Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß
Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben die Projektgenehmigung zur Altlastensanierung gemäß des vorgelegten
Sanierungskonzeptes mit einem geschätzten Gesamtkostenansatz von 150.000 EUR
Die Wiederherstellung des Spielplatzes bleibt einer
gesonderten Projektgenehmigung vorbehalten.
Anlass
Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom
15.10.2014 wurde die vom Baureferat/Grünflächenamt vorgelegte Prioritätenliste
für die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze verabschiedet. Diese
sah vor, dass in den Jahren 2015 und 2016 die Generalsanierung des öffentlichen
Kinderspielplatzes Herrnstraßendamm“ auf der Fl. Nr. 281/17 Gemarkung Dambach
in zwei Bauabschnitten (1. BA Altlastensanierung, 2. BA Wiederherstellung)
erfolgen soll. Aufgrund der geforderten umfangreichen Detailuntersuchungen muss
die Altlastensanierung in die erste Jahreshälfte 2017 verschoben werden.
Bestand
Die Fläche des öffentlichen Kinderspielplatzes ist ein
lang gezogenes Grundstück mit insgesamt knapp 2.500 m² in Verlängerung der
Herrnstraße bis zum steilen Abhang zur Rednitzaue. Die nord-östliche Teilfläche
der Fl.Nr. 281/17 mit 385 m² ist an den benachbarten Waldorf-Kindergarten
verpachtet. Im vorderen Bereich ist ein kleiner Spielbereich mit Sandkasten
vorhanden, in der daran anschließenden Rasenfläche gibt es eine Schaukel. Der
öffentliche Spielplatz weist deutliche Verbrauchspuren auf, bietet
nur ein sehr geringes Spielmöglichkeiten und ist daher dringend
sanierungsbedürftig, zumal die Fläche wesentlich mehr Potential bietet als
derzeit genutzt.
Die Fläche liegt innerhalb der kartierten
Altlastenverdachtsfläche 032.2. Hierbei handelt es sich um Altablagerungen mit
Bauschutt, Haus- und Sperrmüll aus den 1920er bis 1940er Jahren. Die Schüttung
des Herrnstraßendamms, auf dem sich der Kinderspielplatz befindet, erfolgte
nach 1930 überwiegend mit Bauschutt. Im Jahr 1944 wurde der östliche Teil des
Herrnstraßendamms zudem als behelfsmäßige Ablagerungsstelle für
Siedlungsabfälle freigegeben. Es gibt eine Reihe von Voruntersuchungen der
Belastung der Fläche, die in den Jahren vor 1998 durchgeführt wurden.
Auf der Fläche stehen insgesamt 18 Bäume, die unter
die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth fallen. Zudem ist entlang der
Südgrenze und teilweise entlang der Nordgrenze flächiger Gehölzbestand aus
einheimischen Sträuchern vorhanden.
Gutachten zur Entwicklung eines Sanierungskonzeptes
Da die bisher durchgeführten
Untersuchungen vor dem Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes im Jahr 1998
und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung im Jahr 1999 abgeschlossen
wurden und daher weder die Probenahme noch die Bewertung vollständig den heute
gültigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, hat das Grünflächenamt das
Geowissenschaftliche Büro Dr. Heimbucher, Nürnberg mit einem Gutachten zur
Altlastenbelastung und der Entwicklung eines Sanierungskonzeptes in Varianten
beauftragt. Das Gutachten Heimbucher lag im Juni 2015 vor und sollte
ursprünglich in der zweiten Jahreshälfte 2015 dem Bau- und Werkausschuss zur
Festlegung einer Sanierungsvariante vorgelegte werden, insbesondere, da im
Rahmen der Altlastensanierung – unabhängig von der gewählten Variante – ein
Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist.
Nach Diskussion mit den zuständigen Dienststellen innerhalb und außerhalb der Stadt Fürth (Ordnungsamt und staatliches Gesundheitsamt) musste jedoch festgestellt werden, dass weitere Detailuntersuchungen notwendig werden, insbesondere mit der Klärung der Frage, ob und wenn ja welche relevanten Schadstoffe in welcher Konzentration und in welcher Tiefe vorkommen. In der geforderten Detailuntersuchung ging es daher nicht mehr um die Festlegung möglicher Sanierungsvarianten, sondern um die Frage, in wie weit welche Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung erreicht oder überschritten werden und um die Frage, ob die Umwandlung der öffentlichen Kinderspielplatzfläche in eine öffentliche Grünfläche (im letzteren Fall sind die Prüfwerte niedriger angesetzt) ausreichend wäre, um die Sanierungsmaßnahmen zu verringern oder gänzlich auf diese zu verzichten. Für diese Detailuntersuchung wurde die Rupp Bodenschutz GmbH, Neustadt am Kulm, beauftragt, die zu den wenigen Büros in Bayern gehört, die eine derartige Fachuntersuchung durchführen können.
