Betreff
Satzung für die städtische Straßenreinigung Fürth; Änderung des Reinigungsgebietes; Satzungsänderung zum 01.10.2016
Vorlage
TfA/184/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss begutachtet, der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für die städtische Straßenreinigung Fürth zum 01.10.2016 gemäß Vorlage der Verwaltung.

 

Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Mit dem Abschluss der Bauarbeiten im Zuge der „Neuen Mitte“, wird die Fußgängerzone ausgeweitet, so dass die neuen Bereiche in die Reinigungsklasse der Fußgängerzone (RK 2) aufzunehmen sind:

 

-        Hallstraße (von Rudolf-Breitscheid-Straße bis Moststraße) (RK 2)

-        Rudolf-Breitscheid-Straße (von Schwabacher Straße bis Friedrichstraße) (RK 2)

 

Weiterhin wurden aufgrund der vorliegenden Erfahrungen bei der Durchführung der Straßenreinigung im Innenstadtbereich die Reinigungsintervalle für die jeweiligen Straßen überprüft. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in nachfolgend genannten Straßen derart erhebliche Verschmutzungen auftreten, dass eine tägliche Reinigung unumgänglich ist. Diese wurde bereits in den letzten Monaten ausgeführt.

 

Aus diesem Grunde sollen bei den genannten Straßen zum 01.10.2016 die Reinigungsklassen geändert werden.

 

-        Rudolf-Breitscheid-Straße (von Friedrichstraße bis Gustav-Schickedanz-Straße) (RK 2)

-        Fürther Freiheit (RK 2)

-        Gustav-Schickedanz-Straße (von Rudolf-Breitscheid-Straße bis Bahnhofplatz) (RK 2)

-        Friedrichstraße (von Moststraße bis Maxstraße) (RK 2)

-        Maxstraße (von Bahnhofplatz bis Schwabacher Straße) (RK 2)

-        Bahnhofplatz (RK 2)

 

 

Nachdem im ehemaligen Tucher-Areal die Johann-Geismann-Straße, die Grünerstraße und die 3 Verbindungswege (von Johann-Geismann-Straße zur Dambacher Straße, von Grünerstraße zur Dambacher Straße/Herrnstraße) fertiggestellt wurden und das gesamte Gebiet bereits durch den Bauhof gereinigt wird, ist es erforderlich die genannten Straßen und Wege ins Straßenverzeichnis aufzunehmen (RK 3).

 

Die Verfahrensweise der Stadt Fürth, die neu erstellten Straßen im ehemaligen Kasernengebiet Johnson-Areal in die Straßenreinigung aufzunehmen hat sich bewährt, so dass auch die Futuriastraße durch die Stadt Fürth gereinigt werden soll (RK 4).

 

Die Bernbacher Straße wurde ebenfalls fertig gestellt und soll von Gladiolenweg bis Stadtgrenze in die städtische Straßenreinigung aufgenommen und durch die Stadt Fürth gereinigt werden (RK 4).

 

 

Weiterhin sind im Straßenverzeichnis redaktionelle Änderungen durchgeführt worden. Alle Flächen waren bereits in der Vergangenheit im Straßenverzeichnis enthalten.

 

 

Die beabsichtigten Änderungen und Ergänzungen wurden den einschlägigen Dienststellen (z.B.  Rechnungsprüfungsamt, Kämmerei und Rechtsamt) zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. Die Anregungen der Fachämter wurden gewürdigt und eingearbeitet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung