Betreff
infra fürth verkehr gmbh; 1) Tariffortschreibung zum 01.01.2017/ÖPNV-Finanzierung, 2) Tarifstufe AB zwischen Nürnberg und Fürth, 3) VGN-Erweiterungen
Vorlage
Rf. II/122/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

1)  Tariffortschreibung zum 01.01.2017/ÖPNV-Finanzierung

a)  Der Stadtrat ermächtigt den städtischen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh wie folgt zu ermächtigen:

aa)   Sowohl den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs – gem. An­lage 1 – mit einer erwarteten durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 2,58 % als auch dem Vorschlag, das 9-Uhr-JahresAbo der Preisstufe B im Rhythmus von zwei Jahren auf einen jeweils runden Betrag (volle Euro) anzuheben, wird zugestimmt.

bb)  Die neuen Fahrpreise treten zum 01.01.2017 in Kraft.

b)  Die Verwaltung wird beauftragt, über die Kommunalen Spitzenverbände auf Veränderun­gen in der Gesetzgebung zur ÖPNV-Finanzierung hinzuwirken, damit die Städte und/oder ihre Verkehrsbetriebe spürbare Entlastungen (insbesondere in Form von Zuschüssen) für ihre steigenden ÖPNV-Kosten erhalten und diese Entlastungen dann an die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV über niedrigere Fahrpreise weitergeben können.

2)   Tarifstufe AB zwischen Nürnberg und Fürth

Aufgrund der derzeitigen Datenlage wird die Einführung einer neuen Tarifstufe (AB) für Fahr­ten zwischen Nürnberg und Fürth zum aktuellen Zeitpunkt nicht befürwortet.

3)   VGN-Erweiterungen

Jede künftige Erweiterung des VGN-Verbundgebiets steht unter dem Vorbehalt der ausdrück­lichen Zustimmung durch den Fürther Stadtrat.

 

 


1)  Tariffortschreibung zum 01.01.2017/ÖPNV-Finanzierung

Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesell­schaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) über­lagert vom zwischen der Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der Holding-Geschäftsfüh­rer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt. Allerdings können (und sollen) über § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH wichtige Entscheidungen in den (beherrschten) Tochterunternehmen von der Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legi­timierten Willensbildung gegeben.

Jeweils unter Hinzuziehung der infra haben bzw. werden sowohl alle Stadtratsfraktionen als auch – und dort gemeinsam mit der infra – die Stadtratsgruppe DIE LINKE sowie alle Einzel-StR die Tariffortschreibung zum 01.01.2017 am 13.06., 20.06. bzw. 21.06.2016 vorberaten. Ergänzend wird auf die Anlage 1 (mit der detaillierten Tarifübersicht auf den dortigen S. 2 bis 9) sowie die zusätzlichen Erläuterungen hierzu in der Anlage 2 verweisen. Zu den näheren As­pekten der Tariffortschreibung wird die infra-Geschäftsführung in der FA/StR-Sitzung am 22.06.2016 Stellung nehmen.

Das Finanzreferat befürwortet – aus dem Blickwinkel der städtischen Gesellschafter-Stellung – die mit der Tariffortschreibung verbundenen, positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH, da hier­durch wenigstens der Anstieg des Verkehrsdefizits abgemildert wird.

Das Plan-Defizit für 2016 der Verkehrs-GmbH beläuft sich auf -10,430 Mio. €. Dabei stehen den Aufwendungen (29,610 Mio. €) Erträge von 19,180 Mio. € gegenüber. Die Erträge beinhalten 17,630 Mio. € für Fahrgeldeinnahmen aber auch – daran gekoppelte – Zuschüsse für die Beför­derung von SchülerInnen und Schwerbehinderten sowie die städtischen Mobilitätstaler. Es errechnet sich ein Kostendeckungsgrad von ca. 60 % (17,630 Mio. € zu 29,610 Mio. €). Ein Fahrticket-bezogenes Beispiel hierzu:

Für eine „fiktiv-durchschnittliche“ ÖPNV-Fahrt, die infra-interne Kosten von 10,00 € auslöst, beträgt im Jahr 2016 der rechnerische Fahrkartenpreis (incl. daran gekoppelter Zuschüsse) 6,00 € ohne Umsatzsteuer. Be­reits jetzt legt die infra also 4,00 € und somit Zweidrittel auf den Netto-Preis (6,00 €) drauf.

Schreibt man eine jährliche Kostensteigerung von 2,58 % (durchschnittlicher Anhebungssatz 2017) fort, neh­men die infra-internen Kosten von (jetzt) 10,00 € binnen zehn Jahren auf 12,90 € (= 10,00 € x 1,025810) zu.

