Betreff
Antrag der Gruppe Die Linke zur Klima-Anpassungsstrategie der Stadt Fürth
Vorlage
OA/210/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Entfällt, da Kenntnisnahme.


Die Stadtratsgruppe DIE LINKE  hat am 15.10.2016 folgenden Antrag gestellt:

 

“Wir beantragen die Hereingabe der Klima-Anpassungsstrategie für die Stadt Fürth. In vielen Großstädten gibt es solche (z.B. Stadt Offenbach), sodass wir davon ausgehen, dass es solche auch in Fürth gibt.“

 

Der Antrag wird nachfolgend beantwortet.

 

 

1. Klimawandel in Bayern

 

Bevor auf die Klimaanpassungsstrategie eingegangen wird, erfolgt zunächst eine Zusammenfassung der bereits erfolgten und der prognostizierten Klimaveränderungen für Bayern und damit auch für Fürth:

 

Temperaturanstieg

Im Zeitraum 1881 bis 2014 um 1,4° C

 

 

 

1971 – 2000

2021 – 2050

2051 - 2100

Mittlere Jahrestemperatur

 

7,8 °C

Temperaturanstieg

+ 1°C bis 2°C

Temperaturanstieg

+ 2 bis 4,5°C

Eistage (Dauerfrost)

im Mittel 30, max. 68 im Jahr 1963

Abnahme um 9 bis zu 21 Tage

Abnahme um bis zu 33 Tage

Heiße Tage (T über 30° C)

5

Zunahme um bis zu 14 Tage

Zunahme um bis zu 30 Tage

Schneebedeckung

Von 1951/52 – 2010/11 signifikante Verringerung

Phänologische Uhr/Verschiebung der Jahreszeiten

Der signifikante Trend für die Verlängerung der Vegetationsperiode für den Zeitraum von 1961 bis 2010 zeigt eine Verlängerung um insgesamt 26 Tage.

Hochwasser

Von 1932-2010 nahmen die Hochwasserabflüsse an der Mehrzahl der Pegel im Gesamtjahr und im Winterhalbjahr zu, während im Sommer tendenziell von einer Abnahme auszugehen ist. Dies ist gemäß Klimaprojektionen auch für die Zukunft anzunehmen.

Mittlere Jahrestemperatur der Fließgewässer und Seen

Temperaturzunahme seit 1980 bei rd. + 0,5 °C je Dekade. Dies führt zu weitgehenden Veränderungen von Tier-und Pflanzengesellschaften. Bei Seen kann es ernste Beeinträchtigungen durch Sauerstoffmangel geben.

Veränderung klimatisch bedingter Niederschlagsverhältnisse

Führt insbesondere im Bergland zu Wildbachgefahren, Georisiken und Lawinen; sowohl die Anzahl als auch die Intensität können zunehmen.

Vielfältige Folgen für die menschliche Gesundheit

Herz-Kreislaufkrankheiten, z. B. Zunahme von Herzinfarkten insbesondere durch Hitzewellen

Zunahme von Haut- und Augenerkrankungen sowie Hautkrebs durch stärker werdende UV-Strahlung

Zunahme von Allergien, z. B. durch Verlängerung der Flugzeit von Gräser- und Baumpollen

 

(Quelle: http://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/forschung/klimareport2015.htm)

 

 

2. Klimaanpassungsstrategien

 

2.1 Weltklimarat

 

Weltklimarat ist die geläufige deutsche Bezeichnung für den IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change). 2001 hat der Weltklimarat in seinem Sachstandsbericht bezüglich der Anpassung an den Klimawandel darauf hingewiesen, dass „Eine Anpassung potenziell die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderung vermindern und oft unmittelbar Sekundärnutzen hervorbringen kann; sie wird jedoch nicht alle Schäden verhindern. … Es wurden zahlreiche mögliche Optionen zur Anpassung an den Klimawandel identifiziert, die negative Auswirkungen vermindern und nutzbringend erweitern können; jedoch werden diese Optionen mit Kosten verbunden sein. .. Eine größere und schnellere Klimaänderung würde hinsichtlich einer Anpassung ein größeres Schadensrisiko mit sich bringen als eine geringere und langsamere Veränderung.“

(Quelle: Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger, Klimaänderung, Synthesebericht des IPCC , http://www.de-ipcc.de/_media/2001-synthese.pdf)

 

In der Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger - Synthesebericht Klimaänderung 2014 - des IPCC nehmen Anpassungsmaßnahmen schon einen weitaus größeren Raum ein. Tabelle 1 zeigt den umfassenden Ansatz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 1: Ansätze für den Umgang mit Risiken des Klimawandels durch Anpassung.

