Der Vortrag des Baureferenten
diente zur Kenntnis.
Der Plan
Heilstättenstraße östlich der Paul-Keller-Straße Variante 1 (SpA Nr. 0381 vom
30.11.2016) wird als Vorplanung beschlossen.
Die Option für eine spätere Realisierung der Variante 2 soll ermöglicht werden.
Die
Heilstättenstraße ist mit einer Breite von ca. 14,50 m (und mehr) zwischen den
Borden überdimensioniert. Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 12.000 Fahrzeugen
pro Tag, in der Hauptverkehrszeit verkehren 10 Busse pro Stunde und Richtung (6
Busse der Linie 171, 4 Busse der Linie 178). Der Radverkehr schwankt
erfahrungsgemäß saisonal und insbesondere witterungsabhängig sehr stark und
liegt in den Sommermonaten im dreistelligen Bereich.
Im
Bereich der neu gebauten Häuser ist es möglich, mit einfachen Mitteln
Parkstände zu markieren und einige Bäume zu pflanzen. Sie ergänzen damit die
Baumreihe, die im Rahmen des Neubauvorhabens auf Privatgrund gepflanzt wurde.
Damit das Niederschlagswasser abfließen kann, verbleibt zwischen Randstein und Baumscheiben ein Streifen von ca. 20 - 30 cm (ähnlich den Baumpflanzungen in der Hans-Böckler-Straße).
Es wurden zwei Varianten mit unterschiedlichen
Umgriffen entwickelt und instruiert:
In
beiden Varianten werden zwischen den vorgesehenen Baumscheiben Parkplätze
markiert. Um die Sicht im Bereich der Grundstückszufahrt zu gewährleisten,
werden die Baumscheiben beidseitig der Zufahrt entsprechend breiter angelegt.
In Variante 1 wird neben den parkenden Fahrzeugen
wieder ein Radfahrstreifen angelegt.
In Variante 2 wird in stadteinwärtiger Richtung ein Bussonderstreifen von etwa 400 m Länge
geschaffen. Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem Busverkehr geführt
(„Umweltspur“ Zeichen 245 StVO mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“).
Die
Breite des gemeinsamen Fahrstreifens erlaubt mit 4,75 m ein gefahrloses
Überholen von Radfahrern durch den Bus. Nur im unmittelbaren Knotenpunktbereich
an der Paul-Keller-Straße beträgt die
Breite des Sonderfahrstreifens 3,50m, so dass hier ein Überholen innerhalb des
Sonderfahrstreifens nicht möglich ist.
Der Bereich westlich der Paul-Keller-Straße kann ebenfalls einen Bussonderfahrstreifen erhalten, sobald der Knoten Heilstättenstraße – Eichenstraße umgestaltet wird. Die Planung für eine Umgestaltung zu einem Kreisverkehr wurde instruiert. Auf der Ostseite erfolgt der Anschluss an den Bestand vor den Bushaltebuchten.
Zusätzlich wurde um Stellungnahme zum Thema „Parken von Lkws und Fahrzeuganhängern“ auf der Nordseite der Heilstättenstraße gebeten, da es hierzu Hinweise u. a. aus der Bevölkerung gab.
Die Instruktion ergab im Wesentlichen folgende Ergebnisse:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK):
o. E.
Arbeitsgemeinschaft Fahrradstadt Fürth (AGFF):
Wir bevorzugen Variante 2 (kombinierte Bus/ Radspur)
Behindertenbeauftragte:
Grundsätzlich o. E. Es fehlen Behindertenparkplätze im Bereich des Supermarktes
und der Apotheke.
Behindertenparkplätze werden im
unmittelbaren Bereich der Einkaufsmöglichkeiten geschaffen, sobald die Kreuzung
Heilstättenstraße – Eichenstraße zu einem Kreisverkehr umgestaltet wird.
Grünflächenamt (GrfA):
Seitens GrfA wird die aufgrund des nicht
notwendigen unterirdischen Wurzelraumes kostengünstiger zu realisierende Variante 1 mit 7 Bäumen gegenüber der Variante 2
mit 6 Bäumen (lt. Plan) favorisiert. Eine Entwässerung der
Straßenfläche in die Baumscheiben darf nicht
erfolgen, um den Eintrag von Tausalz in die Baumstandorte zu verhindern.
Die Dimensionierung der geplanten Baumstandorte ist
gemäß der „Ausführungsstandards
für Baumpflanzungen
der Stadt Fürth"
festzulegen. Das durchwurzelbare Volumen
muss mindestens 16m3 bis in 1 m Tiefe
betragen. Die Leitungsfreiheit der
geplanten Baumstandorte, insbesondere
hinsichtlich der Gas, Strom und Telekommunikationsleitungen, sollte überprüft
und sichergestellt werden.
