von der Einführung
einer neuen Tarifstufe zwischen Nürnberg und Fürth aufgrund der
prognostizierten Mehreinnahmen nach Einnahmeaufteilung von gerade mal 350.000
Euro p.a. aufgrund von vielen Unabwägbarkeiten und Kompromissen, die den Berechnungen
zugrunde liegen, ab.“
Im
Einzelnen wird auf die infra-Stellungnahme in der Anlage 4 verwiesen – zugleich Bericht zur Nr. 1 des Antrags
der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016.
3) VGN-Erweiterungen
Weil jede
Erweiterung des VGN-Verbundgebiets auch Nachteile für die Stadt Fürth
verursachen kann, müssen – für jeden Einzelfall zukünftiger Erweiterungen –
Vor- und Nachteile erst gegeneinander abgewogen werden. Es darf keinen
Automatismus zu Verbunderweiterungen geben, und dem Stadtrat müssen daher
Verbunderweiterungen, die über die bereits zugesagten der Landkreise Kitzingen
und Haßberge hinausgehen, zur Zustimmung vorgelegt werden.
In der
StR-Sitzung am 22.06.2016 wird die Geschäftsführung der Verkehrsverbund
Großraum Nürnberg GmbH (VGN-GmbH) den StR aus Sicht der VGN-GmbH über die
Auswirkungen der VGN-Erweiterungen auf die infra näher
informieren – zugleich (mündliche)
Berichterstattung zur Nr. 3 des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 03.05.2016 sowie zum Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom
15.05.2016.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgewirkungen |
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nein |
x |
ja |
s. unten |
|
|
nein |
x |
ja |
s.
unten |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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Erläuterung
zu den finanziellen Aus- bzw. Folgewirkungen: Auf der Basis des Wirtschaftsplans
2016 der Verkehrs-GmbH ermöglicht die vorgeschlagene Tariffortschreibung eine
Abmilderung des Anstiegs des Fürther Verkehrsdefizits 2017 sowie der Jahre
2018 ff. um rd. 450 Tsd. € jährlich. |
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