Der Stadtrat nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für den Bauernmarkt am Waagplatz der Stadt Fürth.
Die Änderung der Öffnungszeiten des Bauernmarktes ist eine Konsequenz aus dem Beschluss des Stadtrats vom 22.06.2016 „Lärmschutz in der Altstadt; hier Waagplatz – Konsequenzen aus dem Berufungsurteil des VGH 22 BV 13.1686“, mit dem die Nachtzeitverschiebung in den Nächten auf Freitag, Samstag oder einen gesetzlichen Feiertag für den Bereich des Waagplatzes beschlossen wurde. Um die auf den Außen-Sperrzeitbeginn 23 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag folgende 8 stündige Nachtruhe gewährleisten zu können,
darf der Aufbau des
Bauernmarktes defintiv nicht vor 7 Uhr beginnen. Nach Rücksprache mit dem
verantwortlichen Vertreter des Bauernmarktes reicht den Beschickern jedoch eine
halbstündige Aufbauzeit aus; die Einhaltung der Aufbauzeit ab 7 Uhr wurde auch
ausdrücklich bestätigt. So ist keine generelle Änderung der Verkaufszeiten – sondern
nur eine Anpassung der Aufbauzeiten erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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