Mit Beschluss des Stadtrates am 22.06.16 wurden die Satzung und die Wahlordnung des Behindertenrates geändert. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Erhöhung der Mitgliederzahl von 14 auf 23 bzw. von einer/einem Angehörigenvertreterin/Angehörigenvertreter auf zwei Angehörigenvertreterinnen/Angehörigenvertreter, die Erweiterung des Vorstandes um zwei Beisitzerinnen/Beisitzer sowie die Änderung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit. Nunmehr sind alle Bürgerinnen/Bürger wahlberechtigt und wählbar mit Hauptwohnsitz in Fürth, die anerkannte Behinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 sind.
Bereits jetzt wird informiert, dass die nächste Wahl des Behindertenrats am Donnerstag, den 17. November 2016 um 18:00 Uhr im Kulturforum stattfindet.
Die Vorlage dient zur Kenntnis.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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