Betreff
Budgetwirtschaft; Budgetberichte 2016, Entscheidung über die Budgetergebnisse 2015 und endgültige Behandlung der Budgetergebnisse 2015
Vorlage
Käm/408/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2016.

 

Von den Budgetabschlüssen 2015 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 930.460,34 €, d.h. 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2015 gem. Nr. 4 der Vorlage zu.

 


1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2015 wurden entsprechend den für das Jahr 2015 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.

 

In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2015 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2016 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2016 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 2.507.467,50 € bei den Amtsbudgets und 15.140,00 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 2.522.607,50 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.

 

 

2. Die Budgetberichte 2016 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 18.04.2016, bei Zentralbudgets Stand: 06.10.2016) wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 11.10.2016 per E-Mail übermittelt. Außerdem sind diese, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Der noch fehlende Budgetbericht für das Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“ wird zur Sitzung im Dezember 2016, nach den Haushaltsberatungen, nachgereicht.

 

Die Abrechnungen der Budgets ergaben

 

­   Budgetfehlbeträge von               2.430.142,88 €.  sowie

­   Budgetüberschüsse von             1.860.920,49 €.

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der Gebäudewirtschaft Fürth, für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der Gebäudebewirtschaftung, für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

 

3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2015 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2015 in der Regel in Höhe von 50 % (= 930.460,15 € - siehe Anlage 5 unter „Überschuss 50 % Rest“) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2015 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2015 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 930.460,34 € - siehe Anlage 5 unter „Überschuss 50 % Budgetrücklage“) und sollen, wie unter 4 a) vorgeschlagen, als Budgetrücklage den Ämtern und Dienststellen künftig zur Verfügung stehen.

 

Die Budgetfehlbeträge 2015 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2015 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2016 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2015 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b)).

 

 

4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2015 sind Entscheidungen

 

a)      über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie

b)      über die nach 2016 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge

 

zu treffen.

 

 

Zu a)

 

Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse 2015“) in Höhe von 930.460,34 € in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).

 

Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 7.

 

 

Zu b)

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

 

­   Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“                                                (= -141.259,79 €)

­   Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“                              (= -114.549,07 €)

­   Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“                                    (= -71.810,30 €)

­   Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und Limousin-Haus“                             (= -96.361,77 €)

­   Amtsbudget 46000 „Theater                                                                              (= -1.824.403,52 €)

­   Amtsbudget 47010 „Rundfunkmuseum“                                                            (= -89.085,30 €)

­   Amtsbudget 87000 „Amt für Tourismus“                                                             (= -26.626,70 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2016 verbleiben.

 

Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2015 (= -141.260 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte „Punktlandung Ausbildung“ (01.09.2013 bis 31.08.2016), „Kooperatives Berufsintegrationsjahr“ sowie „Vorklassen zum Berufsintegrationsjahr“ und „Ganztagesangebot für Übergangsklassen“ (jeweils für das Schuljahr 2015/2016) für das Jahr 2015. Die Mittel sind bereits in 2016 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“:

 

Zur Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 (1. Stufe) Nr. 63 (Umsetzung ab 2010) wurde u.a. durch Gebührenerhöhung für den Verkauf von Ausschreibungsunterlagen eine Einnahmeerhöhung i.H.v. 11.852 € prognostiziert. Trotz Gebührenerhöhung ist diese Einnahmeerhöhung durch den Rückgang der öffentlichen Ausschreibungen (z.B. Wegfall der Konjunkturpaket 2-Projekte) nicht eingetroffen. Der derzeitige Budgetfehlbetrag (= -114.549 €) hat sich u.a. aufgrund dieser fehlenden Einnahmen in den letzten Jahren stetig aufgebaut.

Mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 wurde eine Vergabestelle (als Stabstelle) im Baureferat beschlossen. Diese Organisationsform hat vorläufigen Charakter. Die endgültige Ausgestaltung der Vergabestelle mit der Einführung der eVergabe, auch unter Einbezug von Bereichen der Zentralen Stabseinheit des Baureferates, wird bereits erarbeitet. Die budgettechnische Umsetzung erfolgte auf Grundlage der bisherigen Entscheidungen und Umsetzungen ab dem Haushalt 2017. D.h. die Ansätze im U-Amtsbudget 05050 wurden den zukünftigen Gegebenheiten angepasst, sodass ein ausgeglichener Budgetabschluss ab 2017 realistisch erscheint.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Eine endgültige Entscheidung bezüglich des Fehlbetrages wird bei der Abwicklung der Budgetabschlüsse 2016 angestrebt.

 

 

Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2015 (= -71.810 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2014 nach 2015 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 24.053 €. Der operative Fehlbetrag 2015 beträgt damit 47.757 €.Hauptursächlich hierfür sind die geringeren Einnahmen im Bereich „Fürth-Shop“ sowie die Mehrausgaben bei der „StadtZeitung“ sowie für „Information und Dokumentation“ und „Partnerschaften“ als geplant.

In den Jahren 2009 bis 2012 konnte das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.

 

Rf. II empfiehlt trotzdem, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Der Budgetabschluss 2016 bleibt abzuwarten.

