Der Antrag der Kirchengemeinde St. Marien auf Erteilung
einer Befreiung von den Verboten der Baumschutzverordnung für die Entfernung
einer Esche wird abgelehnt.
I. Die Kirchengemeinde St. Marien Burgfarrnbach möchte das ehem. städt. Grundstück Fl.Nr. 88/3 Gem. Burgfarrnbach (an der Hummelstraße) als Außenspielfläche des dortigen Kindergartens nutzen. Auf der Fläche befinden sich u.a. eine stattliche Esche (Stammumfang ca. 220 cm) und drei junge Ahornbäume. Es ist beabsichtigt, die Esche zu entfernen, um dort eine Nestschaukel zu errichten (vgl. Plan „Spielplatz St. Marien“).
Der Baum wurde durch den Stadtförster und den Baumpfleger des Grünflächenamtes in Augenschein genommen. Beide kamen übereinstimmend zu dem Schluss, dass die das Straßenbild prägende Esche augenscheinlich vital ist, evtl. Schäden konnten nicht erkannt werden.
Aus diesem Grund
wurde von hier mit der Kirche Kontakt aufgenommen um nach Möglichkeiten zu
suchen, ob durch eine Modifizierung des Vorhabens die Fällung der Esche evtl.
vermieden werden kann. Im Rahmen mehrerer Ortstermine verwies die
Kirchengemeinde darauf, dass die Esche in Mitten des künftigen
Spielplatzes stehe, bei Erhalt des Baumes könne das pädagogische Konzept nicht
umgesetzt werden. Die Planung des Spielplatzes sei mit dem Jugendamt der Stadt
Fürth abgestimmt und berücksichtige die erforderlichen Sicherheitsabstände von
Spielgeräten zu Hindernissen (Mauer, Bäume). Daneben stelle der Baum mit seinem
Wurzelwerk eine Stolpergefahr dar. Auch könne nicht vollständig ausgeschlossen
werden, dass Kinder durch herabstürzende Äste zu Schaden kommen. Auf dem
vorhandenen Spielplatz westlich der Kirche seien keine Rasenfläche und kein
Sandkasten vorhanden. Diese können nur auf dem o.g. Grundstück bei Umsetzung
des geplanten Konzepts verwirklicht werden. Das Jugendamt habe insoweit bereits
den Spielplatz der Kirche „beanstandet“. Würde der Baum erhalten werden, könnte
das pädagogische Konzept nicht umgesetzt werden, auch wäre eine Umplanung des
Spielplatzes erforderlich (mit entsprechenden Kosten). Zudem würden weitere
Kosten (Unterhalt der Esche und Abdeckung des Sandkastens wegen Laubfall)
entstehen.
Die Kirchengemeinde hält daher an dem Antrag fest und hat als Ersatz für die zu entfernende Esche drei Ersatzpflanzungen auf einem städtischen Grundstück angeboten.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die gewünschte und erforderliche Spielfläche auch bei Erhalt der Esche realisierbar ist. Die nachfolgend aufgezeigten Alternativplanungen, die seitens der Kirchengemeinde kategorisch abgelehnt werden, würden jeweils naturschutzfachlich (teils erheblich) geringere Eingriffe nach sich ziehen. Im Einzelnen:
Von hier wurde das Jugendamt um Äußerung zu der Planung der Kirchengemeinde gebeten, insbes. auch zur Frage, ob aus fachlicher Sicht nach einer Umplanung des Vorhabens eine Spielfläche bei Erhalt der Esche errichtet werden könne. Hierzu teilte das Jugendamt mit, dass aus dortiger Sicht die Fällung der gesunden Esche vermieden werden solle. Die dort geplante Nestschaukel könne, so das Jugendamt, auch an anderer Stelle auf dem Grundstück untergebracht werden.
