Betreff
Änderung der Taxitarifordnung
Vorlage
SVA/108/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Dem Stadtrat wird die Beschlussfassung der Änderungsverordnung empfohlen.


Die Taxi-Zentrale Fürth, Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG, hat am 29.08.2016 einen Antrag auf Änderung der Entgelte nach der Taxitarifordnung gestellt. Der Antrag umfasst eine moderate Erhöhung des Grundpreises für die Inanspruchnahme eines Taxis von 3,20 € auf 3,30 €, sowie eine Erhöhung des Mindestfahrpreises von 3,40 € auf 3,50 €. Ferner soll der Kilometerpreis für den ersten Kilometer von 3,00 € auf 3,30 € erhöht werden. Ziel des Antrages ist es, größtenteils identische Taxitarifmerkmale im Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen zu generieren. Die beantragte Änderung des Taxitarifes bedeutet, bezogen auf eine IHK-Standartfahrt, eine Anhebung um 2,80%. Im vorgeschalteten Anhörungsverfahren wurden von den angehörten Behörden und Institutionen keine Einwendungen gegen die beantragte Tariferhöhung vorgebracht.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungsverordung zur Taxitarifordung