Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Die Stadt Fürth stimmt der Erneuerung des Bahnsteiges Haltepunkt „Alte Veste“ an der Rangaubahn mit folgenden Bemerkungen zu:
- Für die Realisierung der Baumaßnahme wird Grund aus der städtischen Fläche Fl. Nr. 675 Gemarkung Dambach sowohl erworben als auch vorübergehend in Anspruch genommen. Das Grundstück Fl. Nr. 675 Gemarkung Dambach ist als Staatsstraße gewidmet. Die zu erwerbende Teilfläche muss entwidmet werden.
- Sollte die Bahn das Niederschlagswasser in den städtischen RW-Kanal in der Friedlandstr. einleiten, so ist das genehmigungspflichtig und es muss vorher ein Antrag auf Entwässerungsgenehmigung bei der Stadtentwässerung Fürth gestellt werden.
- Es wird angeregt, das denkmalgeschützte Wetterschutzhaus weiter sinnvoll zu nutzen und hier Fahrradständer witterungsgeschützt unterzubringen.
- Aus naturschutzfachlicher Sicht ist entgegen dem Erläuterungsbericht für die geplante Erneuerung des Bahnsteigs die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz in Bezug auf Reptilien, Vögel und Fledermäuse durch eine fachlich qualifizierte Person auf Grund der Lage und Struktur des Projektes am Waldrand notwendig.
Die Eingriffe nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz werden im Rahmen der Baumaßnahme zum Bahnübergang bilanziert.
Zudem ist bei den Baumaßnahmen Folgendes einzuhalten:
· Bei der Ausführung sind grundsätzlich die Vorschriften für den Schutz von Bäumen einzuhalten.
· Vor Baubeginn sind um alle Bäume am Rande des Bahnsteigs während der gesamten Bauzeit ortsfeste Schutzzäune von mind. 2 m Höhe aufzustellen, die den Kronentraufbereich umfassen. Eine Benutzung der Flächen innerhalb der Baumschutzzäune muss ausgeschlossen sein.
· Baukräne sind so zu platzieren, dass deren Aktionsradius eine Beschädigung der Baumkronen ausschließt.
Die eingegangen Stellungnahmen werden in Kopie dem Schreiben an das Eisenbahnbundesamt beigefügt.
Wichtiger Hinweis:
Die Erneuerung und Umgestaltung
des Bahnübergangs Aldringer Straße und des anschließenden Knotenpunkts ist
Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.
Die Stadt Fürth ist in dem
Plangenehmigungsverfahren für den Neubau des Haltepunkts nur Beteiligte.
Stellungnahmen Dritter werden daher hier nicht kommentiert oder abgewogen.
Das Eisenbahnbundesamt führt ein Plangenehmigungsverfahren für die Erneuerung und Verlegung des Haltepunktes (Hp) „Alte Veste“ im Bereich von Bahn-km 3,016 – 3,224 auf der Strecke 5911 Fürth – Cadolzburg (Rangaubahn) durch. Vorhabenträgerin ist DB Netz Ag, Anlagenplanung, Regionalnetze Süd. Die Stadt Fürth ist als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Zur Information haben wir den Erläuterungsbericht und den Lageplan beigefügt. Für die Erneuerung des Bahnübergangs (BÜ) „Alte Veste“ wird ein eigenes Verfahren durchgeführt, die diesbezüglichen Maßnahmen sind daher in den beigefügten Unterlagen nur nachrichtlich dargestellt. Die Maßnahme soll der Verbesserung des schienengebundenen Nahverkehrs dienen und wird in Zusammenarbeit mit dem VGN und der Regierung von Mittelfranken durchgeführt.
Der Bahnsteig wird auf die Ostseite der Bahn sowie nach Norden verlegt. Die Bahnsteighöhe beträgt künftig 55 cm über Schienenoberkante (SOK) (heute 38 cm über SOK), um einen barrierefreien Einstieg zu ermöglichen. Die Bahnsteiglänge beträgt 120 m mit einer Option zur Verlängerung auf 140 m, sofern der Aufgabenträger für den Schienenpersonenverkehr (SPNV) in Bayern, die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), dies fordert. .In den Bahnsteig wird ein Blindenleitsystem integriert. Im Bereich des neuen Wetterschutzhauses erhält der Bahnsteig eine Breite von 4,00 m, ansonsten beträgt die Bahnsteigbreite 2,50 m (heute ca 3,20 m). Der Zugang zum Bahnsteig wird über barrierefreien Rampen ermöglicht. Reisende, die von Osten kommen, erreichen den Zugang von der Friedlandstraße über die Bushaltestelle und die Rampe. Reisende aus dem Westen haben eine Zugangsmöglichkeit über den neu geplanten Fußgängerübergang, der im Rahmen der BÜ-Erneuerung „Alte Veste“ errichtet und in die technische Sicherung des BÜ integriert werden soll.
