Vom Nachtrag zum Mietvertrag vom 18.04.2016 mit der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth (WBG) für das Welcome Haus II, Austraße 19, Fürth, sowie dem Nachtrag zum Mietvertrag vom 29.10.2015 mit der Diakonie Fürth für das Welcome Haus I, Friedrich-Ebert-Straße 51, Fürth wird Kenntnis genommen.
Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 22.06.2016 sind notwendige
Mietverträge, die im Zuge der Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen
abzuschließen sind, dem Finanz- und Verwaltungsausschuss zur Kenntnisnahme
vorzulegen.
Der Mietvertrag mit der WBG war zu berichtigen und der Mietvertrag mit der Diakonie um 3 Lagerräume zu erweitern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
2 Nachträge