Ob zusätzliche Wurzelschutzmaßnamen zu den Leitungen erforderlich
werden, muss im Rahmen der Bauausführung geklärt werden.
Infra fürth gmbh:
Die vorhandenen Strom-,
Gas- und Wasserversorgungs- inkl. der Hausanschlussleitungen sind den
beiliegenden Plänen zu entnehmen und entsprechend zu berücksichtigen. Seitens
der infra fürth gmbh sind an den bestehenden Strom-, Gas- und Wasserleitungen
keine Arbeiten vorgesehen.
Bei Baumpflanzungen ohne weitere Schutzmaßnahmen ist
zu unseren Leitungen ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten.
Aus diesem Grund kann der Baumpflanzung im
unmittelbar verlaufenden Bereich unserer elektrischen Versorgungstrasse nicht
zugestimmt werden. Wir bitten, die geplanten Baumstandorte dementsprechend
anzupassen.
Im Rahmen der
Bauausführung ist die Lage der Leitungen zu überprüfen. Sollten die vorhandenen
Schutzrohre der Stromleitungen nicht ausreichen, so sind zusätzliche
Wurzelschutzmaßnahmen einzubauen.
Infra fürth verkehr gmbh:
Die infra sieht bei der
Mitbenutzung der Busspur durch Fahrradfahrer eine Gefährdung, da diese ggf.
nebeneinander bzw. nicht mehr ganz rechts fahren. Für Radfahrer sollte ein
eigener Streifen angeboten werden.
Eine eigene Busspur in diesem Bereich wird als nicht
notwendig erachtet, da dieser vor dem Knoten endet und die Busse dann hier in
den MIV einfädeln müssen. Zudem muss, um die Parkplätze erreichen zu können,
die Sperrlinie der Busspur überfahren werden.
Gemeinsame
Sonderfahrstreifen für den Bus- und Radverkehr werden in anderen Städten seit
Jahren erfolgreich – teils mit deutlich höherem Verkehrsaufkommen sowohl im
Busverkehr wie im Radverkehr – betrieben. So werden in Münster (Westfalen) im
Umfeld des Hauptbahnhofs die Radfahrer gemeinsam mit Bussen auf einer
Sonderfahrstreifen geführt (Kfz-Belastung 19.000 Kfz/24h, 1.300 Busse/24h,
innerstädtische Radverkehrsachse im Abfluss vom Hauptbahnhof (Quelle: Signale
für den Radverkehr, 2. aktualisierte Auflage 2013, Stadt Münster, Amt für
Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, gefördert durch das BMVI).
Jugendamt
(JgA):
Gemessen an
den Kriterien zur Kinderfreundlichkeit stößt vor allem der nach der
Planungsvariante 2 vorgesehene gemeinsame Fahrstreifen für den Bus- und
Radverkehr auf erhebliche Bedenken, weil damit die erforderliche Trennung der
Wege für die unterschiedlichen Verkehrsarten (zu Fuß, per Fahrrad oder mit dem
Kfz), die bisher in der Heilstättenstraße östlich der Paul-Keller-Straße
gegeben ist, für den Bus-, Rad- und Taxiverkehr aufgehoben wird.
Wir weisen darauf hin, dass der bei
Kinderfreundlichkeitsprüfungen zugrunde zu legende Personenkreis grundsätzlich
nicht nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sondern auch junge
Volljährige unter 27 Jahren, sowie alle für unter 18-Jährige sorgeberechtigten
Personen (Eltern) umfasst.
Die vom JgA
genannten Altersangaben stehen im Widerspruch zur Straßenverkehrsordnung
(StVO). Nach § 2 Abs. 5 StVO müssen Rad
fahrende Kinder bis acht Jahren den Gehweg benutzen, bis 10 Jahren dürfen sie
es. Ältere Radfahrende müssen benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen benutzen
(vgl. Kommentar zu § 2 StVO, S. 75 , Kirschbaum-Verlag 15. Auflage, Dezember
2015). Ist Radverkehr auf breiten Bussonderfahrstreifen zugelassen, könne
Radfahrende diesen benutzen, müssen es aber nicht. (vgl. Kommentar zu § 41,
Zeichen 245 StVO, S. 577, Kirschbaum-Verlag 15. Auflage, Dezember 2015).
Polizei:
Nachdem durch die VAG
auf Grund des zunehmenden MIV immer mehr Verspätungen auf den Buslinien beklagt
werden, wäre aus polizeilicher Sicht die Variante 2 am sinnvollsten.
