Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 25.11.2016 werden beschlossen.
1. Billinganlage
Als Eigentümerweg mit Widmungsbeschränkung „Verkehr zu den Anwesen Billinganlage 10 bis 10n“ werden Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 737/21, 737/87, 737/89 und 737/91 Gem. Fürth gewidmet. Als Eigentümerweg mit Widmungsbeschränkung „Verkehr zu den Anwesen Billinganlage 10 bis 10n, Gehweg“ werden Teilflächen des Grundstückes Fl.Nr. 737/21 Gem. Fürth gewidmet. (Wege zu den Anwesen Billinganlage 10 – 10n)
(Die Wege zur Erschließung der Anwesen wurden fertiggestellt und können gewidmet werden.)
2. Brückenstraße
Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 54 Gem. Vach wird zur Ortsstraße aufgestuft. (Stichstraße zwischen Brückenstraße 11a und 15).
(Die Widmung ist der veränderten Verkehrsbedeutung anzupassen.)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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2 Anlagen werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.