Betreff
Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens der Evang.-Luth Kirchengemeinde Auferstehungskirche Fürth, Otto-Seeling-Promenade 25
Vorlage
JgA/288/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Zum Erhalt der 100 Kindergartenplätze im evang. Kindergarten „Ein Haus für Kinder und Eltern“ in der Otto-Seeling-Promenade 25 wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Ersatzneubau am gleichen Ort zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 FAG und der „Richtlinie über die Zuweisung des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR)“ zuwendungsfähig.


Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde plant in der Otto-Seeling-Promenade 25 anstelle der notwendigen Generalsanierung den Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens und beantragt mit Schreiben vom 27.07.2016 aufgrund der besonderen Situation vor Ort die einmalige Übernahme von 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Die besondere Situation ergibt sich dabei aus den beengten Grundstücksverhältnissen und den dadurch bedingten Mehrkosten.

 

Betriebsträger der Einrichtung ist die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Fürth – Auferstehungs-kirche.

 

Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass im Stadtteil der Erhalt der 100 Kindergartenplätze dringend erforderlich ist.

 

 

 

Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Kosten für den Ersatzneubau ergeben sich aus der vorgelegten Kostenschätzung vom 05.07.2016 und belaufen sich auf insgesamt rd. 2.600.000 €.

 

Die exponierte Lage direkt am („Denkmal“) Stadtpark, verbunden mit den Einschränkungen durch den (vorhandenen) schützenswerten Baumbestand, lässt leider nur diese kostenintensive Bauausführung zu.

 

Die Festsetzung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt in Anlehnung an die jeweils gültigen Richtlinien über die Zuwendungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR) mit der Maßgabe, dass bei Neubauten die Förderung nach Kostenpauschalen erfolgt.

Der Berechnung der Kostenpauschale für den Ersatzneubau des 4-gruppigen Kindergartens

liegt der gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.102 € sowie eine förderfähige Nutzfläche von 455 m2 zugrunde.

Somit ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.866.410 €.

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses bzw. der staatlichen Förderung

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015 wurde entschieden, dass Ersatzneubauten für ein bereits bestehendes Betreuungsangebot mit 80% der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden (Nr. 4.2.3 der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertages-einrichtungen im Stadtgebiet).

 

Der Antrag wird gleichwohl befürwortet und der städtische Baukostenzuschuss aufgrund des „besonderen Einzelfalles“ auf 100% der zuwendungsfähigen Kosten festgesetzt.

 

Der städtische Baukostenzuschuss beträgt somit 1.866.410 €.

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt mit einem voraussichtlichen staatlichen Fördersatzes (FS) von 60% des städtischen Baukostenzuschusses. Auf der Grundlage dieses Fördersatzes ergibt sich eine staatliche Förderung von rd. 1.119.800 €.

 

Finanzierung der Maßnahme

 

Förderung

Berechnung

Einzelsummen (gerundet)

Staatlicher Anteil

1.866.410 € x 60% (FS)

1.119.800 €

 

Städtischer Anteil

1.866.410 € ./. 1.119.800 €

746.610 €

 

Gesamtförderung

 

1.866.410 €

 

Anteil Träger

2.600.000 € ./. 1.866.410 €

733.590 €

 

Gesamtsumme

 

2.600.000 €

 

 

 

Der Träger plant den Baubeginn des Ersatzneubaus im Haushaltsjahr 2017.

Eine geplante Generalsanierung des dazugehörigen Hortes auf dem gleichen Grundstück soll dann im Haushaltsjahr 2018 begonnen werden und wird den Beschlussgremien gesondert zur Genehmigung vorgelegt.

 

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme wird sich bis in das Haushaltsjahr 2019 erstrecken.

Auf der HSt. 4642.9886.0000 stehen für Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen in der Mittelfristigen Investitionsplanung bis zum Haushaltsjahr 2019 (einschl. vorhandener Haushaltsreste) rd. 4,0 Mio. € zur Verfügung. Abzüglich der für den Umbau und Erweiterung des „KIGA Gebhardtstraße“ benötigten 0,7 Mio. €, stehen für die geplanten Maßnahmen noch rd. 3,3 Mio. € zur Verfügung.  

Die Finanzierung der benötigten 2,6 Mio. € ist somit gesichert.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4642.9886.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne und Kostenschätzung