Das vorhandene denkmalgeschützte Wetterschutzhaus wird von der Maßnahme nicht berührt. Die bestehende schalltechnische Situation verändert sich nicht. Es ist Grunderwerb von der Stadt erforderlich.
Zusammenfassung der eingegangen Stellungnahmen der städtischen
Dienststellen:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz: Die Belange des abwehrenden Brandschutzes werden im Erläuterungsbericht ausreichend gewürdigt.
Gleichstellungstelle, Jugendamt: o. E.
Liegenschaftsamt: Für die Realisierung der Baumaßnahme wird Grund aus der städtischen Fläche Fl. Nr. 675 Gemarkung Dambach sowohl erworben als auch vorübergehend in Anspruch genommen. Das Grundstück Flur Nr. 675 Gemarkung Dambach ist als Staatsstraße gewidmet. Die zu erwerbende Teilfläche muss entwidmet werden.
Stadtentwässerungsbetrieb: Sollte die Bahn das Niederschlagswasser in den städt. RW-Kanal in der Friedlandstr. Einleiten, so ist das genehmigungspflichtig und es muss vorher ein Antrag auf Entwässerungsgenehmigung bei der Stadtentwässerung Fürth gestellt werden.
Stadtheimatpflegerin und Untere Denkmalschutzbehörde: o. E.
Straßenverkehrsamt: o. E.
Untere Naturschutzbehörde: Die Erneuerung des Haltepunktes Alte Veste erfolgt in der Schutzzone A des Wasserschutzgebietes Rednitztal. Bei Beachtung der Nutzungs-beschränkungen und Verbote nach § 3 der Verordnung der Stadt Fürth über das Wasserschutzgebiet der infra fürth gmbh für die öffentliche Wasserversorgung vom 06.12.1999 bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Einwände.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist entgegen dem Erläuterungsbericht für die geplante Erneuerung des Bahnsteigs die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz in Bezug auf Reptilien, Vögel und Fledermäuse durch eine fachlich qualifizierte Person auf Grund der Lage und Struktur des Projektes am Waldrand notwendig.
Die Eingriffe nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz werden im Rahmen der Baumaßnahme zum Bahnübergang bilanziert.
Zudem ist bei den Baumaßnahmen Folgendes einzuhalten:
- Bei der Ausführung sind grundsätzlich die Vorschriften für den Schutz von Bäumen einzuhalten.
- Vor Baubeginn sind um alle Bäume am Rande des Bahnsteigs während der gesamten Bauzeit ortsfeste Schutzzäune von mind. 2 m Höhe aufzustellen, die den Kronentraufbereich umfassen. Eine Benutzung der Flächen innerhalb der Baumschutzzäune muss ausgeschlossen sein.
- Baukräne sind so zu platzieren, dass deren Aktionsradius eine Beschädigung der Baumkronen ausschließt.
Ein Teil weiterer Stellungnahmen bezieht sich auf den nur nachrichtlich
dargestellten Bahnübergang und ist nicht Gegenstand des Verfahrens, wird aber
zur Information wieder wiedergegeben.
Behindertenrat: Sofern ein Ausbau nach DIN erfolgen kann,
gibt es keine Einwände, bei Abweichungen von den Standards, sind Details in
einem persönlichen Gespräch zu klären, ggf. ist eine Begehung notwendig. Ferner
beantragen wir eine LSA in Höhe der Dambacher Werkstätten, damit die Mitarbeiter
der Werkstätte und Anlieger die Straße sicher überqueren können.
Seniorenrat (gemeinsam mit VCD): Die Verlegung des Bahnsteigs […] ist
grundsätzlich richtig. Der geplante Kreisverkehr ergibt zu lange und
umständliche Zugangswege zum Bahnsteig und ist überflüssig, da die
Anliegerstraße nur ein geringes Verkehrsaufkommen haben. Die mit dem geplanten
Kreisverkehr verbundenen Fußgängerüberwege zwingen zu erheblichen Umwegen. Ein
Verzicht auf den Kreisverkehr verringert neben der Verbesserung für die Fahrgäste
auch die Umbaukosten des Haltepunktes erheblich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Erläuterungsbericht, Lageplan