Betreff
Festsetzungen der Überschwemmungsgebiete an der Farrnbach und der Zenn im Stadtgebiet Fürth
Vorlage
OA/201/2016
Aktenzeichen
III/OA-U-NW-2
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verfahren zum Erlass von Verordnungen über die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an der Farrnbach und der Zenn einzuleiten.

 


Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.

 

Sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser Gefährdungslage durch Änderung der rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und die Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei wird von einem 100-jährigen Hochwasserereignis (sog. Bemessungshochwasser – HQ 100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann ein solches Ereignis sowohl gar nicht, als auch häufiger vorkommen.

Bei den so ermittelten Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.

 

In der Stadt Fürth wurde mit der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Rednitz, Pegnitz, Regnitz, Farrnbach und Zenn (Überschwemmungsgebietsverordnung -  ÜVO -, vom 13.07.1998, geändert durch Verordnungen vom 30.07.2001 und 23.08.2016) bereits erhebliche Vorarbeit geleistet.

 

Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet nun die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern - sofern noch nicht geschehen - zu ermitteln und fortzuschreiben (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG), und die Stadt Fürth, diese Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen (Art. 46 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 BayWG).

 

In einem ersten Schritt wurden die Gewässer der Rednitz (Gewässer I. Ordnung) und der Regnitz (Gewässer I. Ordnung) auf Grundlage des HQ 100 neu berechnet und durch Überschwemmungsgebietsverordnungen neu festgesetzt.

 

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) hat mittlerweile für die Farrnbach und die Zenn (beide Gewässer II. Ordnung) die Überschwemmungsgebiete ebenfalls neu berechnet.

 

Die fortgeschriebenen Überschwemmungsgebiete der Farrnbach und der Zenn wurden von der Stadt Fürth zunächst mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.12.2009 für fünf Jahre vorläufig gesichert. Die vorläufigen Sicherungen wurden am 17.12.2014 um zwei Jahre verlängert.

 

Zur weiteren rechtlichen Sicherung der fortgeschriebenen Überschwemmungsgebiete ist nun die amtliche Festsetzung jeweils durch eine eigene Rechtsverordnung vorgesehen. Gleichzeitig sollen beide Gewässer aus der bisherigen ÜVO (§ 1 Abs. 5 und 6 ÜVO) gestrichen werden.

 

Geplante Hochwasserschutzmaßnahme an der Farrnbach im Bereich der Regelsbacher Straße:

Im Bereich der Regelsbacher Straße erstreckt sich das Überschwemmungsgebiet der Farrnbach in den bebauten Bereich hinein. Dieser Überschwemmungsgefahr soll durch eine Hochwasserschutzmaßnahme entgegengewirkt werden. Bis zur Realisierung der Maßnahme (Planung, Rechtsverfahren und Errichtung werden wohl geraume Zeit in Anspruch nehmen) soll das Überschwemmungsgebiet in dem ermittelten Umfang festgesetzt werden. Nach der Fertigstellung der Maßnahme wird, in einem weiteren Schritt, der dann hochwasserfrei gelegte Bereich aus dem Geltungsbereich der - künftigen - Überschwemmungsgebietsverordnung Farrnbach herausgenommen.

 

Ausblick auf das Vorgehen bei Überschwemmungsgebieten an den anderen Gewässern in Fürth:

Für die Pegnitz wurde vom WWA bisher keine Neuberechnung durchgeführt. Nach Aussage des WWA erfolgt diese erst nach Abschluss der Baumaßnahmen am Wöhrder See in Nürnberg. Für die Gründlach (Gewässer II. Ordnung) ist das Überschwemmungsgebiet derzeit als Vorranggebiet gesichert, eine vorläufige Sicherung soll voraussichtlich 2017 erfolgen. Das Überschwemmungsgebiet des Bucher Landgrabens (Gewässer III. Ordnung) ist bis 07.10.2019 vorläufig gesichert, die amtliche Festsetzung ist ebenfalls beabsichtigt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersichtslageplan Überschwemmungsgebiet Farrnbach

Übersichtslageplan Überschwemmungsgebiet Zenn