Dem Stadtrat wird die Beschlussfassung der Änderungsverordnung empfohlen.
Die
Taxi-Zentrale Fürth, Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG, hat am
29.08.2016 einen Antrag auf Änderung der Entgelte nach der Taxitarifordnung
gestellt. Der Antrag umfasst eine moderate Erhöhung des Grundpreises für die
Inanspruchnahme eines Taxis von 3,20 € auf 3,30 €, sowie eine Erhöhung des
Mindestfahrpreises von 3,40 € auf 3,50 €. Ferner soll der Kilometerpreis für
den ersten Kilometer von 3,00 € auf 3,30 € erhöht werden. Ziel des Antrages ist
es, größtenteils identische Taxitarifmerkmale im Großraum
Nürnberg/Fürth/Erlangen zu generieren. Die beantragte Änderung des Taxitarifes
bedeutet, bezogen auf eine IHK-Standartfahrt, eine Anhebung um 2,80%. Im
vorgeschalteten Anhörungsverfahren wurden von den angehörten Behörden und
Institutionen keine Einwendungen gegen die beantragte Tariferhöhung
vorgebracht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungsverordung zur Taxitarifordung