Die „Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007“ wird gemäß der Anlage 1 beschlossen.
Die Stadt Fürth hatte, wie bekannt, mit Stadtratsbeschluss vom 21.11.2012 mit Wirkung vom 01.01.2013 das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in die städtische Bestattungs- und Friedhofssatzung aufgenommen, diese aber aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.10.2013 (gegen eine gleichlautende Bestimmung in der Nürnberger Friedhofssatzung) mit Stadtratsbeschluss vom 20.11.2013 wieder herausgenommen.
Der Bayerische Landtag hat am 03.04.2014 festgelegt, dass im Zuge der geplanten Überarbeitung des Bestattungsgesetzes eine unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angepasste Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, damit kommunale Satzungen eine Verwendung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausschließen können.
Bündnis 90/Die Grünen hatten bereits für die Stadtratssitzung am 22.06.2016 eine entsprechende Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung beantragt, nur war zu diesem Zeitpunkt das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Mit Wirkung ab 01.09.2016 ist die entsprechende Änderung im Bestattungsgesetz (Art. 9a BestG) realisiert worden, so dass nunmehr in die Bestattungs- und Friedhofssatzung (wieder) das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufgenommen werden kann.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007 (Anlage 1)
Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung (Anlage 2)