Betreff
Neugestaltung der Außenspielfläche Kindertagesstätte St. Marien - Antrag auf Entfernung einer Esche
Vorlage
OA/213/2016
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Antrag der Kirchengemeinde St. Marien auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten der Baumschutzverordnung für die Entfernung einer Esche wird abgelehnt.


I.          Die Kirchengemeinde St. Marien Burgfarrnbach möchte das ehem. städt. Grundstück Fl.Nr. 88/3 Gem. Burgfarrnbach (an der Hummelstraße) als Außenspielfläche des dortigen Kindergartens nutzen. Auf der Fläche befinden sich u.a. eine stattliche Esche (Stammumfang ca. 220 cm) und drei junge Ahornbäume. Es ist beabsichtigt, die Esche zu entfernen, um dort eine Nestschaukel zu errichten (vgl. Plan „Spielplatz St. Marien“).

 

Der Baum wurde durch den Stadtförster und den Baumpfleger des Grünflächenamtes in Augenschein genommen. Beide kamen übereinstimmend zu dem Schluss, dass die das Straßenbild prägende Esche augenscheinlich vital ist, evtl. Schäden konnten nicht erkannt werden.

 

Aus diesem Grund wurde von hier mit der Kirche Kontakt aufgenommen um nach Möglichkeiten zu suchen, ob durch eine Modifizierung des Vorhabens die Fällung der Esche evtl. vermieden werden kann. Im Rahmen mehrerer Ortstermine verwies die Kirchengemeinde darauf, dass die Esche in Mitten des künftigen Spielplatzes stehe, bei Erhalt des Baumes könne das pädagogische Konzept nicht umgesetzt werden. Die Planung des Spielplatzes sei mit dem Jugendamt der Stadt Fürth abgestimmt und berücksichtige die erforderlichen Sicherheitsabstände von Spielgeräten zu Hindernissen (Mauer, Bäume). Daneben stelle der Baum mit seinem Wurzelwerk eine Stolpergefahr dar. Auch könne nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Kinder durch herabstürzende Äste zu Schaden kommen. Auf dem vorhandenen Spielplatz westlich der Kirche seien keine Rasenfläche und kein Sandkasten vorhanden. Diese können nur auf dem o.g. Grundstück bei Umsetzung des geplanten Konzepts verwirklicht werden. Das Jugendamt habe insoweit bereits den Spielplatz der Kirche „beanstandet“. Würde der Baum erhalten werden, könnte das pädagogische Konzept nicht umgesetzt werden, auch wäre eine Umplanung des Spielplatzes erforderlich (mit entsprechenden Kosten). Zudem würden weitere Kosten (Unterhalt der Esche und Abdeckung des Sandkastens wegen Laubfall) entstehen.

 

Die Kirchengemeinde hält daher an dem Antrag fest und hat als Ersatz für die zu entfernende Esche drei Ersatzpflanzungen auf einem städtischen Grundstück angeboten.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die gewünschte und erforderliche Spielfläche auch bei Erhalt der Esche realisierbar ist. Die nachfolgend aufgezeigten Alternativplanungen, die seitens der Kirchengemeinde kategorisch abgelehnt werden, würden jeweils naturschutzfachlich (teils erheblich) geringere Eingriffe nach sich ziehen. Im Einzelnen:

 

Von hier wurde das Jugendamt um Äußerung zu der Planung der Kirchengemeinde gebeten, insbes. auch zur Frage, ob aus fachlicher Sicht nach einer Umplanung des Vorhabens eine Spielfläche bei Erhalt der Esche errichtet werden könne. Hierzu teilte das Jugendamt mit, dass aus dortiger Sicht die Fällung der gesunden Esche vermieden werden solle. Die dort geplante Nestschaukel könne, so das Jugendamt, auch an anderer Stelle auf dem Grundstück untergebracht werden.

