Betreff
Hochwasserschutz Burgfarrnbach
Vorlage
Rf. V/561/2016
Art
Beschlussvorlage - R

Die Verwaltung wird beauftragt, das Wasserwirtschaftsamt um vorbereitende Arbeiten für ein Planfeststellungsverfahren zu den Themen Hochwasserschutz und Schutz vor Starkregenereignissen in der Regelsbacher Straße zu bitten. Dabei soll auf der Basis einer Bestandsaufnahme aller relevanten Einflussfaktoren eine nachvollziehbare Alternativenauswahl sinnvoller Lösungsmöglichkeiten vorgestellt werden.

 


Seit Jahren wird mit den zuständigen Behörden und der betroffenen Bevölkerung in Burgfarrnbach an der Regelsbacher Straße über notwendige bzw. gewünschte Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser der Farrnbach bzw. vor den Auswirkungen von Starkregenereignissen in der Regelsbacher Straße ohne Ergebnis diskutiert. Während das staatliche Wasserwirtschaftsamt seine Aufgaben vorrangig darin sieht, Schutzvorkehrungen gegen das sogenannte 100-jährige Hochwasser zu planen, halten die betroffenen Anwohner an der Regelsbacher Straße dies nicht für so vordringlich, sondern fordern eher kleinere Einzelmaßnahmen (Abriss einer Garage, regelmäßiges und konsequentes Freihalten des Bachbettes von Schlamm und Bewuchs, sogenannte Bypasslösung von der Regelsbacher Straße in das Bachbett). Die strittigen Auffassungen traten zuletzt am 14.09.2016 in einer Bürgerversammlung in Burgfarrnbach zu Tage. Dabei wurden auch unterschiedliche Meinungen zu bestehenden technischen Fragen, wie z.B. der Durchflussmenge des Wassers unter der Brücke Regelsbacher Straße deutlich.

Um in dieser „verfahrenen“ Diskussion zu Fortschritten zu kommen, hält es die Verwaltung für notwendig, in ein formelles Planfeststellungsverfahren einzutreten, zu dessen Vorbereitung erstens eine zuverlässige Bestandsaufnahme aller relevanten Einflussfaktoren gehören muss (Hochwassereinzugsbereiche auch in den westlichen Nachbargemeinden, Durchflusswiderstände der vorhandenen Bauwerke an der Regelsbacher Straße, Vorflutverhältnisse bachabwärts im Bereich des Schlossparks – Brücke Würzburger Straße, Einleitungssituation des Regenwassers von der Südwest-Tangente / B 8 etc.) und zweitens eine auf der Bestandsaufnahme basierende Grobabschätzung von Lösungsmöglichkeiten für den Hochwasserschutz (z.B. Querdammlösung oder Baumaßnahmen längs der Farrnbach – Schutzmauer, Deich). Zu diesen Vorarbeiten für ein daran sich anschließendes Planfeststellungsverfahren sollte nunmehr umgehend das staatliche Wasserwirtschaftsamt gebeten werden. Damit soll die Grundlage geschaffen werden für eine fachliche Diskussion, die dann befreit von „Glaubenssätzen“, auf der Basis unstreitiger Sachverhalte geführt werden kann.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Keine