Das Gutachten der Rupp Bodenschutz GmbH kommt zum Ergebnis, dass aufgrund der Schadstoffbelastung und der Resorptionsverfügbarkeit dieser Schadstoffe (d.h. liegen Schadstoffe in der Form vor, dass sie vom Boden auf den Menschen übergehen können) auf den mit F1 – F4 gekennzeichneten Flächen Handlungsbedarf dringend gefordert ist und zwar unabhängig davon, ob die Fläche als öffentlicher Kinderspielplatz oder als öffentliche Grünfläche weiterhin genutzt wird. In Abhängigkeit von den unterschiedlichen Flächen muss entweder ein Bodenaustausch in einer Tiefe von 35 cm oder eine Bodenüberdeckung mit 35 cm erfolgen, um die Fläche als öffentlichen Kinderspielplatz weiterhin nutzen zu können. Lediglich auf der Teilfläche F 5 (Rodelhang zur Rednitzaue) liegen durch Bodenschadstoffe keine Gefährdungen der menschlichen Gesundheit vor, so dass hier keine weiteren Maßnahmen nach BBodSchV erforderlich sind.
Das Sanierungskonzept des Baureferats/Grünflächenamt sieht daher folgende Maßnahmen vor:
·
Rückbau
des vorhandenen Spielplatzes
·
Bodenaustausch
(Tiefe 35 cm) in den Teilflächen F1 und F2 mit insgesamt 1.074 m²
·
Bodenauftrag
(Andeckstärke 35 cm) in den Teilflächen F3 und F4 mit insgesamt 948 m²
·
Erhalt
der bestehenden befestigten Flächen mit insgesamt 430 m²
·
Wiederherstellung
des öffentlichen Kinderspielplatzes nach erfolgter Altlastensanierung
Abstimmung
und Instruktion
Das vorliegende Sanierungskonzept wurde im Vorfeld der
Beauftragungen mit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz abgestimmt
und das weitere Vorgehen und die konkrete Umsetzung des Sanierungskonzepts
erfolgt ebenfalls unter Beteiligung des Amtes für Umwelt, Ordnung und
Verbraucherschutz sowie des staatlichen Gesundheitsamtes.
Eingriffe in den Gehölzbestand
Bei dem angedachten flächigen Bodenabtrag von 35 cm
ist ein vollständiger Erhalt der Baum- und Strauchvegetation ausgeschlossen.
Durch Bodenabtrag in Handarbeit bzw. durch Einsatz der Technik des Absaugens
ist angestrebt, den Baumbestand so weit als möglich zu erhalten. Bautätigkeiten
innerhalb des Kronentraufbereichs von durch die Baumschutzverordnung
geschützten Bäumen sind aber unvermeidlich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann im
Detail nicht ausgesagt werden, welche Bäume erhalten werden können oder nicht,
da dies im Wesentlichen von den erforderlichen Erdarbeiten im Wurzelbereich
abhängig ist. Sofern Baumrodungen von durch die Baumschutzverordnung
geschützten Einzelbäumen erforderlich wird, wird die entsprechende Ausnahmegenehmigung
beim Ordnungsamt beantragt und im Rahmen der Wiederherstellung des
Kinderspielplatzes die entsprechende Ersatzpflanzung bzw. wenn dies nicht
vollständig möglich ist, die entsprechende Ablösezahlung geleistet. Derzeit
können auch keine Aussagen darüber getroffen werden, wie der flächige
Gehölzbestand entlang der Süd- und Nordgrenze eine Überschüttung mit 35 cm
verträgt. Die Entwicklung der Gehölze muss in den Folgejahren beobachtet und
dokumentiert werden, ggfs. müssen baumpflegerische Maßnahmen erfolgen. Die
einzige Alternative wäre aber, die beiden Gehölzstreifen vorab zu roden,
insofern erscheint der Versuch der Überschüttung und Beobachtung sinniger.
Finanzierung und Realisierung
Die geschätzten Gesamtkosten liegen einschl.
Baunebenkosten ca. 150.000 EUR, wobei im Bereich von Altlastensanierung
Abweichung sowohl nach oben als auch nach unten kaum ausgeschlossen werden
können. Insgesamt 6.000 EUR wurden bereits für die vorgenannten Gutachten
ausgegeben, so dass für die vorgeschlagene Altlastensanierung noch Mittel in
Höhe von ca. 144.000 EUR notwendig sind.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
150.000
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
4605.9501.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Lageplan M 1:1.000
Anlage 2 Bestandsplan
Anlage 3 Fotodokumentation Bestand
Anlage 4 Sanierungskonzept
Anlage 5 Kostenschätzung