Würde man in der Zukunft auf Fahrpreiserhöhungen verzichten und die Tarife auf dem Niveau 2016 „einfrieren“ (im Beispiel: die rechnerischen 6,00 €), müsste die infra in zehn Jahren nicht nur (wie 2016) 4,00 € drauflegen sondern 6,90 €, d.h. 115 % auf die rechnerischen 6,00 €.

Das ÖPNV-Defizit würde sich – ohne die jährlichen Tariffortschreibungen – binnen zehn Jahren um fast 80 % erhöhen. Das würde massivste, nicht leistbare städtische Haus­haltslasten bedeuten, da die Versorgungssparte der infra eine derartige Unterdeckung des Fürther Stadtverkehrs in keiner Weise ausgleichen könnte.

Sowohl infra als auch die übrigen VGN-Partner (vgl. die infra-Stellungnahme, dort Nr. 2
– gem. Anlage 3 –) sehen gegenwärtig keine Alternative zur jährlichen Tariffortschrei­bung gem. Atzelsberg oder auch einer anderen Methode. Die infra verdeutlicht zudem, dass ein Verzicht auf die Atzelsberger Fortschreibungen massive Einschränkungen des ÖPNV-Angebots, Investitionskürzungen etc. zur Folge hätte, wenn – und hiervon ist aus­zugehen – der städtische Haushalt für die zusätzlichen Unterdeckungen nicht aufkom­men könnte.

Etwaige Alternativen zu Atzelsberg oder flankierende Finanzierungsformen (in Form zusätzli­cher Bundes- und/oder Landesmittel) bedürften gesetzgeberischer Eingriffe in die ÖPNV-Finan­zierung, die aber erst mittel- oder gar langfristig greifen könnten.

Im Einzelnen wird auf die Anlage 3 (dort wieder die Nr. 2) verwiesen – zugleich Bericht zur Nr. 2 des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016.

Um eine langfristige Lösung anzustreben, wird – vgl. Ziff. 1 Buchst. b des Beschlussvorschlags – eine Hinwirkung über die Kommunalen Spitzenverbände auf die Gesetzgebung empfohlen.

2) Tarifstufe AB zwischen Nürnberg und Fürth

Ausgehend von der Ziff. 2 des StR-Beschlusses vom 23.09.2015 – TÖP 5 öffentlich (infra fürth verkehr gmbh; ÖPNV-Tarifreform [Tarifprojekt der Städte Nürnberg und Fürth]) – wurde der betreffende Prüfauftrag bearbeitet. Die infra gelangt insbesondere zu folgendem Ergebnis:

„Die infra fürth verkehr gmbh rät von der Einführung einer neuen Tarifstufe zwischen Nürnberg und Fürth aufgrund der prognostizierten Mehreinnahmen nach Einnahmeaufteilung von gerade mal 350.000 Euro p.a. aufgrund von vielen Unabwägbarkeiten und Kompromissen, die den Be­rechnungen zugrunde liegen, ab.“

Im Einzelnen wird auf die infra-Stellungnahme in der Anlage 4 verwiesen – zugleich Bericht zur Nr. 1 des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016.

3) VGN-Erweiterungen

Weil jede Erweiterung des VGN-Verbundgebiets auch Nachteile für die Stadt Fürth verursachen kann, müssen – für jeden Einzelfall zukünftiger Erweiterungen – Vor- und Nachteile erst gegen­einander abgewogen werden. Es darf keinen Automatismus zu Verbunderweiterungen geben, und dem Stadtrat müssen daher Verbunderweiterungen, die über die bereits zugesagten der Landkreise Kitzingen und Haßberge hinausgehen, zur Zustimmung vorgelegt werden.

In der StR-Sitzung am 22.06.2016 wird die Geschäftsführung der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH (VGN-GmbH) den StR aus Sicht der VGN-GmbH über die Auswirkungen der VGN-Erweiterungen auf die infra näher informieren – zugleich (mündliche) Berichterstattung zur Nr. 3 des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016 sowie zum Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 15.05.2016.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgewirkungen

 

 

nein

x

ja

s. unten

 

 

nein

x

ja

s. unten

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

Erläuterung zu den finanziellen Aus- bzw. Folgewirkungen: Auf der Basis des Wirtschafts­plans 2016 der Verkehrs-GmbH ermöglicht die vorgeschlagene Tariffortschreibung eine Abmilderung des Anstiegs des Fürther Verkehrsdefizits 2017 sowie der Jahre 2018 ff. um rd. 450 Tsd. € jährlich.

 


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