Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verfahren zum Erlass von Verordnungen über die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an der Farrnbach und der Zenn einzuleiten.
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser Gefährdungslage durch Änderung der rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und die Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei wird von einem 100-jährigen Hochwasserereignis (sog. Bemessungshochwasser – HQ 100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann ein solches Ereignis sowohl gar nicht, als auch häufiger vorkommen.
Bei den so ermittelten Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um
eine behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Darstellung und
rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.
In der Stadt Fürth wurde mit der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
an der Rednitz, Pegnitz, Regnitz, Farrnbach und Zenn
(Überschwemmungsgebietsverordnung - ÜVO -, vom 13.07.1998, geändert durch
Verordnungen vom 30.07.2001 und 23.08.2016) bereits erhebliche Vorarbeit
geleistet.
Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet nun die
Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern - sofern noch
nicht geschehen - zu ermitteln und fortzuschreiben (Art. 46 Abs. 1 Satz 1
BayWG), und die Stadt Fürth, diese Überschwemmungsgebiete durch
Rechtsverordnung festzusetzen (Art. 46 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 BayWG).
In einem ersten Schritt wurden die Gewässer der Rednitz (Gewässer
I. Ordnung) und der Regnitz (Gewässer I. Ordnung) auf Grundlage des HQ
100 neu berechnet und durch Überschwemmungsgebietsverordnungen neu festgesetzt.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) hat mittlerweile für die Farrnbach
und die Zenn (beide Gewässer II. Ordnung) die Überschwemmungsgebiete
ebenfalls neu berechnet.
Die fortgeschriebenen Überschwemmungsgebiete der Farrnbach und der Zenn
wurden von der Stadt Fürth zunächst mit Bekanntmachung im Amtsblatt am
23.12.2009 für fünf Jahre vorläufig gesichert. Die vorläufigen Sicherungen
wurden am 17.12.2014 um zwei Jahre verlängert.
Zur weiteren rechtlichen Sicherung der fortgeschriebenen
Überschwemmungsgebiete ist nun die amtliche Festsetzung jeweils durch eine
eigene Rechtsverordnung vorgesehen. Gleichzeitig sollen beide Gewässer aus der
bisherigen ÜVO (§ 1 Abs. 5 und 6 ÜVO) gestrichen werden.
Geplante
Hochwasserschutzmaßnahme an der Farrnbach im Bereich der Regelsbacher Straße:
Im Bereich der Regelsbacher Straße erstreckt sich das
Überschwemmungsgebiet der Farrnbach in den bebauten Bereich hinein. Dieser
Überschwemmungsgefahr soll durch eine Hochwasserschutzmaßnahme entgegengewirkt
werden. Bis zur Realisierung der Maßnahme (Planung, Rechtsverfahren und
Errichtung werden wohl geraume Zeit in Anspruch nehmen) soll das
Überschwemmungsgebiet in dem ermittelten Umfang festgesetzt werden. Nach der
Fertigstellung der Maßnahme wird, in einem weiteren Schritt, der dann
hochwasserfrei gelegte Bereich aus dem Geltungsbereich der - künftigen -
Überschwemmungsgebietsverordnung Farrnbach herausgenommen.
Ausblick auf das Vorgehen bei
Überschwemmungsgebieten an den anderen Gewässern in Fürth:
Für die Pegnitz wurde vom WWA bisher keine Neuberechnung
durchgeführt. Nach Aussage des WWA erfolgt diese erst nach Abschluss der
Baumaßnahmen am Wöhrder See in Nürnberg. Für die Gründlach (Gewässer II.
Ordnung) ist das Überschwemmungsgebiet derzeit als Vorranggebiet gesichert,
eine vorläufige Sicherung soll voraussichtlich 2017 erfolgen. Das
Überschwemmungsgebiet des Bucher Landgrabens (Gewässer III. Ordnung) ist
bis 07.10.2019 vorläufig gesichert, die amtliche Festsetzung ist ebenfalls
beabsichtigt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Übersichtslageplan
Überschwemmungsgebiet Farrnbach
Übersichtslageplan
Überschwemmungsgebiet Zenn