 

Diese Ansätze sollten als überlappend und nicht als getrennt voneinander betrachtet werden, und sie werden häufig gleichzeitig verfolgt. Die angeführten Beispiele folgen keiner bestimmten Reihenfolge und können für mehr als eine Kategorie relevant sein.

 

 

Quelle: IPCC 2014: Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger. In Klimaänderung 2014: Synthesebericht. Beitrag der Arbeitsgruppen I, II und III zum Fünften Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Hauptautoren R.K. Pachauri und L.A. Meyer (Hsrg.)). IPCC Genf, Schweiz. Deutsche Übersetzung durch Deutsche IPCC-Koordinationsstelle, Bonn 2015

 

2.2 Europäische Union

 

Am 29. Juni 2007 veröffentlichte die Europäische Kommission das Grünbuch "Anpassung an den Klimawandel in Europa – Optionen für Maßnahmen in der EU", das mit vier Aktionsschwerpunkten einen ersten flexiblen Ansatz zur Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Klimawandels bildet.

Das Weißbuch "Anpassung an den Klimawandel – ein europäischer Aktionsrahmen" wurde zwei Jahre später publiziert. Zur Reduzierung der Anfälligkeit der EU gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: die Schaffung einer soliden Wissensgrundlage, die Integration des Aspekts der Klimaanpassung in die EU-Politik und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Klimaanpassung.

Am 16. April 2013 wurde die "EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel" veröffentlicht. Diese baut auf oben genanntem Weißbuch auf und verfolgt drei Hauptziele:

  1. Finanzielle Förderung von Anpassungsstrategien in den Mitgliedsstaaten
  2. "Klimasicherung" durch die Förderung von Anpassungsmaßnahmen in besonders gefährdeten Sektoren
  3. Schließen von Wissenslücken in Bezug auf Anpassung

(Quelle: http://www.klimadialog-bayern.de/index.php/anpassungsstrategien/europaeische-ebene)

 

2.3 Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel

 

Die Bundesregierung hat im Dezember 2008 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS) beschlossen. In ihr werden Aussagen zu beobachteten und erwarteten Klimaänderungen getroffen. Es werden Schritte genannt, die notwendig sind, um Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig und damit vorausschauend umsetzen zu können. Die DAS stellt mögliche Folgen des Klimawandels in verschiedenen Handlungsfeldern vor und zeigt Handlungsoptionen auf, um Deutschland widerstandsfähiger gegenüber Klimaänderungen und deren Auswirkungen zu machen.

Die DAS betrachtet sowohl die Auswirkungen allmählicher Klimaänderungen als auch die Folgen voraussichtlich häufiger auftretender und stärkerer Extremereignisse. Diese Klimafolgen sowie Handlungsoptionen für die Anpassung werden in der DAS differenziert nach verschiedenen Handlungsfeldern dargestellt. Diese sind:

-          Bauwesen

-          Biologische Vielfalt

-          Boden

-          Energiewirtschaft

-          Finanz- und Versicherungswirtschaft

-          Fischerei

-          Forstwirtschaft

-          Industrie und Gewerbe

-          Landwirtschaft

-          Menschliche Gesundheit

-          Tourismus

-          Verkehr- und Verkehrsinfrastruktur

-          Wasser, Hochwasser und Küstenschutz

 

Zwei der Querschnittsthemen werden noch intensiver betrachtet und zwar Raum-, Regional- und Bauleitplanung sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.

Das Hauptziel der DAS ist es, die Verletzlichkeit (Vulnerabilität) der deutschen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu verringern und die Anpassungsfähigkeit des Landes (Anpassungskapazität) zu erhalten oder sogar zu steigern

 


2.4 Bayerische Anpassungsstrategie

 

Die Bayerische Staatsregierung hat im Mai 2009 eine eigene Klima-Anpassungsstrategie (BayKlas) verabschiedet, die sektorenbezogen (s. DAS) neben der Verletzlichkeit gegenüber Klimaänderungen, bereits ergriffene Anpassungsmaßnahmen aufführt und zukünftige staatliche/nicht staatliche Handlungsoptionen benennt.

Schwerpunkte bayerischer Klimaanpassungsmaßnahmen sind:

-          das Hochwasserschutzprogramm 2020

-          Vorsorge gegen Trockenheit und Dürre

-          das Waldumbauprogramm, Schutzmaßnahmen für Bergwälder

-          Stabilisierung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme

-          Erhalt und Renaturierung natürlicher bzw. genutzter Kohlenstoffsenken (z.B. Moore)

-          ein Hitzewarnsystem zum Schutz der Bevölkerung

-          Eindämmung von Georisiken

 

Verschiedene Plattformen stellen Informationen oder Warnungen über Gefahren in Bayern zur Verfügung. Dazu zählen der Hochwassernachrichtendienst (HND) und der Niedrigwasserwarndienst (NID). Der Informationsdienst Überschwemmungsgefährdeter Gebiete (IÜG) informiert über Hochwassergefahren und –risiken und amtlich festgelegte Überschwemmungsgebiete. Auf der Internetplattform „Naturgefahren“ werden diese Warn- und Informationsdienste gebündelt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (http://www.naturgefahren.bayern.de/).

