Der Ausschuss empfiehlt
die Antragstellung für die Maßnahme „Jugendsozialarbeit an Schulen“, (JaS) an
der
1.
MS
Dr.-Gustav-Schickedanz - 1 VZ
2.
Berufliche
Schule II (Ludwig-Erhard Schule) – 1 TZ
19,5 WoStd.
3.
Berufliche
Schule III (Martin Segitz Schule) – 1 TZ 19,5 WoStd.
bei der Regierung von
Mittelfranken durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (JgA). Beginn
der Maßnahmen:
MS Dr. Gustav
Schickedanz: 01.09.2017 ggf. aufgrund der besonders angespannten Situation mit
Ü-Klassen ab 01.05.2017 bei Vorliegen der genehmigungsrechtlichen
Voraussetzungen.
B II und B III zum
01.09.2017.
Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS) gibt es in Fürth an der
1. GS Frauenstraße
2. GS Rosenstraße
3. GS Soldner Straße
4. GS Maistraße
5. MS Schwabacher Straße
6. MS Soldnerstraße
7. MS Kiderlinstraße
8. MS Otto-Seeling-Promenade
9. Sonderpädagogisches Förderzentrum Süd
10. GHS Pestalozzistraße
11. GHS Seeacker Straße
12. Hans-Böckler Realschule
13. Leopold Ullstein Realsschule
14. Berufliche Schule I.
Vorgeschlagen
werden drei weitere Stellen, an der MS Dr.-Gustav-Schickedanz, der Beruflichen
Schule II (Ludwig-Erhard-Schule) und der Beruflichen Schule III (Martin-Segitz-
Schule). Aufgrund von terminlichen Vorgaben der Regierung von Mittelfranken hat
JgA vorsorglich einen Antrag auf JaS-Förderung gestellt. Voraussetzung für die
Genehmigung ist jedoch neben einem Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe
und Jugendangelegenheiten auch ein Beschluss des Stadtrats.
MS Dr. Gustav Schickedanz
Aus
einem Vergleich der Darstellung der Situation durch die Schule einerseits und
der Sozialquote sowie der ergänzenden Angaben, z.B. aus der jugendamtsinternen
Statistik zu Hilfen zur Erziehung (HzE) andererseits lässt sich ein Bedarf an
dem Einsatz einer Fachkraft der JaS eindeutig feststellen:
o
Die
sozialräumlichen Indikatoren aus dem Einzugsbereich der Schule weisen auf hohe
soziale Belastungsfaktoren hin. Die Zuwendungsvoraussetzungen nach den
Richtlinien zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen sehen wir als
gegeben an.
o
Die
Schüler aus dem Schulsprengel weisen z.T. gravierende soziale und erzieherische
Probleme auf. Sie sind zur Kompensation individueller Beeinträchtigungen in
erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen. Diese Schüler erfüllen die
Merkmale, die an die Zielgruppe der JaS gestellt
werden.
o
Die
Schüler mit Migrationshintergrund benötigen dringend eine Förderung ihrer
sozialen Kompetenzen, damit sie ihre Schullaufbahn überhaupt beenden können. In
diesem Kontext kommt auch der Elternarbeit, als Bindeglied zwischen ihnen und
der Schule, eine große Relevanz zu.
o
Die
Beobachtungen der Jugendarbeitsgruppe der Polizei geben zu Besorgnis Anlass.
Eine Fachkraft der JaS kann hier auch durch ihr Angebot an Einzelberatung und
Gruppenarbeit präventiv wirken.
Die
Voraussetzungen für die Errichtung einer Stelle für eine Fachkraft JaS sind aus
Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth erfüllt.
Die Errichtung einer entsprechenden Stelle wird ausdrücklich befürwortet.
B II (Martin-Segitz-Schule)
Die
Situation an beiden beruflichen Schulen ist generell, wenn auch
unterschiedlich, sehr angespannt.
1.
Die
Schüler weisen ein psychosoziales Verhalten auf, das gekennzeichnet ist von
o
mangelnder
Konzentration und Disziplin
o
niedriger
Frustrationstoleranz, die sich in einem aggressiv-verbalen Verhalten und in
Leistungsverweigerung ausdrückt
o
mangelnder
Selbstorganisation, die gefördert wird durch einen oftmals mangelnden Rückhalt
und Einbindung in die Familie, die wiederum, da oftmals unvollständig, starke
Überforderungstendenzen aufweist.
2.
Erzieherische,
psychosoziale und familiäre Probleme kennzeichnen die Lebensrealität der
Schülerinnen und Schüler. Dazu kommt oftmals eine erhöhte Gewaltbereitschaft,
die sich vor allem über das Internet und sogenannte soziale Netzwerke
ausdrückt.
3.
Die
Schülerinnen und Schüler weisen weitergehende psychosoziale Belastungsfaktoren
auf:
o
Viele
Schüler sind Blockschüler, die während des Blockunterrichts in Wohnheimen
untergebracht sind. Teilweise – auch wenn sie unter 18 Jahre alt sind - werden
sie dabei nicht betreut. Soziale Probleme im Zusammenleben und der Gestaltung
sind die Folge. Diese Problemlagen übertragen sich in die Schule.
o
Schülerinnen
und Schüler des BGJ und BFS gehen teilweise neben dem Unterricht arbeiten.
Diese Doppelbelastung zeitigt soziale Probleme und erschwert die schulische
Integration sowohl in sozialer als auch in beruflicher Hinsicht.
o
Die
Schülerinnen und Schüler kommen aus ca. 35 Nationalitäten. Zuzügler aus Mittel-
und Osteuropa weisen darüber hinaus entweder keinen Asylanten-Status auf
oder verfügen über keine oder nur
rudimentäre Kenntnisse der deutschen Sprache. Hier wird bereits versucht, mit
Trägern der beruflichen Jugendhilfe (elan) zu kooperieren.
o
Die
BAF-Klassen sollen aufgrund des erwarteten und angekündigten Zuzugs von umA weiter aufgestockt werden.
B III (Ludwig-Erhard-Schule)
s.
Begründung zur B II
Zusammenfassung
Für
alle drei Schulen steht fest:
o
Umfassende
Hilfe und Unterstützung durch JaS an den genannten Schulen sind dringend
notwendig, um die Schüler zu stabilisieren, das Sozialverhalten positiv zu
beeinflussen und auch mit den Eltern an deren Erziehungsverhalten zu arbeiten.
o
Die
Schulen benötigen dringend Unterstützung, um der Erfüllung ihres
Erziehungsauftrages nach dem EUG gerecht zu werden. Sie sind auf flankierende
pädagogische Interventionen durch JaS angewiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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