1 Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der Bauausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 231a an der Cadolzburger Straße.
3. Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden, in dem im Wesentlichen die derzeit unzureichende Erschließung und die Zufahrten der anliegenden Grundstücke geregelt wird.
4 Die Entscheidung über das derzeit vorliegende Bauvorhaben ist unter Berücksichtigung der der Ziele des Bebauungsplanverfahrens soweit notwendig gem. §15 BauGB zurückzustellen.
Für die Grundstücke Fl. Nr. 1393/29 und /24 liegen der Stadt
Fürth derzeit Bauanträge zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften vor. Bei der
Prüfung der Anträge wurde festgestellt, dass durch die geplanten Zufahrten zu
den vorgesehenen Tiefgaragen erhebliche verkehrliche Probleme entstehen. Durch
die bestehende Böschung ist der Einblick für ausfahrende Fahrzeuge in die
Cadolzburger Str. nur bedingt möglich.
Des Weitern sind die sonstigen Grundstücke nördlich der Cadolzburger Str. nur
über das schmale städtische Grundstück Fl. Nr. 1369/25 erschlossen. Das
Grundstück 1393/32 befindet sich nur im Teileigentum der Stadt Fürth; es dient
derzeit keinen Erschließungszwecken.
Um hier Rechtssicherheit für eine geordnete und gefahrlose
Erschließung für alle Grundstücke zu erreichen, ist die Regelung über einen
Bebauungsplan notwendig. Nachdem sich die sonstigen Parameter einer Bebauung
(Art und Maß der baulichen Nutzung) aus der bereits bebauten Umgebung ergeben,
ist zur Lösung der bestehenden städtebaulichen Probleme ein einfacher
Bebauungsplan ausreichend, der nur die Verkehrsflächen und soweit notwendig,
die Zufahrten festsetzen soll.
Unter Berücksichtigung der o. g. Zielsetzungen des Bebauungsplanverfahrens ist
die Entscheidung über die Zulässigkeit der derzeit vorliegenden Bauvorhaben
soweit notwendig gem. §15 BauGB zurückzustellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.231 Cadolzburger Str.
2. Luftbild
3. Lageplan zum Bauantrag für die Fl. Nrn. 1393/29 u. 1393/34 Gem. Fürth
4. Schrägbild zum Bauantrag für die Fl. Nrn. 1393/29 u. 1393/34 Gem. Fürth