Der Stadtrat beschließt die Wiedereinrichtung eines Kommunalen Vollzugsdienstes mit voraussichtlich vier Vollzeitäquivalenten und beauftragt die Verwaltung zunächst mit der Ermittlung des Personal- und Sachmittelbedarfs, der voraussichtlich entstehenden einmaligen und der künftig laufenden Kosten. Kompensationsmöglichkeiten sind ebenfalls darzulegen.
Mit Beschluss des Referentenkollegiums vom 28.06.2016 wird die Verwaltung beauftragt, die Wiederaufnahme eines kommunalen Ordnungsdienstes vorzubereiten. Herr Oberbürgermeister Dr. Jung verweist auf die Vielzahl von Bürgerbeschwerden aus dem gesamten Stadtgebiet, die sich gegen störendes und/oder regelwidriges Verhalten Einzelner oder Personengruppen wenden. Beispielhaft seien erwähnt: Lärmbelästigung Grillplatz Badstraße, Hunde-/ Halterkonflikte im Südstadtpark und am Praterweiher, illegales Radfahren u.a. im Stadtpark, Thema "unverträgliche Nachbarschaften" in der Innenstadt (Fall "BINGO"), Vandalismus im Öffentlichen Raum. Im Wesentlichen betreffen die mitgeteilten Zuwiderhandlungen Verstöße gegen städtische Rechtsnormen (Rechtsverordnungen und Satzungen), gegen die seitens der Bayerischen Landespolizei aufgrund der Einsatzprioritäten nicht oder nur unzureichend eingeschritten werden kann.
Die Stadt verfügte bereits seit 1999 über einen eigenen städtischen Vollzugsdienst - seit 2012 wurde dieser jedoch im Zuge der Haushaltskonsolidierung für 3 Jahre eingestellt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (4) kümmerten sich nur noch um den ruhenden Verkehr. Auch 2014 und 2015 fand bis heute nur noch sehr sporadisch Ortsrechtsüberwachung statt. Eine personelle Neuausrichtung wäre erforderlich. Das Aufgabenspektrum eines "neuen" Kommunalen Vollzugsdienstes könnte sich wie folgt darstellen, wobei der Katalog nur beispielhaft und nicht abschließend ist:
• Abfallrecht
(zugeordnet Straßenrecht/unerlaubte Sondernutzung durch Autowracks)
- Feststellungen und Ermittlungen im Zusammenhang mit illegaler Abfallentsorgung (illegale
Müllentsorgung, illegaler Sperr- und Sondermüll)
- Feststellung und Beanstandung von rechtswidrig im Straßenraum entsorgten Fahrzeugen,
Dokumentation und Aufforderung zur Entfernung (Rotpunkt)
- Durchführung der Entfernung aus dem öffentlichen
Straßenraum
• Gaststättenrecht *
- Kontrollen hinsichtlich Auflagen aus der Konzession
- Kontrollen Freischankflächen
•
Immissionsschutzrecht *
- Kontrollen bei Veranstaltungen
-Kontrollen bei Nachbarbeschwerden
• Grünanlagensatzung
- Kontrollen in den Parkanlagen (Hunde, Radfahrer, Zuwiderhandlungen gegen die Satzung),
Feststellung von
Ordnungswidrigkeiten, Ermittlungen, Unterbindung von Störungen
• Reinhalteverordnung
- Kontrollen im öffentlichen Raum, Feststellung von
Ordnungswidrigkeiten, Ermittlungen
•
Personenbeförderungsrecht *
- Taxi- und Mietwagenkontrollen
• Fischereirecht *
- Überprüfung von Erlaubnissen
• Allgemeine
Unterstützungs- und Vollzugsleistungen *
- Einzug von Führerscheinen
- Entstempelung von Kraftfahrzeugen
* im Auftrag der
zuständigen Ämter und Dienststellen
Die Wiederaufnahme eines Kommunalen Vollzugsdienstes
erfordert Personal, welches hinsichtlich des Aufgabenspektrums geeignet sein
muss. Neben einer fundierten Schulung in rechtlicher Sicht sind auch
Praxisschulungen (z.B. Einsatzverhalten, Deeskalationstraining, Abwehrtechniken
etc.) unvermeidbar. Entsprechend befähigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
stehen gegenwärtig nicht zur Verfügung.
Finanziell wird ein Vollzugsdienst zunächst Verluste bringen - die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist deutlich einnahmestärker als der Vollzug von Ortsrecht. Zur Verringerung dieser Verluste sollen die Vollzugskräfte in den Zeiten, in denen es erfahrungsgemäß im öffentlichen Raum ruhiger ist, ebenfalls zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Teilweise
durch Einnahmen aus Überwachungstätigkeit "ruhender Verkehr". |
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