 

 

Zu Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und Limousin-Haus“:

 

Der Budgetfehlbetrag (= -96.362 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2014 nach 2015 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 64.268 €, verursacht hauptsächlich im Jahr 2013 durch einmalige Investitionen (Renovierung, Innenausbau, Ersatzbeschaffungen) zur Neuausrichtung des LIM-Hauses. Im Jahr 2015 konnte dieser Fehlbetrag im lfd. Betrieb, trotz Erhöhung der jährlichen Zuschüsse der Partner um insgesamt 20.000 € (welche aber hauptsächlich für die Personalmehrausgaben durch Stundenerhöhungen verwendet werden sollte) wieder nicht abgebaut werden, sondern wurde zusätzlich um 32.094 € weiter erhöht. Das LIM-Haus wird Ende 2016 geschlossen. Mit den Partnern wird eine Vereinbarung zur Finanzierung des Fehlbetrages angestrebt.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2015 (= -1.824.404 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2014 nach 2015 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 1.311.351 €. Damit wurde der Fehlbetrag um 513.053 € erhöht. Durch diesen Umstand konnte ein „Teilerlass“ (über den Gesamthaushalt) gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.10.2015 „Budgetwirtschaft; Budgetberichte 2015, Entscheidung über die Budgetabschlüsse 2014 und endgültige Behandlung  der Budgetergebnisse 2014“ nicht vollzogen werden, sodass der gesamte Budgetfehlbetrag 2014 stehen blieb.

 

Im Jahr 2015 wurde der lfd. Landeszuschuss nicht weiter erhöht (bis 2012: 300.000 €, 2013: 460.000 € + 40.000 € einmalig, 2014/2015: 500.000 € + 20.000 € einmalig). Die einmaligen Beträge sollen für den weiteren Ausbau des Ensembles für die Sparte Kinder- und Jugendtheater verwendet werden. Weiterhin bleibt vorerst die Rücknahme der Kürzung des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 € (Haushaltskonsolidierung 2010-2013, 4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49 ab 2012) bestehen. Seit 2016 wird mit einem Zuschuss i.H.v. 600.000 € geplant, die Erwartungen haben sich aber nicht erfüllt (Zuschuss 2016 i.H.v. 500.000 €).

 

Der erneute Fehlbetrag aus 2015 lag zum größten Teil an höheren Personalausgaben im künstlerischen Bereich (NV-Bühne und NV-Bühne Gast) und höheren Sachmittelausgaben beim „Künstlerischen Etat“. Die Minderausgaben beim Landeszuschuss konnten durch Theatermehreinnahmen aufgefangen werden.

 

Seit 2011 hat das Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte zu erstatten (zuletzt zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 11.05.2016). Danach wird prognostiziert, dass Minderausgaben i.H.v. 185 T€ zum Fehlbetragsabbau vorgesehen sind. Nach Angabe des Stadttheaters im Quartalsbericht zum Finanz- und Verwaltungsausschuss am 18.11.2015 sollte 2016 der damals prognostizierte Fehlbetrag von 283 T€ aufgefangen werden. Das tatsächliche Ergebnis 2016 bleibt abzuwarten. Die unterjährigen Budgetvollzugsberichte sollten vorerst auf jeden Fall beibehalten werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 47010 „Rundfunkmuseum“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2015 (= -89.085 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2014 nach 2015 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 81.996 €. Der operative Fehlbetrag 2015 beträgt damit 7.089 €. Dieser resultiert aus Mindereinnahmen, die teilweise bereits aufgrund Minderausgaben kompensiert werden konnten.

Die beiden Dienststellen Stadtarchiv, Stadtmuseum (StAM) und Rundfunkmuseum (RFM) fusionierten zum 01.01.2014 (siehe Stadtratsbeschluss vom 15.05.2013). Damit wurde das Amtsbudget 45000 ab dem Haushalt 2014 neu zugeordnet (Unteramtsbudget 47010).

Durch den Leitungswechsel im Jahr 2014 und einiger Veränderungen in Hinblick auf Konzept, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften sind die Vermietungseinnahmen nicht mehr in der Höhe zu erzielen, wie dies in der Vergangenheit der Fall war. Nach Meldung vom StAM/RFM und Analyse der Vorjahresergebnisse sowie der Tendenz im Jahr 2016 wurden die Ansätze 2017 im Einnahmebereich nach unten korrigiert.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Eine endgültige Entscheidung bezüglich des Fehlbetrages wird bei der Abwicklung der Budgetabschlüsse 2016 angestrebt.

 

 

Zu Amtsbudget 87000 „Amt für Tourismus“:

 

In den letzten Jahren hat das Amt für Tourismus (fr. Touristinformation) des Öfteren einen Budgetfehlbetrag erzielt, der aber in den Folgejahren immer wieder abgetragen werden konnte. Der Fehlbetrag i.H.v. 26.627 € aus dem Jahr 2015 resultiert hauptsächlich aus Mindereinnahmen, vermutlich bedingt durch die Personalausfallzeiten im lfd. Jahr. Zudem wurde ein Mitgliedsbeitrag von fast 6.600 € für 2016 bereits in 2015 bezahlt.

Derzeit wird ein Tourismuskonzept erarbeitet. Die finanziellen Auswirkungen bleiben abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.       Inhaltsverzeichnis

2.       Budgetberichte 2016 – Amts- und Unteramtsbudgets

3.       Budgetberichte 2016 – Sonderbudgets

4.       Budgetberichte 2016 – Zentralbudgets

5.       Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2015“

6.       Übersicht „Projektmittelüberträge von 2015 nach 2016“

7.       Übersicht „Budgetrücklagen“