Betreff
Betriebsordnungen für den Recyclinghof Atzenhof und den Kompostplatz Burgfarrnbach
Vorlage
Abf/083/2016
Aktenzeichen
III-70
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Betriebsordnungen für den Recyclinghof Atzenhof und den Kompostplatz Burgfarrnbach. Sie treten zum 01.01.2017 in Kraft.  

 


Auf Grundlage der für den Recyclinghof Atzenhof und den Kompostplatz Burgfarrnbach gültigen Gesetze und Vorschriften, wurde vom Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Mitarbeitern, die in der Anlage beigefügten Betriebsordnungen ausgearbeitet.

 

Die erstellten Betriebsordnungen sollen die innerbetrieblichen Arbeitsabläufe und Beziehungen zwischen Betriebsangehörigen, Betriebsleitung und Benutzern der Anlagen regeln. Um auch zukünftig Konflikte zu vermeiden wird diese schriftliche Grundlage als notwendig angesehen. In den Betriebsordnungen werden unter anderem Themen wie die bereits geltenden Öffnungszeiten, Entgelte und Mengenbegrenzungen für Anlieferungen behandelt.

 

Der Kompostplatz und der Recyclinghof werden als Betriebe gewerbliche Art (BgA) geführt. Die erhobenen Entgelte sind daher Mehrwertsteuerpflichtig.

Nach Abstimmung mit dem Rechtsamt liegt somit ein Benutzerverhältnis privatrechtlicher Natur vor. Auch gemäß der momentan gültigen Gebührensatzung werden für die Benutzung der jeweiligen Außenanlagen privatrechtliche Entgelte erhoben. Von Seiten des Rechtsamtes wurde angemerkt, dass es zu vermeiden ist öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Regelungen zu vereinen. Somit ist es gewünscht, die anfallenden privatrechtlichen Entgelte im Rahmen der Betriebsordnung abzuhandeln und nicht mehr in der Gebührensatzung zu erwähnen. Die Herausnahme der Entgelte aus der Satzung für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft wird bei der nächsten anstehenden Änderung berücksichtigt.

 

Da momentan noch unklar ist, ob der Recyclinghof Fürth im kommenden Jahr weiterhin durch die Firma Bonn betrieben wird, wird vorerst davon abgesehen eine Betriebsordnung für den Recyclinghof Fürth zu erstellen. Sobald Gewissheit besteht, dass die Fa. Bonn noch einen Recyclinghof betreibt, wird auch für diesen eine Betriebsordnung erstellt und dem Ausschuss vorgelegt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: