Betreff
Kostenschätzung Neubau Parkhaus, Gebhardtstraße Fürth
Vorlage
GWF/205/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss / Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geschätzten Kosten des geplanten Parkhauses an der Gebhardtstraße zur Kenntnis und verweist diesen Bericht für die kommunalen Haushaltsberatungen in die Fraktionen.

Der Bauausschuss empfiehlt /der Stadtrat beschließt, nunmehr den Vorbehalt des Stadtrates zur Ablösung von 22 Stellplätzen für die Nutzungsänderung von Möbel- und Großhandel zu Wohnen mit 55 Wohneinheiten in der Karolinenstr. 86 (Beschluss des Stadtrates v. 11.05.2016) aufzuheben und der Ablösung dieser 22 Stellplätze zuzustimmen.

 


Nach den Diskussionen über die Kosten eines Parkhauses in der Gebhardtstraße hat die Verwaltung eine Kostenschätzung in Auftrag gegeben (Architekturbüro Neef), die mit einem Betrag von ca. 5 Mio € abschließt, was einer Summe von ca. 12.400,00 € pro Stellplatz entspricht. Darüber hinaus sind verschiedene Kosten von geplanten und durchgeführten Parkhäusern in der Anlage zu dieser Vorlage dokumentiert. Es ist erkennbar, dass es eine breite Spannweite bei den Kosten pro Stellplatz gibt. Spezialfirmen bieten Systemparkhäuser an, deren Preise bei ca. 5.000,00 € pro Stellplatz und darunter liegen. Andererseits wird man bei einem Parkhaus in der Gebhardtstraße neben hochwertigen Firmensitzen bzw. neben Hotel und Kino etwas erhöhte Anforderungen an Optik und Gestaltung stellen müssen.

Die Frage der Mehrkosten für ein Erdgeschoss mit vergrößerter lichter Höhe zum Abstellen von Schaustellerfahrzeugen und/oder Bussen ist kaum zu beantworten. Rein statisch gesehen, fällt die Erhöhung der Stützen im Erdgeschoss angesichts der Gesamtkosten des Parkhauses kaum ins Gewicht. Andererseits kann es zu erheblichen Kostensteigerungen führen, wenn im Erdgeschoss z.B. für die Bewegungsfreiheit von Großfahrzeugen auf die sonst übliche Stützenstellung verzichtet werden muss. Hier kann es zu Mehrkosten von deutlich über 1 Mio. € kommen. Für belastbare Aussagen müsste in jedem Fall eine detaillierte Planung erfolgen.

Mit dieser Vorlage ist nach Auffassung der Verwaltung eine Grundlage für die Haushaltsplanberatung geschaffen; es wird daher vorgeschlagen, den noch bestehenden Vorbehalt gegen die Ablöse von 22 Stellplätzen gem. Stadtratsbeschluss v. 11.05.2016 aufzuheben. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Zusammenstellung Kosten Neubau Parkhaus, Gebhardtstraße