Der Antrag wird abgelehnt.
Den Linken bleibt es unbenommen, ihre Solidarität mit wem auch immer zu bekunden. Natürlich auch mit mutmaßlichen Straftätern, die von einem unabhängigen deutschen Gericht in erster Instanz verurteilt wurden.
Das sollten sie dann allerdings aus ihrem Parteivermögen bzw. ihren persönlichen Mitteln bestreiten. Der Griff in den städtischen Haushalt wäre grob rechtswidrig.
Der Antrag verstößt nicht nur gegen das kommunale Schenkungsverbot gem. Art. 75 GO, sondern auch gegen die Haushaltsauflage der Regierung von Mittelfranken, nach der die Stadt keine freiwilligen Leistungen mehr übernehmen darf, zumindest, so lange sie jährliche Stabilisierungshilfen erhält.
Den Linken sei im Übrigen empfohlen, sich mit dem Thema "Gewaltenteilung" eingehend zu beschäftigen. Eine unabhängige Justiz ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die zu den Kernelementen einer Demokratie gehört. Und Respekt vor dieser Gewaltenteilung sollte zu den demokratischen Grundpflichten auch der ehrenamtlich tätigen Politik gehören.
Vielleicht könnten sich die Linken diesem Gedanken 26 Jahre nach dem Untergang der DDR doch allmählich nähern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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