Entfällt, da Kenntnisnahme
Die Stadtratsgruppe DIE LINKE hat beantragt, dass geprüft werden möge, ob die Voraussetzungen vorliegen, die im Landschaftsschutzgebiet liegenden Grundstücke Fl.Nrn. 1040 und 1040/1 Gem. Unterfarrnbach in ein Baugebiet umzuwandeln.
Die beiden Grundstücke liegen auf dem Plateau des Bereichs Am Stadelhof innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Der Flächennutzungsplan weist diese Grundstücke als Grünflächen aus. Der westliche Streifen des Grundstückes Fl.Nr. 1040 liegt zudem innerhalb des Geltungsbereiches des V+E Planes III und ist dort als Fläche zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft festgesetzt. Auf diesem Streifen wurden zahlreiche Ausgleichspflanzungen für den V+E-Plan durchgeführt.
In
der Biotopkartierung 2012 wurde eine Teilfläche des Grundstück Fl.Nr. 1040 als
Biotop erfasst. Dort heißt es:
Teilfläche 01 ist Teil
einer Brachfläche, die im Osten direkt an die Bebauung angrenzt. Im
Grenzbereich wird die Fläche von den Anwohnern als Garten genutzt (Zierrasen,
junge Bäume). Kartiert wurde ein relativ magerer Altgrasbestand mit viel
Wiesen-Knäuelgras, Glatthafer, Wiesen-Schafgarbe und vielen anderen Arten mit
relativ geringer Deckung. Typisch sind z.B. Hornklee, Silber-Fingerkraut, Wilde
Möhre, Taubenkropf-Lichtnelke und Großer Wiesenknopf.
Die
in blauer Schraffur dargestellte Fläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1040/1 wurde
zwar nicht kartiert, aber jedoch als sogen. potentielle Biotopfläche erfasst.
Aus
Sicht der unteren Naturschutzbehörde sollen diese Flächen als Naturraum
erhalten und ggf. entwickelt werden. Vorstellbar wäre eine weitere Aufwertung
dieser Flächen, auch durch ergänzende Pflanzungen. Eine Umwandlung in ein
Baugebiet wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht befürwortet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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