Durch das OA wurden in den beigefügten Plänen „Spielplatz St. Marien Variante A + B“ zwei beispielhafte alternative Standorte der Nestschaukel – unter Berücksichtigung des von der Kirchengemeinde mitgeteilten Sicherheitsabstands - jeweils durch einen roten Kreis gekennzeichnet. Würden diese Standorte, um die problemlos auch die gewünschte Sandspielfläche angelegt werden könnte, verwirklicht, so müssten entweder ein junger Ahorn, oder ein am östlichen Rand stehender älterer Feldahorn entfernt werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird der Variante A der Vorzug gegeben. Hier erscheint auch denkbar, die Nestschaukel im Bereich der Ahornbäume an den nördlichen Rand des Grundstückes zu setzen. Je nach genauer Lage wäre dies mit der Entfernung von einem, max. von zwei jungen Ahornbäumen verbunden. Für die Kirche böte die Variante A zudem den Vorteil, dass für jeden entfernten Ahorn nur eine Ersatzpflanzung erforderlich werden würde, während für den Feldahorn (Stammumfang 172 cm, Variante B) vier Ersatzpflanzungen durchzuführen wären.
Das Ansinnen der
Kirche, sich des Pflegeaufwandes für einen Großbaum entledigen zu wollen, ist
zunächst nachvollziehbar. Dieser Pflegeaufwand stellt jedoch keinen Grund dar,
welcher eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzverordnung (BSchV)
rechtfertigen könnte. Die Gefahr durch herabstürzende Äste ist aufgrund
der bescheinigten Vitalität des Baumes gering. Ihr müsste zudem – wie von
jedem anderen Grundstückseigentümer auch – durch regelmäßige Nachschau begegnet
werden. Auch die angeführte
Stolpergefahr ist h.E. nicht geeignet, eine Befreiung von den Verboten der
BSchV begründen zu können. Zweifellos sind im direkten Bereich des Stammfußes
gewisse Unebenheiten im Gelände zu erkennen, jedoch ragen die Wurzeln nicht als
regelrechte Stolperfallen aus dem Boden. Angesichts eines nun auch in der Stadt
Fürth betriebenen Waldkindergartens verwundert eine solche Argumentation der
Kirche schon ein wenig. Sofern zukünftig durch eine Anhebung der Wurzeln
tatsächlich eine gewisse Stolpergefahr gegeben sein sollte, ist aus
naturschutzfachlicher Sicht ein gewisser Niveauausgleich durchaus denkbar.
Nach h.A. kann daher
dem Antrag die Esche entfernen zu dürfen - auch aus Gründen der
Gleichbehandlung - nicht entsprochen werden. Eine alternative Planung der
Außenspielfläche ist auch nach Einschätzung des Jugendamtes auf diesem
Grundstück möglich.
Sofern hier aus
übergeordneten Gründen eine abweichende Entscheidung getroffen werden soll,
kann zumindest in der Frage des Ersatzes der Kirche nicht gefolgt werden. Nach
den Regelungen der BSchV ist bei Bäumen dieses Stammumfanges ein Ersatz
zwischen 5 und 8 Ersatzpflanzungen erforderlich. Auf Grund des Zustandes der
Esche sollen nach Einschätzung des OA hier 6 Ersatzpflanzungen vorgenommen
werden. Sofern diese auf dem Grundstück nicht geleistet werden können, ist eine
entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten. Ein (teilweiser) Verzicht darauf
erscheint ebenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich zu sein.
Am Rand sei erwähnt, dass die Verwaltung bereits von
Anwohnern auf die mögliche Entfernung der Esche angesprochen wurde. Die
Anwohner sehen dieses Ansinnen der Kirche kritisch und legen Wert auf den
Erhalt dieses das Umfeld prägenden Baumes. Aus naturschutzfachlicher Sicht
sollte die Kirche hier die Chance ergreifen und die Außenspielfläche um diesen
zentralen Baum herum zu gestalten. Dazu, so zumindest die bisherigen Äußerungen
der Kirchenvertreter, ist man derzeit nicht bereit. Es wurde vielmehr
angekündigt, möglicherweise auf diese Außenspielfläche verzichten zu wollen,
sollte die Stadt Fürth auf dem Erhalt der Esche bestehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Plan Spielplatz St. Marien
Plan Spielplatz St. Marien Variante A
Plan Spielplatz St. Marien Variante B