Betreff
1848er Gedächtnisstiftung - Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2017
Vorlage
Käm/434/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stiftungsrat der 1848er Gedächtnisstiftung Fürth empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat der Stadt Fürth beschließt die Haushaltssatzung der 1848er Gedächtnisstiftung Fürth für das Jahr 2017. Der Finanzplanung wird zugestimmt.

Die Pachthöhe wird für das Jahr 2017 auf 480.000 € festgelegt.


Die Haushaltssatzung für die vom Stadtrat der Stadt Fürth verwaltete 1848er Gedächtnisstiftung für das Jahr 2017 ist gemäß der Regelungen der Stiftungssatzung im Stiftungsrat vorzuberaten und kann dann im Folgenden im Stadtrat beschlossen werden.

 

Der der Haushaltssatzung zugrunde liegende Wirtschaftsplan weist Erträge in Höhe von 761.850 € und Aufwendungen in Höhe von 761.850 € auf. Somit errechnet sich ein neutrales Jahresergebnis (0 €).

Maßgebliche Größen bei den Erträgen sind die Pachtzahlungen des „Städtischen Altenpflegeheims“ (480.000 €) sowie die Mietzahlungen für die stiftungseigenen Seniorenwohnungen (113.000 €). Die Aufwendungen enthalten mehrere umfangreiche Positionen: Abschreibungen (290.000 €), Wirtschaftsbedarf (167.900 €; hierin enthalten Dienstleistungen, Betriebskosten u. ä.), Zinsen (130.000 €) sowie Bauunterhalt/Instandhaltung (146.700 €).

Insgesamt sind keine entscheidenden Änderungen zum Vorjahr geplant. Die Pachtzahlungen in Höhe von 480.000 € entsprechen dem Wert, der als vorläufiger Abschluss der Dynamisierung nach der Sanierung für das Jahr 2015 festgelegt wurde. Mit dem Beschluss über den Wirtschaftsplan/die Haushaltssatzung wird diese Höhe auch für 2017 festgesetzt; Verhandlungen über die weitere Entwicklung sollten unter Einbeziehung eines möglichen neuen Bauverwalters geführt werden.

 

Im Vermögensplan ist für das Jahr 2017 die Sanierung der Heizungsanlage vorgesehen, erste Überprüfungen der Machbarkeit  sind bereits erfolgt, hierfür kann eine Darlehensaufnahme in Höhe von 300.000 € erfolgen. Die Weiterbearbeitung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen der Überprüfung nach der Ausführungsverordnung zum Pflegewohnqualitätsgesetz können 2017 vorerst über den Bauunterhalt erfolgen.

 

Insgesamt übersteigt der Geldmittelüberschuss aus den Erträgen und Aufwendungen (Cash Flow) die anfallenden Darlehenstilgungen und es bleibt ein Betrag von planmäßig 79.000 € zur Mehrung des Stiftungskapitals.

 

Es wird davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren erheblicher Investitionsbedarf zu tragen sein wird (Zukunft der noch nicht sanierten Blöcke A und C). Nach derzeitigem Stand kann die Stiftung zur Finanzierung nur wenige Eigenmittel einbringen, so dass eine deutliche Erhöhung der Darlehensaufnahmen bzw. Fremdfinanzierungsmittel notwendig sein wird.

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Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1: Haushaltssatzung 2017

2: Wirtschaftsplan 2017