Durch das OA wurden in den beigefügten Plänen „Spielplatz St. Marien Variante A + B“ zwei beispielhafte alternative Standorte der Nestschaukel – unter Berücksichtigung des von der Kirchengemeinde mitgeteilten Sicherheitsabstands - jeweils durch einen roten Kreis gekennzeichnet. Würden diese Standorte, um die problemlos auch die gewünschte Sandspielfläche angelegt werden könnte, verwirklicht, so müssten entweder ein junger Ahorn, oder ein am östlichen Rand stehender älterer Feldahorn entfernt werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird der Variante A der Vorzug gegeben. Hier erscheint auch denkbar, die Nestschaukel im Bereich der Ahornbäume an den nördlichen Rand des Grundstückes zu setzen. Je nach genauer Lage wäre dies mit der Entfernung von einem, max. von zwei jungen Ahornbäumen verbunden. Für die Kirche böte die Variante A zudem den Vorteil, dass für jeden entfernten Ahorn nur eine Ersatzpflanzung erforderlich werden würde, während für den Feldahorn (Stammumfang 172 cm, Variante B) vier Ersatzpflanzungen durchzuführen wären.

 

 

 

Das Ansinnen der Kirche, sich des Pflegeaufwandes für einen Großbaum entledigen zu wollen, ist zunächst nachvollziehbar. Dieser Pflegeaufwand stellt jedoch keinen Grund dar, welcher eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzverordnung (BSchV) rechtfertigen könnte. Die Gefahr durch herabstürzende Äste ist aufgrund der bescheinigten Vitalität des Baumes gering. Ihr müsste zudem  – wie von jedem anderen Grundstückseigentümer auch – durch regelmäßige Nachschau begegnet werden. Auch die angeführte Stolpergefahr ist h.E. nicht geeignet, eine Befreiung von den Verboten der BSchV begründen zu können. Zweifellos sind im direkten Bereich des Stammfußes gewisse Unebenheiten im Gelände zu erkennen, jedoch ragen die Wurzeln nicht als regelrechte Stolperfallen aus dem Boden. Angesichts eines nun auch in der Stadt Fürth betriebenen Waldkindergartens verwundert eine solche Argumentation der Kirche schon ein wenig. Sofern zukünftig durch eine Anhebung der Wurzeln tatsächlich eine gewisse Stolpergefahr gegeben sein sollte, ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein gewisser Niveauausgleich durchaus denkbar.

 

Nach h.A. kann daher dem Antrag die Esche entfernen zu dürfen - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - nicht entsprochen werden. Eine alternative Planung der Außenspielfläche ist auch nach Einschätzung des Jugendamtes auf diesem Grundstück möglich.

 

Sofern hier aus übergeordneten Gründen eine abweichende Entscheidung getroffen werden soll, kann zumindest in der Frage des Ersatzes der Kirche nicht gefolgt werden. Nach den Regelungen der BSchV ist bei Bäumen dieses Stammumfanges ein Ersatz zwischen 5 und 8 Ersatzpflanzungen erforderlich. Auf Grund des Zustandes der Esche sollen nach Einschätzung des OA hier 6 Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Sofern diese auf dem Grundstück nicht geleistet werden können, ist eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten. Ein (teilweiser) Verzicht darauf erscheint ebenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich zu sein.

 

Am Rand sei erwähnt, dass die Verwaltung bereits von Anwohnern auf die mögliche Entfernung der Esche angesprochen wurde. Die Anwohner sehen dieses Ansinnen der Kirche kritisch und legen Wert auf den Erhalt dieses das Umfeld prägenden Baumes. Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte die Kirche hier die Chance ergreifen und die Außenspielfläche um diesen zentralen Baum herum zu gestalten. Dazu, so zumindest die bisherigen Äußerungen der Kirchenvertreter, ist man derzeit nicht bereit. Es wurde vielmehr angekündigt, möglicherweise auf diese Außenspielfläche verzichten zu wollen, sollte die Stadt Fürth auf dem Erhalt der Esche bestehen.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Plan Spielplatz St. Marien

Plan Spielplatz St. Marien Variante A

Plan Spielplatz St. Marien Variante B