Betreff
Michaelis-Kirchweih - Lärmschutzmaßnahmen
Vorlage
LA/262/2016
Aktenzeichen
LA/262/2016
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis. Wegen der besonderen infrastrukturellen Anforderungen der Michaelis-Kirchweih (einzeln abgestimmter Auf- und Abbau, möglichst kurze Verkehrssperre der B8-Ortsdurchfahrt, Kosten) muss auf ein generelles nächtliches Abbauverbot als Lärmschutzmaßnahme verzichtet werden. Die bereits gültigen Auflagen in den Teilnahmebedingungen werden als ausreichend erachtet und sind entsprechend durchzusetzen. 


Seitens des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz wird zur Erhöhung des Anwohnerschutzes gefordert, auf nächtliche Abbauarbeiten bei Beendigung der Michaelis-Kirchweih künftig zu verzichten. Obwohl es aktuell keine Lärmbeschwerden bei der Michaelis-Kirchweih gab ist dies präventiv durchaus nachvollziehbar und sollte auch grundsätzliches Ansinnen der Stadt Fürth sein. Allerdings gestaltet sich die Umsetzung aufgrund veranstaltungstechnischer Besonderheiten als nahezu unmöglich. Folgendes ist hierbei zu berücksichtigen:

 

-Aufrechterhaltung der Straßensperrungen (Vollsperrung bis Do. 6 Uhr, anschl. Überwachung der Zufahrtsberechtigungen) verursacht zusätzliche Kosten i.H.v. ca. 3.500 EURO

 

-gestaffeltes Einfahren bzw. Abbau nach Geschäftsgrößen erforderlich; bedeutet, dass Groß- und Fahrgeschäfte nicht vor Do. 12 Uhr zum Abbau einfahren dürfen (Wartezeit nach Beendigung 14 Stunden) sowie eine Verlängerung der Verkehrssperre um 1 Tag bis mind. Freitag, 22 Uhr.

 

-bestimmte Bereiche des Kirchweihgeländes (wie z.B. Fürther Freiheit) wären wiederum ohne zeitliche Staffelung denkbar, welches jedoch einerseits wegen den möglichen Zufahrtsberechtigungen schwer händelbar ist und aus den Lehren der Vergangenheit bei anderen Beschicker nicht akzeptiert wird.

Grundsätzlich stellt sich die Problematik der nächtlichen Abbauarbeiten wegen des untypischen Veranstaltungsendes an einem Mittwoch (Anschlussplätze beginnen bereits am Freitag) wobei auch festgestellt werden muss, dass in der Vergangenheit keineswegs die komplette Nacht Abbauarbeiten stattfanden. Die nächtlichen „Arbeiten“ beschränken sich auf das Anfahren und Abstellen von Packwägen sowie das Rangieren zur Abfahrt.. Eigene Beobachtungen der Verwaltungen ergaben, dass aber spät. um 1 Uhr diese „Arbeiten“ beendet sind. Lediglich die Großfahrgeschäfte mit Anschlussplätzen (in der Regel ca. 2 pro Veranstaltung) bauen Ihre Geschäfte nachts komplett ab – dies allerdings bisher mit keinen nennenswerten Beschwerden. Wäre ein nächtlicher Abbau der Großfahrgeschäfte nicht mehr möglich, wäre die Auswahl bei Großfahrgeschäften künftig sehr stark eingeschränkt, da diese sich dann für die eine oder andere Veranstaltung entscheiden müssten.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Umsetzungsschwierigkeiten ist nach Ansicht der Verwaltung ein nächtliches Abbauverbot nicht umsetzbar. Um den Anwohnerschutz dennoch entsprechend zu berücksichtigen, sollten die bereits vorhandenen Lärmschutzauflagen entsprechend überwacht und ggfs. geahndet werden. Auch bleibt es weiterhin beim 2015 eingeführten Aufbauverbot am Sonntag. .


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Auszug Teilnahmebedingungen Michaelis-Kirchweih