 

Die Folgen des Klimawandels können jeden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich betreffen: Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Gesundheit, Energiewirtschaft, Industrie und Gewerbe, Tourismus, sowie Verkehr und Infrastruktur. (Quellen: http://www.lfu.bayern.de/klima/klimaanpassung/bayern/index.htm, http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/anpassung_an_den_klimawandel/index.htm)

 

2.5 Klimaanpassung Kommunen

 

Verschiedene Kommunen haben sich schon intensiver mit dem Thema Klimaanpassung befasst, z. B. Berlin, Hamburg, Bochum, Bremen, Regensburg und Nürnberg. Aufgrund der räumlichen Nähe wird kurz auf die Stadt Nürnberg eingegangen:

Die Stadt Nürnberg ist eine von neun Städten, Gemeinden und Gemeindeverbünden im Bundesgebiet, die von Dezember 2009 bis Juni 2012 an einem Modellvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beteiligt waren. Im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) im Forschungsfeld „Urbane Strategien zum Klimawandel– Kommunale Strategien und Potentiale“ bestand der Forschungsauftrag, Handlungskonzepte zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln. Für die Entwicklung der Nürnberger Klimaanpassungsstrategie im Zuge dieses Projektes „Sommer in der Stadt – dem Klimawandel sinnvoll begegnen“ standen die Folgen der Temperaturerhöhung durch zunehmende Sommertage, Hitze- und Trockenperioden sowie die Auswirkungen auf die Modellstadtteile „Altstadt“ und „Weststadt“ im Fokus. Es wurden schwerpunktmäßig drei Handlungsfelder betrachtet, für die dann Maßnahmensteckbriefe entwickelt wurden, die in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet sind.

 

 

Handlungsfeld

 

Maßnahmensteckbriefe

Stadtentwicklung und Bauleitplanung

Klimaanpassung als ressortübergreifende Aufgabe der Stadtentwicklung:
Integrierte Planung

Erhalt und Entwicklung Innerstädtischer Luftaustauschbahnen

Festsetzungen zur Klimaanpassung in Bebauungsplänen

Neuanlage von öffentlichen Grünflächen

Verbesserung der Freiraumvernetzung, Fuß- und Radwegeverbindungen

Anpassungsmaßnahmen an Gebäuden

Dach – und Fassadenbegrünung

Rückhaltung, Versickerung und Bewirtschaftung von Regenwasser

 

Grünflächen- und Freiraumgestaltung

 

Optimierung der Kühleffekte von Grünflächen

Anpassung von Pflanzenauswahl und Grünflächenpflege

Kühlende Gestaltungselemente im Freiraumnetz

Gestaltung privater Freiflächen (Gärten, Hofbereiche)

Bäume im Straßenraum und auf Parkplätzen, Straßenbegleitgrün

 

Gesundheitsvorsorge und Information

 

Informations- und Kommunikationsangebote

Schutzmaßnahmen für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen

 

(Quelle: Stadt Nürnberg, Umweltamt, Handbuch Klimaanpassung, 2012,https://www.nuernberg.de/imperia/md/klimaanpassung/dokumente/klimaanpassung_handbuch_low.pdf).

 

 

3. Klimaanpassungsstrategie für Fürth?

 

Fürth besitzt (noch) keine eigene Klimaanpassungsstrategie. Klimaanpassung ist ein noch verhältnismäßig junges Themenfeld. Es laufen derzeit noch sehr viele Forschungsprojekte in diesem Bereich. Das heißt aber nicht, dass Maßnahmen zur Klimaanpassung in Fürth gar keine Rolle spielen. Zum einen, weil die Auswirkungen der Deutschen und der Bayerischen Klimaanpassungsstrategien auch Auswirkungen auf Fürth haben und zum anderen, weil einzelne Maßnahmen auch ohne eine eigene Klimaanpassungsstrategie schon Einzug in das kommunale Handeln gefunden haben.

