Betreff
Kooperation mit dem Medienzentrum Nürnberg; Zweckvereinbarung
Vorlage
SchvA/196/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport stimmt der vorgesehenen erweiterten Kooperation in Form einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Nürnberg, Medienzentrum Nürnberg-Fürth zu und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Schritte (insb. Stadtratsbeschluss) einzuleiten.


Seit dem Schuljahr 2011/2012 besteht eine Zusammenarbeit im Bereich der Online-Medien zwischen dem Medienzentrum der Stadt Nürnberg im Institut für Pädagogik und Schulpsychologie IPSN in der Fürther Straße 80a und der Fürther Stadtbildstelle, die seit 2011/2012 organisatorisch und räumlich der städtischen Volksbücherei (Vobü/Stbst) zugeordnet ist.

Die Stadtbildstelle Fürth (derzeit noch organisatorisch dem Bereich VoBü/ Stbst zugeordnet) stellt seit dem Schuljahr 2011/2012 bereits vorhandene Budgetmittel, die für den Ankauf von Medienlizenzen gedacht sind, dem Medienzentrum Nürnberg zur Verfügung (gemäß Beschluss des Ausschuss für Schule, Bildung und Sport vom 15.12.2011). Im Gegenzug erhielten alle Fürther Schulen, deren Sachaufwandsträger die Stadt Fürth ist, je eine Kennung und ein Passwort für das Lehrerkollegium, das einen Zugriff auf das gesamte Spektrum der Online-Medien des Nürnberger Medienzentrums ermöglicht.

Die somit gemeinsam lizenzierten Online-Medien werden Fürther und Nürnberger Lehrkräften nicht nur über den Internetkatalog des Medienzentrums, sondern auch über die MEBIS-Mediathek des Kultusministeriums angeboten (neben einem Infoportal, einem Prüfungsarchiv und einer Lernplattform).  Alle Fürther Schülerinnen und Schüler erhalten einen Streaming-Zugriff auf die Medien, die Lehrkräfte bekommen Zugriff auf Streaming und Download. Denn die professionell aufbereiteten und interaktiven Lehrmaterialien haben sich als eine Bereicherung für den Unterricht erwiesen.

 

 

 

Diese gemeinsame bisher reibungslose und erfolgreiche Zusammenarbeit im Online-Bereich soll jetzt über diesen Bereich erweitert werden.

 

Folgende erweiterte kooperative Aufgabenbündelung ist beabsichtigt:

 

Die Stadt Fürth überträgt die Wahrnehmung der Aufgabe, die im dortigen Stadtgebiet gelegenen Schulen mit AV Medien zu versorgen, auf die Stadt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg gestattet insoweit die Mitbenutzung ihrer eigenen Einrichtung.

 

Hierzu ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung auf Grundlage der Regelungen zur Kommunalen Zusammenarbeit (gem. KommZG) vorgesehen.

 

Auf den beiliegenden Entwurf der Zweckvereinbarung darf Bezug genommen werden.

Angefügt sind auch die, insoweit angepassten, Überlassungsbedingungen des Medienzentrums in der derzeitigen Entwurfsform. 

 

Der Entwurf der Zweckvereinbarung wurde bereits mit den zuständigen (Schul-) Referaten der Städte Nürnberg und Fürth, den Kämmereiverwaltungen und den Rechtsämtern beider Städte abgestimmt.

 

Die bisherigen bei der Stadtbildstelle noch vorhandenen DVDs und CDs wurden bereits im Rahmen der bisherigen Kooperation ins Medienzentrum Nürnberg verlagert und können dort weiterhin ausgeliehen werden.

Ebenso  besteht weiterhin die Online-Ausleihe, die ebenfalls durch das Medienzentrum mit dortigem Personal kompetent organisiert wird und ständig an Bedeutung gewinnt.

 

Im Gegenzug stellt die Stadt Fürth dem Medienzentrum Nürnberg aus ihrem Budget jährlich     15 000,-- Euro zur Verfügung und leistet eine pauschalierte Kostenbeteiligung von jährlich 5000,-- Euro mit dynamisierter Anpassung für Verwaltungsarbeiten und pädagogische Leitungsaufgaben rückwirkend ab April 2015.

 

Die 15 000,-- Euro standen bereits jetzt budgetgemäß zur Verfügung (Erwerb von Lizenzen, Medien) und wurden auch im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit an das Medienzentrum Nürnberg gezahlt.

 

 

 

Die Stadt Nürnberg wird die Thematik Zweckvereinbarung ebenfalls im dortigen Schulausschuss voraussichtlich am 16.12.2016 behandeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

15.000,00 € +

 5.000,00 € (dynam.)

 

nein

x

ja

15.000,00 € + 5.000,00 €

(dynam.)

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 2950.67210000

Budget-Nr. 40000

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Zweckvereinbarung, Überlassungsbedingungen im Entwurf