Kein Beschluss, da nur Kenntnisnahme
Lärm ist eines der
von der Bevölkerung am stärksten wahrgenommenen Umweltprobleme. Vor allem in
Städten stellt dabei der Verkehr den größten Lärmverursacher dar. Zum Schutz
des menschlichen Organismus und zur Minimierung der Kosten, welche der
Volkswirtschaft indirekt durch Ausgaben im Gesundheitswesen entstehen, wurde
durch das Europäische Parlament mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie
2002/49/EG) ein europaweit geltender einheitlicher Rahmen aufgestellt, den
Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern oder zu
vermeiden.
Die Stadt Fürth ist
danach verpflichtet, an Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen über 3 Millionen
Fahrzeugen im Jahr einen Lärmaktionsplan zur Lärmminderung aufzustellen. Der
Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in den vergangenen Monaten im
Zusammenwirken der verschiedenen Fachämter der Stadtverwaltung und dem
Ingenieurbüro IVAS aus Dresden erarbeitet. Im Planentwurf werden die
Lärmsituation und Betroffenheiten in der Stadt Fürth analysiert und Maßnahmen
zur Verringerung der Lärmbelastungen detailliert beschrieben und begründet.
Damit kann nun auch
die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Der Entwurf
des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 10.10. bis 09.11.2016 beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
aus.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben außerdem die Möglichkeit, die
Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Fürth (www.fuerth.de/laermaktionsplan) abzurufen.
Anregungen und
Bedenken zum Lärmaktionsplan können bis zum 23.11.2016 vorgebracht werden, auf
der Internetseite steht dazu auch ein vorbereiteter Fragebogen zur Verfügung.
Für alle
Interessierten findet am 27.10.2016 um 18:00 Uhr im Rathaus, Großer
Sitzungssaal zudem ein öffentliches Lärmforum statt. Im Rahmen der
Veranstaltung, zu der die Mitglieder des Umweltausschusses hiermit ebenfalls
herzlich eingeladen werden, werden die im Lärmaktionsplan aufgeführten
Maßnahmen anschaulich erklärt und auftretende Fragen beantwortet.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Ausgabe der Stadtzeitung vom 28.09.2016
bekannt gemacht. Zudem wird über in den städt. Dienststellen ausliegende Flyer
„Fürth – lebenswert & leise!“ (sh. Anlage) entsprechend informiert.
Die Verwaltung wird
in Abstimmung mit dem beauftragten Ingenieurbüro die eingegangenen Anregungen
und Bedenken aus der Bürgerschaft und die Hinweise der ebenfalls zu
beteiligenden Träger öffentlicher Belange bewerten und den Lärmaktionsplan auf
dieser Grundlage fortschreiben. Der Lärmaktionsplan wird anschließend dem
Umweltausschuss und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Flyer „Fürth – lebenswert & leise!“