Beispiele dafür sind:

 

·         Änderung rechtlicher Regeln im Baugesetzbuch

 

„Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wurden durch Änderung des Baugesetz-buches zu Planungsleitsätzen erklärt (§1 Abs. 5 Satz 2 BauGB), um deren gestiegene Bedeutung zu betonen. Klimaschutz und –anpassung sind danach in der Bauleitplanung der Gemeinden zu berücksichtigen, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Die Anpassung an den Klimawandel wurde durch diese Änderungen erstmals ausdrücklich im Baugesetzbuch erwähnt. Durch Änderungen des besonderen Städtebaurechts wurde zudem deutlich gemacht, dass die Anpassung an den Klimawandel auch im Rahmen des Stadtumbaus (§171a BauGB) und bei der städtebaulichen Sanierung (§136 BauGB) zu berücksichtigen sind. Die Bauministerkonferenz der Länder hat zu den jeweiligen BauGB-Novellierungen in 2011 und 2013 entsprechende Mustereinführungserlasse verabschiedet. Städte und Gemeinden sind nun gefordert, die jüngst verabschiedeten städtebaulichen Regelungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung umzusetzen. Für die Umsetzung in die kommunale Planungspraxis gibt das UBA mit der „Praxishilfe Klimaschutz in der räumlichen Planung“ Hilfestellungen.“

 

(Quelle: Die Bundesregierung: Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, Stand 16.11.2015, S.20, http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimawandel_das_fortschrittsbericht_bf.pdf )

 

·         Hochwasserrisikomanagement

 

Die Europäische Union hat diese Problematik des Hochwasserrisikomanagements erkannt und die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken („Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie“) erlassen. Mit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) wurden die europäischen Vorgaben zum 1. März 2010 in Bundes- und Landesrecht übernommen und inhaltlich konkretisiert. (Quelle: http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risikomanagement_umsetzung/index.htm)

 

Das BayWG verpflichtet nun die Wasserwirtschaftsämter die Überschwemmungsgebiete in Bayern – sofern noch nicht geschehen, zu ermitteln und fortzuschreiben (Art. 46 Abs. 1 Satz1 BayWG). Die Stadt Fürth setzt diesbezüglich Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung fest (Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayWG). Mit Ausnahme des Überschwemmungsgebietes der Pegnitz wurden zwischenzeitlich die Überschwemmungsgebiete der betroffenen Gewässer Rednitz und Regnitz (Gewässer I. Ordnung), Farrnbach, Zenn und Gründlach (Gewässer II. Ordnung) sowie Bucher Landgraben (Gewässer III. Ordnung) neu berechnet und die Verfahren teilweise bereits abgeschlossen. Das Überschwemmungsgebiet der Pegnitz wird erst nach vollständiger Durchführung der Sanierungsarbeiten am Wöhrder See in Nürnberg fortgeschrieben.

 

·         Bäume im Straßenraum und auf Parkplätzen, Straßenbegleitgrün

 

Wie oben bereits erwähnt, finden Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in Fürth auch durch die Stadtverwaltung bereits statt. Als Beispiele seien hier die Baumauswahl für Straßenbäume, bei der auf trockenresistentere Arten zurückgegriffen wird, genannt oder auch die an trockene Standorte angepasste, artenreiche Staudenbepflanzung von Verkehrsinseln.

 

(Quelle: : Stadt Nürnberg, Umweltamt, Handbuch Klimaanpassung, 2012, S 67, https://www.nuernberg.de/imperia/md/klimaanpassung/dokumente/klimaanpassung_handbuch_low.pdf).

 

Schlussbemerkung:

Kommunen kommt bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort eine entscheidende Aufgabe zu. Dies wird auch durch folgende Zitate deutlich:

 

„Die Kommunen, als die den Bürgern am nächsten stehende Verwaltungseinheit, nehmen eine besondere Rolle in der Bewältigung zukünftiger Probleme ein (siehe Kap. 28 der Agenda 21). Für den Klimaschutz besitzen sie eine Schlüsselfunktion. Die Kommunen sollten sowohl bei der Treibhausgas-Reduktion als auch bei der Klima-Anpassung geeignete Maßnahmen initiieren und umsetzen. Sie üben dabei eine wichtige Vorbildfunktion aus und können Bürger und Unternehmen für einen aktiven Klimaschutz gewinnen. (Quelle: http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/anpassung_an_den_klimawandel/index.htm)

 

„Kommunen gehören zu den zentralen Akteuren der Anpassung an den Klimawandel. Viele Folgen des Klimawandels zeigen lokale Wirkungen und viele Maßnahmen zur Anpassung müssen mit und in den Kommunen entwickelt und umgesetzt werden.“ (Quelle: Aktionsplan Anpassung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, beschlossen vom Bundeskabinett am 31.08.2011, http://www.bmub.bund.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/aktionsplan_anpassung_klimawandel_bf.pdf)

 

Um den Antrag abschließend zu beantworten, wird festgestellt, dass es noch keine (eigene) Anpassungsstrategie der Stadt Fürth an den Klimawandel gibt und sie damit auch nicht vorgelegt werden kann. Ob und ggf. in welcher Form eine eigene Anpassungsstrategie für die Stadt Fürth zukünftig notwendig werden wird, bleibt abzuwarten, und sollte in mehrjährigem Abstand

überprüft werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: