Betreff
Erstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Fürth
Vorlage
OA/204/2016
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Kein Beschluss, da nur Kenntnisnahme


Lärm ist eines der von der Bevölkerung am stärksten wahrgenommenen Umweltprobleme. Vor allem in Städten stellt dabei der Verkehr den größten Lärmverursacher dar. Zum Schutz des menschlichen Organismus und zur Minimierung der Kosten, welche der Volkswirtschaft indirekt durch Ausgaben im Gesundheitswesen entstehen, wurde durch das Europäische Parlament mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ein europaweit geltender einheitlicher Rahmen aufgestellt, den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern oder zu vermeiden.

Die Stadt Fürth ist danach verpflichtet, an Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen über 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr einen Lärmaktionsplan zur Lärmminderung aufzustellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in den vergangenen Monaten im Zusammenwirken der verschiedenen Fachämter der Stadtverwaltung und dem Ingenieurbüro IVAS aus Dresden erarbeitet. Im Planentwurf werden die Lärmsituation und Betroffenheiten in der Stadt Fürth analysiert und Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastungen detailliert beschrieben und begründet.

Damit kann nun auch die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 10.10. bis 09.11.2016 beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben außerdem die Möglichkeit, die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Fürth (www.fuerth.de/laermaktionsplan) abzurufen.

Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan können bis zum 23.11.2016 vorgebracht werden, auf der Internetseite steht dazu auch ein vorbereiteter Fragebogen zur Verfügung.

Für alle Interessierten findet am 27.10.2016 um 18:00 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal zudem ein öffentliches Lärmforum statt. Im Rahmen der Veranstaltung, zu der die Mitglieder des Umweltausschusses hiermit ebenfalls herzlich eingeladen werden, werden die im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen anschaulich erklärt und auftretende Fragen beantwortet.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Ausgabe der Stadtzeitung vom 28.09.2016 bekannt gemacht. Zudem wird über in den städt. Dienststellen ausliegende Flyer „Fürth – lebenswert & leise!“ (sh. Anlage) entsprechend informiert.

Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem beauftragten Ingenieurbüro die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerschaft und die Hinweise der ebenfalls zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange bewerten und den Lärmaktionsplan auf dieser Grundlage fortschreiben. Der Lärmaktionsplan wird anschließend dem Umweltausschuss und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Flyer „Fürth – lebenswert & leise!“