Für BA am 20.07.2016
Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur Erneuerung der Schwabacher Brücke im Zuge der SWT inkl. Instandsetzung der Stützwände.
Für StR am 27.07.2016
Die Vorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur Erneuerung der Schwabacher Brücke im Zuge der SWT inkl. Instandsetzung der Stützwände.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rd. 7,00 Mio. €.
Vorgeschichte und Anlass des
Vorhabens
Die bestehende Schwabacher Brücke im Zuge der SWT ist eine 2-feldrige
Brücke, deren beide Teilbauwerke in den Jahren 1969/1970 errichtet wurden.
Im Rahmen der Bauwerksprüfungen der vergangenen Jahre (bis 2015) wurden
an dem Bauwerk massive Schäden festgestellt.
In Folge dessen musste das Bauwerk bereits auf eine zulässige Tonnage von ≤40t beschränkt
werden und die Untersuchungsintervalle auf halbjährliche Besichtigungen
und jährliche Sonderprüfungen verdichtet werden um frühzeitig
Veränderungen des Bauwerkes festzustellen und Gefährdungen für die Benutzer der
Brücke als auch für Verkehrsteilnehmer der Schwabacher Straße auszuschließen.
Auf Grund der festgestellten Zunahme der Schädigungen im Pfeilerbereich
bei der Sonderprüfung 2014, wurde vom Bauwerksprüfer eine kurz – mittelfristige umfassende Instandsetzungsmaßnahme empfohlen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
des Instandsetzungskonzepts
Im Vorfeld der Planungen für eine Erneuerung der Schwabacher Brücke im
Zuge der SWT wurde unter Beibehaltung der jetzigen Brückenklasse ein
Instandsetzungskonzept erstellt und die daraus resultierenden Varianten einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach RI-WI-BRÜ unterzogen.
Folgende Varianten wurden hierzu betrachtet:
·
Variante
1: Ersatzneubau
·
Variante
2: Überbauerneuerung mit
Generalinstandsetzung der Unterbauten und
Anpassung
der Lagerbank inkl. Erneuerung der Pfeilerreihe
·
Variante
3: Generalinstandsetzung des
Bauwerks und Anpassung der Lagerbank
In Erwägung aller Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten, stellte
sich als Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die Variante 2 als
wirtschaftlichste Maßnahme dar.
Vorplanung
Mit dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde der
Planungsauftrag für die Objekt- bzw. Tragwerksplanung sowie für die Erstellung
eines Baugrundgutachtens definiert.
Die beauftragten Planungsbüros kamen hierzu zu folgendem Ergebnis:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsbelastungszahlen muss das
Bauwerk in das Belastungsmodell LM1 eingeordnet werden. Dies hätte zur
Folge, dass die bestehenden Flachgründungen der Mittelpfeiler und Widerlager
bei einer Überbauerneuerung verstärkt und der Baugrund in diesem Bereich hätte
verbessert werden müssen.
Bei einem Ersatzneubau ist dies nicht erforderlich, da das Bauwerk auf
Bohrpfählen gegründet wird.
Bei einer Gegenüberstellung der Varianten musste als Ergebnis
festgestellt werden, dass eine Überbauerneuerung unter Verwendung der
bestehenden Widerlager und Pfeiler wirtschaftlich nicht zu vertreten ist und
deshalb eine Erneuerung des Gesamtbauwerkes zu bevorzugen ist.
Entwurfsplanung
Aufgrund des v.g. Sachverhaltes, wurden für die weiteren Planungen nur
noch Varianten zur Ersetzung des bestehenden Bauwerks betrachtet.
Hierbei kommt nach eingehender Überprüfung folgende Neubauvariante in
Betracht:
Abbruch Überbau und Pfeiler
mit Neubau eines Einfeldrahmen innerhalb der Widerlager, inkl. Instandsetzung
der Stützwände
Vorteile: Die alten Widerlager werden als "verlorene
Schalung" genutzt, keine zusätzlichen Flügelwände in der Widerlagermitte
erforderlich; bei Ausführung nach ZTV-ING in Stahlbeton / Spannbeton ist eine
hohe Dauerhaftigkeit bei gleichzeitig geringem Unterhalt gewährleistet.
Nachteile: Verringerung der lichten Durchfahrtsweite um ca. 4,00m
gegenüber dem Bestand; für die Herstellung der Ortbetonüberbauten ist ein
aufwendiges Lehrgerüst erforderlich, wodurch die lichte Durchfahrtshöhe während
der Bauzeit eingeschränkt wird (≥ 3,60 m).
Zusammenfassung Bauwerksentwurf
Der massiv geschädigte Überbau wird zurückgebaut, danach werden die
verbleibenden Teile der Widerlager als "verlorene Schalung" angepasst
und die Mittelpfeilerreihe ersatzlos entfernt. Die neuen Widerlager werden vor
den bestehenden angeordnet und auf einer neuen Pfahlgründung aufgesetzt. Die
lichte Weite zwischen den beiden Widerlagern wird dabei um 4,00 m auf ca. 36,00
m (rechtwinkelig gemessen) reduziert.
Bauwerksquerschnitt:
Bauwerkslängsschnitt:
Bauwerksdraufsicht:
Die Maßnahme wurde hinsichtlich des Wasserschutzes, Immissionsschutzes,
Naturschutzes und Katastrophenschutzes mit den jeweiligen Trägern abgestimmt
Verkehrsführung
Aufgrund der geteilten Überbauten können der Rückbau und die
Neuerrichtung des Brückenbauwerkes in zwei Abschnitten erfolgen. Somit können
die Verkehrswege auf der Südwesttangente und der unterführenden Schwabacher
Straße weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Hierbei ist vorgesehen auf der Südwesttangente je nach Bauabschnitt
eine 1+1 Verkehrsführung einzurichten.
Zusätzlich ist geplant über die jeweiligen Rampen eine
Verkehrsentlastung zu schaffen, was jedoch Einschränkungen für den
Linksabbiegerverkehr der Schwabacher Straße erforderlich macht.
Ein endgültiges Verkehrskonzept, wird nach gemeinsamer Ausarbeitung mit
den fachlich zuständigen Dienststellen vorgelegt.
Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rd. 7,00 Mio. €.
Die zusätzlich notwendigen Mittel in Höhe von 1,00 Mio. € zum
bisherigen Haushaltsansatz von 6,00 Mio. € werden im Rahmen der
Haushaltsplanungen 2017 beantragt. Für die Maßnahme wird ein Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung nach dem Bayerischen
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) bei der Regierung von
Mittelfranken gestellt.
Die Förderung wurde bereits von der Regierung von Mittelfranken in
Aussicht gestellt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
7.000.000
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
6310.9504.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Bauwerksskizze