Betreff
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Gründlach im Stadtgebiet Fürth
Vorlage
OA/208/2016
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zum Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Gründlach einzuleiten.

 


Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.

 

Sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser Gefährdungslage durch Änderung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und einer ersten Bewertung zuzuführen. Auf dieser Grundlage sind Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei wird von einem 100-jährigen Hochwasserereignis (sog. Bemessungshochwasser – HQ 100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann ein solches Ereignis sowohl gar nicht als auch mehrfach vorkommen.

 

Bei diesen Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.

 

Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet nun die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und fortzuschreiben (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG), und die Stadt Fürth, die Überschwemmungsgebiete mit Rechtsverordnung festzusetzen (Art. 46 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 BayWG).

 

In der Stadt Fürth wurde mit der Ermittlung und vorläufigen Sicherung bzw. Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Rednitz, Pegnitz, Regnitz, Farrnbach, Zenn und dem Bucher Landgraben bereits erhebliche Vorarbeit geleistet.

 

Aktuell soll das Überschwemmungsgebiet der Gründlach, welches das Stadtgebiet Fürth nur in einem sehr geringen Umgriff (Wald-, Wiesen- und Landwirtschaftsflächen) tangiert, festgesetzt werden.

 

Die Gründlach liegt im Stadtgebiet Fürth innerhalb eines Hochwasserrisikogebietes (§ 73 Abs. 1 und 5 Satz 2 Nr. 1 WHG). Für dieses Gewässer ist daher verpflichtend ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen (§ 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG).

 

Das Überschwemmungsgebiet der Gründlach war bisher im verbindlich erklärten Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (7) als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gesichert (Art. 47 Abs. 1 Satz 3 BayWG). Da die Regionalpläne zukünftig keine Vorranggebiete für Hochwasserschutz mehr ausweisen, ist das Überschwemmungsgebiet zur weiteren Sicherung nun mit Verordnung festzusetzen.

 

Am 21.11.2016 gingen bei der Stadt Fürth die vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg erstellten Unterlagen für die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Gründlach ein. Das Gebiet ist in der beiliegenden Detailkarte dargestellt.

 

ERGÄNZEND:

Übersicht der Überschwemmungsgebiete an den Fürther Gewässern:

 

Gewässer

Sicherung

vom

Anmerkungen

Pegnitz

Festsetzung
(ÜVO)

02.07.1986

Überrechnung erfolgt erst nach Abschluss der Baumaßnahmen am Wöhrder See in Nürnberg

Rednitz

Festsetzung
(RednitzÜV)

23.08.2016

--

Regnitz

Festsetzung
(RegnitzÜV)

23.08.2016

--

Zenn

Festsetzung
(ÜVO)

15.08.1998

Überrechnung derzeit im Verordnungsverfahren

Farrnbach

Festsetzung
(ÜVO)

15.08.1998

Überrechnung derzeit im Verordnungsverfahren

Gründlach

Vorranggebiet im Regionalplan

--

Festsetzung vorgesehen

Bucher Landgraben

Vorl. Sicherung

08.10.2014

Für die Festsetzung erforderliche Überrechnung wurde von Stadt Fürth in Auftrag gegeben.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersichtslageplan Überschwemmungsgebiet Gründlach