Der Bau- und Werkausschuss begutachtet, der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für die städtische Straßenreinigung Fürth zum 01.10.2016 gemäß Vorlage der Verwaltung.
Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit dem Abschluss der Bauarbeiten im Zuge der „Neuen Mitte“, wird die Fußgängerzone ausgeweitet, so dass die neuen Bereiche in die Reinigungsklasse der Fußgängerzone (RK 2) aufzunehmen sind:
- Hallstraße (von Rudolf-Breitscheid-Straße bis Moststraße) (RK 2)
- Rudolf-Breitscheid-Straße (von Schwabacher Straße bis Friedrichstraße) (RK 2)
Weiterhin wurden aufgrund der vorliegenden Erfahrungen bei der Durchführung der Straßenreinigung im Innenstadtbereich die Reinigungsintervalle für die jeweiligen Straßen überprüft. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in nachfolgend genannten Straßen derart erhebliche Verschmutzungen auftreten, dass eine tägliche Reinigung unumgänglich ist. Diese wurde bereits in den letzten Monaten ausgeführt.
Aus diesem Grunde sollen bei den genannten Straßen zum 01.10.2016 die Reinigungsklassen geändert werden.
- Rudolf-Breitscheid-Straße (von Friedrichstraße bis Gustav-Schickedanz-Straße) (RK 2)
- Fürther Freiheit (RK 2)
- Gustav-Schickedanz-Straße (von Rudolf-Breitscheid-Straße bis Bahnhofplatz) (RK 2)
-
Friedrichstraße
(von Moststraße bis Maxstraße) (RK 2)
-
Maxstraße
(von Bahnhofplatz bis Schwabacher Straße) (RK 2)
-
Bahnhofplatz
(RK 2)
Nachdem im ehemaligen Tucher-Areal die
Johann-Geismann-Straße, die Grünerstraße und die 3 Verbindungswege (von
Johann-Geismann-Straße zur Dambacher Straße, von Grünerstraße zur Dambacher
Straße/Herrnstraße) fertiggestellt wurden und das gesamte Gebiet bereits durch
den Bauhof gereinigt wird, ist es erforderlich die genannten Straßen und Wege
ins Straßenverzeichnis aufzunehmen (RK 3).
Die Verfahrensweise der Stadt Fürth, die neu
erstellten Straßen im ehemaligen Kasernengebiet Johnson-Areal in die
Straßenreinigung aufzunehmen hat sich bewährt, so dass auch die Futuriastraße
durch die Stadt Fürth gereinigt werden soll (RK 4).
Die Bernbacher Straße wurde ebenfalls fertig
gestellt und soll von Gladiolenweg bis Stadtgrenze in die städtische
Straßenreinigung aufgenommen und durch die Stadt Fürth gereinigt werden (RK 4).
Weiterhin sind im Straßenverzeichnis redaktionelle Änderungen
durchgeführt worden. Alle Flächen waren bereits in der Vergangenheit im
Straßenverzeichnis enthalten.
Die beabsichtigten Änderungen und Ergänzungen
wurden den einschlägigen Dienststellen (z.B.
Rechnungsprüfungsamt, Kämmerei und Rechtsamt) zur Prüfung und
Stellungnahme zugeleitet. Die Anregungen der Fachämter wurden gewürdigt und
eingearbeitet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung