Betreff
Fortschreibung der Beurteilungsrichtlinien (BRi-Fü) vom 02.04.2001
Vorlage
PA/412/2016
Art
Beschlussvorlage - AB

Die Richtlinien des Oberbürgermeisters über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Fürth (BRi-Fü) werden zum 01.08.2016 den gesetzlichen Neuregelungen des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) entsprechend angepasst und geändert.


Art. 56 Abs. 1 Satz 1 LlbG regelt den Zeitraum, in dem eine periodische Beurteilung erfolgen soll. Lag die Höchstdauer des Beurteilungszeitraums bisher bei vier Jahren, so ist mit Änderung des LlbG mindestens alle drei Jahre eine periodische Beurteilung vorzunehmen. Nachdem 2013 das letzte Beurteilungsjahr war, ist auf Grund der Verkürzung des Beurteilungszeitraums das nächste Beurteilungsjahr 2016. Punkt 5.2.1 (Beurteilungsturnus, Beurteilungszeitraum) der Beurteilungsrichtlinien erhält daher folgenden neuen Wortlaut:

 

„Die Beamtinnen und Beamten der vier Laufbahngruppen werden alle drei Jahre beurteilt.  Beurteilungsjahre sind 2016, 2019, 2022 usw.“

 

Die Änderung der Beurteilungsrichtlinien erfolgt zum 01.08.2016. Punkt 11 (In-Kraft-Treten) erhält daher folgenden Wortlaut:

 

„Diese Richtlinien treten am 01.08.2016 in Kraft. Sie sind entsprechend den Praxiserfahrungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.“

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse