Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis.

 


Zum 1. April 2016 ist die Bayerische Natura 2000-Verordnung in Kraft getreten. Sie enthält die Regelungen zu den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) wie auch zu den Europäischen Vogelschutzgebieten. Die bisherige Bayerische Vogelschutzverordnung (VoGEV) vom 12. Juli 2006 trat damit außer Kraft. Mit der Bayerischen Natura 2000-Verordnung werden die zugrundeliegenden europäischen Richtlinien umgesetzt.

 

Mit der Verordnung werden nun u.a. auch die FFH-Gebiete rechtsverbindlich festgelegt, die bereits vor über zehn Jahren an die EU gemeldet wurden. Insbesondere werden die Gebiete flächenscharf abgegrenzt und ihre Erhaltungsziele festgelegt. Dies erfolgt über eine sog. Sammelverordnung für alle bayerischen Gebiete ohne Ge- und Verbote. Damit wird sichergestellt, dass die bewährten freiwilligen Instrumente des Naturschutzes (z. B. Vertragsnaturschutz) auch bei der Umsetzung von Natura 2000 zur Anwendung kommen. Die EU-rechtlichen Bestimmungen werden für die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter dadurch so schonend wie möglich umgesetzt.

 

Vorausgegangen war ein umfangreicher Beteiligungsprozess, in welchem Bürger, Kommunen und Verbände ihre Anregungen und Bedenken vorbringen konnten. Die Einwände wurden sorgfältig geprüft und berechtigte Anliegen berücksichtigt. Der künftige Schwerpunkt in der Umsetzung von Natura 2000 in Bayern liegt nun auf dem Gebietsmanagement. Auch hier werden die betroffenen Akteure, intensiv eingebunden. Ein besonderes Anliegen ist dabei, die beteiligten Grundeigentümer und Bewirtschafter für die Erhaltung des bayerischen und europäischen Naturerbes zu gewinnen. Die Umsetzung der im Zuge der Managementplanung festgelegten Erhaltungsmaßnahmen erfolgt wie bisher auf freiwilliger und kooperativer Basis.

 

Die Kreisverwaltungsbehörden sind aufgefordert Detailkarten im Maßstab 1:5.000 über die FFH und Vogelschutzgebiete die sich auf ihrem Gebiet befinden in Papierform oder digital archivmäßig zu sichern und während der Dienstzeit jedermann zur Einsicht zu Verfügung zu stellen.

 

Das OA stellt die BayNat2000V sowie deren Anlagen (Karten und Erhaltungsziele), welche Grundstücke innerhalb der Stadt Fürth betreffen, während der Dienstzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung. Des Weiteren wurden die betreffenden Karten in unveränderlicher digitaler Form gespeichert. Die Verwaltung wird in der Stadtzeitung und auf der Internetseite der Stadt Fürth über diesen Sachverhalt ebenfalls informieren.

 

Der Umweltausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bayerische Natura 2000-Verordnung (BayNat2000V)

Auszug aus Anlage 1 der BayNat2000V (Seite 160)

Übersichtskarte M: 1:100.000 zum FFH-Gebiet Zenn von Stöckach bis zur Mündung

Detailkarten M: 1:5.000: NW. 066.21, NW.066.20 und NW.066.19 zum FFH-Gebiet Zenn von Stöckach bis zur Mündung

Übersichtskarte M: 1:100.000 zum FFH-Gebiet Fürther und Zirndorfer Stadtwald

Detailkarten M: 1:5.000: NW. 064.21, NW.064.20, NW.063.19 und NW.063.20 zum FFH-Gebiet Fürther und Zirndorfer Stadtwald