Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten
2016.
Von den Budgetabschlüssen 2015 erhalten die
Amts-/Unteramtsbudgets 930.460,34 €, d.h. 50 % der festgestellten
Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und
7).
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung
vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2015 gem. Nr. 4 der
Vorlage zu.
1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2015
wurden entsprechend den für das Jahr 2015 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei
den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den
Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.
In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2015 im Sinne
einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2016 ausgebucht, d.h. diese
Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2016 zusätzlich zur Verfügung.
Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von
2.507.467,50 € bei den Amtsbudgets und 15.140,00 € bei den Sonderbudgets,
insgesamt somit 2.522.607,50 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie
die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5
und 6) entnommen werden.
2. Die Budgetberichte 2016 der Referate und
Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und
Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand:
18.04.2016, bei Zentralbudgets Stand: 06.10.2016) wurden dem Stadtrat mit
Schreiben vom 11.10.2016 per E-Mail übermittelt. Außerdem sind diese,
einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt
(Anlagen 1 bis 4). Der noch fehlende Budgetbericht für das Unteramtsbudget
23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“ wird zur Sitzung im Dezember 2016, nach den
Haushaltsberatungen, nachgereicht.
Die Abrechnungen der Budgets ergaben
Budgetfehlbeträge von 2.430.142,88 €. sowie
Budgetüberschüsse von 1.860.920,49 €.
Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts-
und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben
grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der
Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab
01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im
Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü)
berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren)
„normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren
Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen
als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder
Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben
insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt.
Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen
Leistungsverrechnungen der Gebäudewirtschaft Fürth, für Steuerforderungen (ohne
Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile
sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen
Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen
für die Ausgaben der Gebäudebewirtschaftung, für Steuerforderungen (ohne
Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für
Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht
berührt.
3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2015 sind im
Rahmen des Rechnungsabschlusses 2015 in der Regel in Höhe von 50 % (=
930.460,15 € - siehe Anlage 5 unter „Überschuss 50 % Rest“) zugunsten des
Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim
Jahresabschluss 2015 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der
Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2015 zunächst
der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 930.460,34 € - siehe Anlage 5 unter
„Überschuss 50 % Budgetrücklage“) und sollen, wie unter 4 a) vorgeschlagen, als
Budgetrücklage den Ämtern und Dienststellen künftig zur Verfügung stehen.
Die Budgetfehlbeträge 2015 wurden im Rahmen des
Rechnungsabschlusses 2015 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen
Amtsbudgets 2016 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den
Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2015 nicht belastet. Über die endgültige
Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe
nachfolgende Nr. 4 b)).
4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der
Budgetergebnisse 2015 sind Entscheidungen
a) über die endgültige
Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in
der allgemeinen Rücklage sowie
b) über die nach 2016
vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom
Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge
zu treffen.
Zu a)
Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des
Jahresabschlusses 2015 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten
Betrag („Budgetüberschüsse 2015“) in Höhe von 930.460,34 € in voller Höhe zu
verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich
vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).
Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen
Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen
Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 7.
Zu b)
Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche
Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:
Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“ (=
-141.259,79 €)
Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“ (= -114.549,07 €)
Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“ (= -71.810,30
€)
Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und Limousin-Haus“ (= -96.361,77 €)
Amtsbudget 46000 „Theater (=
-1.824.403,52 €)
Amtsbudget 47010 „Rundfunkmuseum“ (=
-89.085,30 €)
Amtsbudget 87000 „Amt für Tourismus“ (=
-26.626,70 €)
In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen
Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2016 verbleiben.
Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:
Der Budgetfehlbetrag 2015 (= -141.260 €) resultiert
hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte
„Punktlandung Ausbildung“ (01.09.2013 bis 31.08.2016), „Kooperatives
Berufsintegrationsjahr“ sowie „Vorklassen zum Berufsintegrationsjahr“ und
„Ganztagesangebot für Übergangsklassen“ (jeweils für das Schuljahr 2015/2016)
für das Jahr 2015. Die Mittel sind bereits in 2016 eingegangen bzw. werden
demnächst eingehen.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale
Stabseinheit“:
Zur Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 (1. Stufe)
Nr. 63 (Umsetzung ab 2010) wurde u.a. durch Gebührenerhöhung für den Verkauf
von Ausschreibungsunterlagen eine Einnahmeerhöhung i.H.v. 11.852 €
prognostiziert. Trotz Gebührenerhöhung ist diese Einnahmeerhöhung durch den
Rückgang der öffentlichen Ausschreibungen (z.B. Wegfall der Konjunkturpaket
2-Projekte) nicht eingetroffen. Der derzeitige Budgetfehlbetrag (= -114.549 €)
hat sich u.a. aufgrund dieser fehlenden Einnahmen in den letzten Jahren stetig
aufgebaut.
Mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 wurde eine
Vergabestelle (als Stabstelle) im Baureferat beschlossen. Diese
Organisationsform hat vorläufigen Charakter. Die endgültige Ausgestaltung der
Vergabestelle mit der Einführung der eVergabe, auch unter Einbezug von
Bereichen der Zentralen Stabseinheit des Baureferates, wird bereits erarbeitet.
Die budgettechnische Umsetzung erfolgte auf Grundlage der bisherigen
Entscheidungen und Umsetzungen ab dem Haushalt 2017. D.h. die Ansätze im
U-Amtsbudget 05050 wurden den zukünftigen Gegebenheiten angepasst, sodass ein
ausgeglichener Budgetabschluss ab 2017 realistisch erscheint.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Eine endgültige
Entscheidung bezüglich des Fehlbetrages wird bei der Abwicklung der
Budgetabschlüsse 2016 angestrebt.
Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:
Der Budgetfehlbetrag 2015 (= -71.810 €) beinhaltet
einen aus der Budgetabrechnung 2014 nach 2015 vorgetragenen Budgetfehlbetrag
von 24.053 €. Der operative Fehlbetrag 2015 beträgt damit 47.757
€.Hauptursächlich hierfür sind die geringeren Einnahmen im Bereich „Fürth-Shop“
sowie die Mehrausgaben bei der „StadtZeitung“ sowie für „Information und
Dokumentation“ und „Partnerschaften“ als geplant.
In den Jahren 2009 bis 2012 konnte das
Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren
2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese Tendenz ist seit 2013 wieder
rückläufig.
Rf. II empfiehlt trotzdem, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Der Budgetabschluss
2016 bleibt abzuwarten.
Zu Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und
Limousin-Haus“:
Der Budgetfehlbetrag (= -96.362 €) beinhaltet einen
aus der Budgetabrechnung 2014 nach 2015 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von
64.268 €, verursacht hauptsächlich im Jahr 2013 durch einmalige Investitionen
(Renovierung, Innenausbau, Ersatzbeschaffungen) zur Neuausrichtung des
LIM-Hauses. Im Jahr 2015 konnte dieser Fehlbetrag im lfd. Betrieb, trotz
Erhöhung der jährlichen Zuschüsse der Partner um insgesamt 20.000 € (welche
aber hauptsächlich für die Personalmehrausgaben durch Stundenerhöhungen
verwendet werden sollte) wieder nicht abgebaut werden, sondern wurde zusätzlich
um 32.094 € weiter erhöht. Das LIM-Haus wird Ende 2016 geschlossen. Mit den
Partnern wird eine Vereinbarung zur Finanzierung des Fehlbetrages angestrebt.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen.
Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:
Der Budgetfehlbetrag 2015 (= -1.824.404 €)
beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2014 nach 2015 vorgetragenen
Budgetfehlbetrag i.H.v. 1.311.351 €. Damit wurde
der Fehlbetrag um 513.053 € erhöht. Durch diesen Umstand konnte ein
„Teilerlass“ (über den Gesamthaushalt) gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.10.2015
„Budgetwirtschaft; Budgetberichte 2015, Entscheidung über die Budgetabschlüsse
2014 und endgültige Behandlung der
Budgetergebnisse 2014“ nicht vollzogen werden, sodass der gesamte
Budgetfehlbetrag 2014 stehen blieb.
Im Jahr 2015 wurde der lfd. Landeszuschuss nicht
weiter erhöht (bis 2012: 300.000 €, 2013: 460.000 € + 40.000 € einmalig,
2014/2015: 500.000 € + 20.000 € einmalig). Die einmaligen Beträge sollen für
den weiteren Ausbau des Ensembles für die Sparte Kinder- und Jugendtheater
verwendet werden. Weiterhin bleibt vorerst die Rücknahme der Kürzung des
künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 € (Haushaltskonsolidierung 2010-2013, 4.
Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49 ab 2012) bestehen. Seit 2016 wird mit
einem Zuschuss i.H.v. 600.000 € geplant, die Erwartungen haben sich aber nicht
erfüllt (Zuschuss 2016 i.H.v. 500.000 €).
Der erneute Fehlbetrag aus 2015 lag zum größten Teil
an höheren Personalausgaben im künstlerischen Bereich (NV-Bühne und NV-Bühne
Gast) und höheren Sachmittelausgaben beim „Künstlerischen Etat“. Die
Minderausgaben beim Landeszuschuss konnten durch Theatermehreinnahmen aufgefangen
werden.
Seit 2011 hat das Theater unterjährige
Budgetvollzugsberichte zu erstatten (zuletzt zur Sitzung des Finanz- und
Verwaltungsausschusses am 11.05.2016). Danach wird prognostiziert, dass
Minderausgaben i.H.v. 185 T€ zum Fehlbetragsabbau vorgesehen sind. Nach Angabe
des Stadttheaters im Quartalsbericht zum Finanz- und Verwaltungsausschuss am
18.11.2015 sollte 2016 der damals prognostizierte Fehlbetrag von 283 T€
aufgefangen werden. Das tatsächliche Ergebnis 2016 bleibt abzuwarten. Die
unterjährigen Budgetvollzugsberichte sollten vorerst auf jeden Fall beibehalten
werden.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 47010 „Rundfunkmuseum“:
Der Budgetfehlbetrag 2015 (= -89.085 €) beinhaltet
einen aus der Budgetabrechnung 2014 nach 2015 vorgetragenen Budgetfehlbetrag
i.H.v. 81.996 €. Der operative Fehlbetrag 2015 beträgt damit 7.089 €. Dieser
resultiert aus Mindereinnahmen, die teilweise bereits aufgrund Minderausgaben
kompensiert werden konnten.
Die beiden Dienststellen Stadtarchiv, Stadtmuseum
(StAM) und Rundfunkmuseum (RFM) fusionierten zum 01.01.2014 (siehe
Stadtratsbeschluss vom 15.05.2013). Damit wurde das Amtsbudget 45000 ab dem
Haushalt 2014 neu zugeordnet (Unteramtsbudget 47010).
Durch den Leitungswechsel im Jahr 2014 und einiger
Veränderungen in Hinblick auf Konzept, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften
sind die Vermietungseinnahmen nicht mehr in der Höhe zu erzielen, wie dies in
der Vergangenheit der Fall war. Nach Meldung vom StAM/RFM und Analyse der
Vorjahresergebnisse sowie der Tendenz im Jahr 2016 wurden die Ansätze 2017 im
Einnahmebereich nach unten korrigiert.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen. Eine endgültige Entscheidung bezüglich des Fehlbetrages wird bei der
Abwicklung der Budgetabschlüsse 2016 angestrebt.
Zu Amtsbudget 87000 „Amt für Tourismus“:
In den letzten Jahren hat das Amt für Tourismus (fr.
Touristinformation) des Öfteren einen Budgetfehlbetrag erzielt, der aber in den
Folgejahren immer wieder abgetragen werden konnte. Der Fehlbetrag i.H.v. 26.627
€ aus dem Jahr 2015 resultiert hauptsächlich aus Mindereinnahmen, vermutlich
bedingt durch die Personalausfallzeiten im lfd. Jahr. Zudem wurde ein
Mitgliedsbeitrag von fast 6.600 € für 2016 bereits in 2015 bezahlt.
Derzeit wird ein Tourismuskonzept erarbeitet. Die
finanziellen Auswirkungen bleiben abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst
weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1. Inhaltsverzeichnis
2. Budgetberichte 2016 – Amts- und Unteramtsbudgets
3. Budgetberichte 2016 – Sonderbudgets
4. Budgetberichte 2016 – Zentralbudgets
5. Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2015“
6. Übersicht „Projektmittelüberträge von 2015 nach 2016“
7. Übersicht „Budgetrücklagen“