Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt die Einleitung
des Satzungsverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 291b für den
dargestellten räumlichen Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sollen Mischgebiet
und Gewerbegebiet entwickelt werden.
Im Rahmen eines Parallelverfahrens ist der Flächennutzungsplan zu ändern.
Die dargestellten Grundstücke an der Hornschuchpromenade sind von der Firma P&P erworben worden. Die Fa. P&P beabsichtigt auf dem Gelände gemischte und gewerbliche Nutzungen zu entwickeln.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich derzeit
als Fläche für „Bahnanlagen“ dar. Die Flächen für Bahnanlagen sind hier mit
einer „Umgrenzung von Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen
zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen i. S. des
Bundesimmissionsschutzgesetzes“ und des Weiteren in Teilen mit einer
„Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen
belastet sind“ versehen. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan liegt nicht vor.
Ein Teilbereich der stillgelegten Bahnflächen ist bereits entwidmet worden.
Das Planungserfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ergibt sich aus den Anforderungen nach einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet. Darüber hinaus sind besonders die Altlasten und ggf. die Kampfmittelbelastung zu berücksichtigen. Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage zwischen diversen Verkehrssystemen (Eisenbahn, U-Bahn, Straßen) erheblichen Immissionsbelastungen ausgesetzt, die ebenfalls im Rahmen der Bauleitplanung zu betrachten sind und ggf. zu Festsetzungen führen, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf der Grundlage der aktuellen Immissionsschutzgesetzgebung sicherstellen können.
Um die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist ein Parallelverfahren zur Änderung des FNP durchzuführen. Dort soll zukünftig die Art der baulichen Nutzung „gemischte Baufläche“ und „gewerbliche Baufläche“ dargestellt werden. Die genaue Lage und der Umgriff für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes kann den Anlagen entnommen werden.
Im Bebauungsplan sollen folgende Planungsziele umgesetzt werden:
-
Neugliederung
einer Brachfläche im Stadteingangsbereich durch eine gewerbliche Baufläche
sowie eine gemischte Baufläche (mit mindestens 2/3 gewerblicher Nutzung) mit
gliedernden Grünflächen;
-
Gesicherte
Erschließung, Gestaltung des Knotenpunktes Hornschuchpromenade, Herstellung von
Fuß- und Radwegeverbindungen ggf. auch „stadtgrenzüberschreitend“ mit einer
Anbindung des U-Bahnhaltepunktes Stadtgrenze;
-
Erhaltung
denkmalgeschützter Bausubstanz.
Das Stadtplanungsamt beabsichtigt mit dem Projektentwickler
eine Grundzustimmungserklärung als Voraussetzung für einen städtebaulichen
Vertrag zu vereinbaren. Eine Zustimmung seitens der Firma P&P liegt bisher
noch nicht vor. Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschusses wird deshalb
erst vorgenommen, wenn der Stadt eine vom Projektentwickler unterzeichnete
Grundzustimmungserklärung vorliegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1 : Geltungsbereich zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 291b
Anlage 2 : Geltungsbereich zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 : Entwurf der Grundzustimmungserklärung