Betreff
Anpassung der Parkberechtigungsrichtlinie
Vorlage
GWF/208/2016
Aktenzeichen
Ru
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Erhöhung der Parkberechtigungsgebühren auf 30 € für überdachte Stellplätze und 25 € für Stellplätze im Freien. Die Parkgebühren für Mitarbeiter des Bauhofs sollen künftig 15 € betragen.


Die letzte Erhöhung der Parkberechtigungsgebühren wurde am 28.07.2010 beschlossen. Die Gebühren privater Parkflächenbetreiber haben sich in diesem Zeitraum deutlich erhöht. Deshalb sollen auch für städtische  Mitarbeiter die Parkgebühren  angepasst werden.

 

Zukünftig werden folgende Parkgebühren erhoben:

 

  • Für Stellplätze im Freien werden die Gebühren um 5 € auf 25 € mtl.  erhöht.

 

  • Für überdachte Stellplätze werden die Gebühren um 5 € auf 30 € mtl. erhöht.

 

  • Für Mitarbeiter des Bauhofs werden die Gebühren um 5 € auf 15 € erhöht.

 

Diese Parkgebühren werden flächendeckend für alle Parkplätze auf städtischen Flächen erhoben. Die Richtlinie gilt nicht für gewidmete öffentliche Flächen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Jährliche Einnahmenerhöhung ca.15.000 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Parkberechtigungsrichtlinie