Betreff
Neubau (Umbau) eines 2-gruppigen Kindergartens und einer 2-gruppigen Kinderkrippe in der "Grünen Halle"
Vorlage
JgA/296/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 50 Kindergartenplätzen und 24 Krippenplätzen in der Krautheimerstraße 11 in Fürth (Grüne Halle) genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind

 

Die endgültigen förderfähigen Kosten werden (und damit auch die abschließende Gesamt-förderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt.


Die Architekten Stadtplaner Hübsch/Ramsauer/Harlé als neue Eigentümer der „Grünen Halle“ planen die Einrichtung eines 2-gruppigen Kindergartens sowie einer 2-gruppigen Kinderkrippe in das Erdgeschoss der „Grünen Halle“ in der Krautheimerstraße 11.

Ein Betriebsträger für die geplante Einrichtung ist noch nicht festgelegt.

 

Die Einrichtung ist bedarfsgerecht.

Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.

Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 13.04.2016 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten Die entstehende Kindertagesstätte bietet innerhalb der Einrichtung den Übergang vom Krippen- zum Kindergartenbereich und leistet i.Ü. auch einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungsziele in der Kleinkinderbetreuung (U3).

 

Kosten und Finanzierung der Um- und Ausbaumaßnahmen für die gemischte Kindertageseinrichtung

 

Die Gesamtkosten ergibt sich aus der vorgelegten Kostenschätzung (Stand: 13.12.2016) und belaufen sich auf insgesamt 1.590.678,71 €.

 

 

 

Ermittlung der förderfähigen Kosten

 

Die förderfähigen Kosten für den Umbau zu einer gemischten Kindertageseinrichtung werden nach der FA-ZR 2006 ermittelt und stellen sich wie folgt dar:

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

13.12.2016

 

 

Förderfähige Kosten

 

 

1 = Grundstück

 

 

0,00 €

 

 

0,00 €

 

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

29.750,00 €

 

 

0,00 €

 

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

773.500,00 €

 

 

773.500,00 €

 

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

362.950,00 €

 

 

362.950,00 €

 

 

5 = Außenanlagen

 

 

209.178,20 €

 

 

209.178,20 €

 

 

6 = Ausstattung

 

 

0,00 €

 

 

0,00 €

 

 

7 = Baunebenkosten

 

 

215.300,51 €

 

 

215.300,51 €

 

 

Gesamtkosten

 

 

1.590.678,71 €

 

 

1.560.928,71 €

 

 

Hinweis: Die Ausstattung ist in der Kostenschätzung nicht enthalten

 

Der Kostenhöchstwert für den Neubau der gemischten Kindertageseinrichtung ergibt sich

aus dem Summenraumprogramm und dem derzeit gültigen Kostenrichtwert und liegt bei 1.759.758 € (429 qm à 4.102,00 €). Da dieser nicht erreicht wird, ergeben sich vorläufige förderfähige Kosten in Höhe von 1.560.928,71 €.

Anzumerken ist, dass die endgültigen förderfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses und der staatlichen Förderung

 

Der städtische Baukostenzuschuss sowie die staatlichen Zuweisungen wurden nachfolgend  auf der Grundlage der bisher geltenden gesetzlichen und städtischen Richtlinien ermittelt (s. auch Ausführungen zur neuen Sonderförderrichtlinie für den weiteren Ausbau der Kindertages-betreuung am Ende der Vorlage).

 

Gemäß der Nr. 4.2.2 der städtischen Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet werden Um- und Ausbauten bestehender Gebäude darüber hinaus zur Erhöhung des Betreuungsangebotes mit einem Fördersatz von 66 2/3   v. H. bezuschusst. Auf dieser Grundlage der errechneten vorläufigen förderfähigen Kosten von 1.560.928,71 € ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von

1.040.515,-- €.

Der staatliche Fördersatz beträgt derzeit 60% des städtischen Baukostenzuschusses.

Aus dem Sonderförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 -2018 ergibt sich eine zusätzliche staatliche Förderung von 9.800 € pro Krippenplatz, somit 235.200 €.

 

Finanzierung im Detail

 

FAG-Förderung

 

Förderung

Berechnung (gerundet)

Förderhöhe (gerundet)

Staatlicher Anteil

1.040.515,-- € x 60%

  624.300 €

Städtischer Anteil

1.040.515,-- € ./. 624.300,00 €

 

  416.200 €

FAG-Gesamtzuschuss

 

1.040.500 €

 

 

 

 

Krippenförderung gem. Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 - 2018

 

Staatlicher Anteil

24 Plätze a` 9.800 €

     235.200 €

 

 

 

Gesamtförderbetrag

 

  1.275.700 €

Kostenanteil Träger

1.590.678,71 €

314.778,21 €

 

Somit ergibt sich folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:              859.500,00 €

Städtischer Zuschuss: 416.200,00 €

Anteil Träger:                          314.978,71 €

 

Gesamtkosten                    1.590.678,71 €

 

 

Neue Sonderförderrichtlinie für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung

 

Für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung (0–6 Jahre) wird der Bund zeitnah ein weiteres neues Sonderförderprogramm mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,13 Mrd. Euro auflegen.

Da die vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration bereits angekündigte Sonderförderrichtlinie erst nach Verabschiedung des Bundesgesetzes vorgelegt werden kann, ist die konkrete Umsetzung in Bayern noch offen. Die Bezirksregierungen gehen davon aus, dass sich bei den zukünftigen Maßnahmen, somit auch für den geplanten Um- und Ausbau der „Grünen Halle“ zu einer gemischten Kindertageseinrichtung, durchwegs höhere staatliche Förderungen ergeben werden. 

 

Um eine bestmögliche geplante Förderung zu erhalten, wird für die geplante Maßnahme im Vorgriff auf die neue Sonderförderrichtlinie noch in diesem Jahr die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Regierung von Mittelfranken beantragt, damit die Maßnahme zeitnah förderunschädlich begonnen werden kann.

 

 

Finanzierung im Haushalt

 

Für die Maßnahme sind derzeit im städtischen Haushalt keine Finanzmittel veranschlagt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Plan und Kostenschätzung