Da es sich in diesem Bereich um Neubauten handelt,
müssten für die Bewohner genügend Stellflächen zur Verfügung stehen. Aus
polizeilicher Sicht wird auf der Nordseite der Heilstättenstraße angeregt,
zumindest im Bereich der Wohnbebauung das Parken von LKWs und Anhängern zu
unterbinden.
Seniorenrat:
Wir begrüßen Variante
2. Die Parkplätze auf der Nordseite der Heilstättenstraße sollten nur für Pkw
sein, da Anhänger oder LKW zu weit in die Straße gehen.
Stadtentwässerungsbetrieb Fürth (StEF):
In den beiliegenden
Kanallageplänen wurden die städt. Kanäle eingetragen.
Die StEF weist ausdrücklich darauf hin, dass bei den
geplanten Baumpflanzungen grundsätzlich ein Abstand von mind. 2,50 m ab
Kanalachse zu den städt. Kanälen, den Sinkkastenleitungen und den vorh.
Hausanschlüssen eingehalten werden muss. Die Schutzstreifen wurden in den
Plänen rot schraffiert eingetragen. Die StEF ist der Auffassung, dass bei allen
geplanten Baumpflanzungen Wurzelschutzmaßnahmen sinnvoll und erforderlich sind.
Des Weiteren weist die StEF darauf hin, dass die
städt. Schächte und Sinkkasteneinläufe für städt. Spülfahrzeuge zur Reinigung
der Kanäle und der Sinkkasteneinläufe jederzeit zugänglich bleiben müssen. Ein
Abstand (Radius) von 4,00 m muss nach Vorgabe des Kanalbetriebes zu den städt.
Schächten und Sinkkasteneinläufen freigehalten werden.
Die Sinkkasteneinläufe wurden, soweit sie eingemessen sind, bei den
Standorten der Baumpflanzbeete berücksichtigt. Die lange Baumscheibe erhält
eine Öffnung zur Fahrbahn und entsprechend größeren Abstand zum Randstein.
Straßenverkehrsamt:
Ungeachtet der
förmlichen Voraussetzungen zu einem Sonderfahrstreifen für den Linienverkehr
sind es vor allem die Stellplatzkapazitäten, die es weitgehend zu erhalten bzw.
zu schaffen gilt. Den Belangen des ÖPNV kann auch mit dem Radfahrstreifen in
akzeptablem Umfang Genüge getan werden.
Telekommunikationsleitungen:
Die vorhandenen
Telekommunikationsanlagen sind aus der Anlage ersichtlich. Nach derzeitigem
Kenntnisstand sind keine Arbeiten der Telekom vorgesehen.
Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur
Sicherung, Veränderung oder Verlegung unserer Anlagen können wir erst Angaben
machen, wenn uns die endgültigen Ausbaupläne (Höhenpläne, Ouerschnittspläne,
Bauwerkspläne u. Ä.) mit Erläuterung rechtzeitig, min. 3 Monate vor Baubeginn,
vorliegen.
Tiefbauamt:
Die Kosten für Variante 1
wurden mit ca. 55.000 € ermittelt. Variante 2 beläuft sich auf ca. 210.000 €.
Die Kosten für die Errichtung der Baumscheiben und
die Erstellung der Markierung sind bei beiden Varianten nahezu gleich hoch. Bei
Variante 2 ist aufgrund der Lageveränderung der Markierung und der dadurch
erforderlichen umfangreichen Demarkierungen aus Gründen der Verkehrssicherheit
(Vermeidung von Phantommarkierung) eine Deckenerneuerung notwendig. Die Kosten
hierfür einsch l. des Inselumbaus belaufen sich auf ca. 160.000 €.
HHMittel stehen im TfA nicht zur Verfügung. Eine
Anmeldung für den HH2018 kann nach Wahl der Variante erfolgen.
Es erscheint unlogisch, wenn auf der Südseite
Parkplätze für Pkw geschaffen werden sollen während die Parkplätze auf der
Nordseite den Anwohnern nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen.
Ergebnis:
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Variante 1 mit dem
Radfahrstreifen gewählt. Um die Einrichtung eines Bussonderstreifens künftig zu
ermöglichen, wird dies bei den Baumpflanzbeeten bereits in der jetzigen Planung
berücksichtigt.
Ob
zusätzliche Wurzelschutzmaßnamen zu den Leitungen erforderlich werden, muss im
Rahmen der Bauausführung geklärt werden.
Zusätzlich
soll auf der Nordseite der Heilstättenstraße das Parken von LKWs und das
Abstellen von Anhängern wirksam unterbunden werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
55.000
€ |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan Variante 1
Lageplan Variante 2
Lageplan Variante 1 Ausschnitt