Betreff
1848er Gedächtnisstiftung - Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2016
Vorlage
Käm/414/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stiftungsrat der 1848er Gedächtnisstiftung Fürth empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat der Stadt Fürth beschließt die Haushaltssatzung der 1848er Gedächtnisstiftung Fürth für das Jahr 2016. Der Finanzplanung wird zugestimmt.

Für das laufende Jahr wird die Festsetzung der Pachthöhe auf 480.000 € bestätigt.


Die Haushaltssatzung für die vom Stadtrat der Stadt Fürth verwaltete 1848er Gedächtnisstiftung für das Jahr 2016 ist gemäß der Regelungen der Stiftungssatzung im Stiftungsrat vorzuberaten und kann dann im Folgenden im Stadtrat beschlossen werden.

 

Der der Haushaltssatzung zugrunde liegende Wirtschaftsplan weist Erträge in Höhe von 792.350 € und Aufwendungen in Höhe von 792.350 € auf. Somit errechnet sich ein neutrales Jahresergebnis (0 €).

Maßgebliche Größen bei den Erträgen sind die Pachtzahlungen des „Städtischen Altenpflegeheims“ (480.000 €) sowie die Mietzahlungen für die stiftungseigenen Seniorenwohnungen (113.000 €). Die Aufwendungen enthalten mehrere umfangreiche Positionen: Abschreibungen (290.000 €), Wirtschaftsbedarf (167.900 €; hierin enthalten: Dienstleistungen, Betriebskosten u. ä.), Zinsen (132.000 €) sowie Bauunterhalt/Instandhaltung (150.200 €).

Veränderungen sind im Bereich der Abschreibungen zu erkennen, diese steigen nach diversen erforderlichen Neuzuordnungen um 30.000 €. Dem gegenüber stehen Einsparungen im Bauunterhalt. Die Pachtzahlung in Höhe von 480.000 € entspricht dem Wert, der als vorläufiger Abschluss der Dynamisierung nach der Sanierung für das Jahr 2015 festgelegt wurde. Mit dem Beschluss über den Wirtschaftsplan/die Haushaltssatzung wird diese Höhe auch für 2016 bestätigt.

 

Im Vermögensplan sind für das Jahr zunächst keine weiteren Investitionen vorgesehen, die Weiterbearbeitung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wird 2016 vorerst über den Bauunterhalt abgewickelt.

 

Insgesamt übersteigt der Geldmittelüberschuss aus den Erträgen und Aufwendungen (Cash Flow) die anfallenden Darlehenstilgungen und es bleibt ein Betrag von planmäßig 105.000 € zur Mehrung des Stiftungskapitals.

 

Die mittelfristige Finanzplanung geht davon aus, dass in den kommenden Jahren erheblicher Investitionsbedarf zu tragen sein wird (Zukunft der noch nicht sanierten Blöcke A und C). Nach derzeitigem Stand kann die Stiftung zur Finanzierung nur wenige Eigenmittel einbringen, so dass eine deutliche Erhöhung der Darlehensaufnahmen bzw. Fremdfinanzierungsmittel notwendig sein wird.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1: Haushaltssatzung 2016

2: Wirtschaftsplan 2016