Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 50 Kindergartenplätzen und 24 Krippenplätzen in der Krautheimerstraße 11 in Fürth (Grüne Halle) genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind
Die endgültigen förderfähigen Kosten werden (und damit auch die abschließende Gesamt-förderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt.
Die Architekten Stadtplaner Hübsch/Ramsauer/Harlé als neue Eigentümer der „Grünen Halle“ planen die Einrichtung eines 2-gruppigen Kindergartens sowie einer 2-gruppigen Kinderkrippe in das Erdgeschoss der „Grünen Halle“ in der Krautheimerstraße 11.
Ein Betriebsträger für die geplante Einrichtung ist noch nicht festgelegt.
Die Einrichtung ist bedarfsgerecht.
Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 13.04.2016 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten Die entstehende Kindertagesstätte bietet innerhalb der Einrichtung den Übergang vom Krippen- zum Kindergartenbereich und leistet i.Ü. auch einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungsziele in der Kleinkinderbetreuung (U3).
Kosten und
Finanzierung der Um- und Ausbaumaßnahmen für die gemischte
Kindertageseinrichtung
Die Gesamtkosten ergibt sich aus der vorgelegten
Kostenschätzung (Stand: 13.12.2016) und belaufen sich auf insgesamt
1.590.678,71 €.
Ermittlung der
förderfähigen Kosten
Die förderfähigen Kosten für den Umbau zu einer gemischten
Kindertageseinrichtung werden nach der FA-ZR 2006 ermittelt und stellen sich
wie folgt dar:
Kostengruppe |
Kostenschätzung 13.12.2016 |
Förderfähige
Kosten |
1 = Grundstück |
0,00 € |
0,00 € |
2 = Herrichten und
Erschließung |
29.750,00 € |
0,00 € |
3 = Bauwerk–Baukonstruktion |
773.500,00 € |
773.500,00 € |
4 = Bauwerk–Technische
Anlagen |
362.950,00 € |
362.950,00 € |
5 = Außenanlagen |
209.178,20 € |
209.178,20 € |
6 = Ausstattung |
0,00 € |
0,00 € |
7 = Baunebenkosten |
215.300,51 € |
215.300,51 € |
Gesamtkosten |
1.590.678,71 € |
1.560.928,71 € |
Hinweis: Die Ausstattung ist in der Kostenschätzung nicht enthalten
Der Kostenhöchstwert für den
Neubau der gemischten Kindertageseinrichtung ergibt sich
aus dem Summenraumprogramm und dem derzeit gültigen Kostenrichtwert und liegt bei 1.759.758 € (429 qm à 4.102,00 €). Da dieser nicht erreicht wird, ergeben sich vorläufige förderfähige Kosten in Höhe von 1.560.928,71 €.
Anzumerken ist, dass die endgültigen förderfähigen Kosten
(und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des
Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt
werden.
Ermittlung des
städtischen Baukostenzuschusses und der staatlichen Förderung
Der städtische Baukostenzuschuss
sowie die staatlichen Zuweisungen wurden nachfolgend auf der Grundlage der bisher geltenden
gesetzlichen und städtischen Richtlinien ermittelt (s. auch Ausführungen zur
neuen Sonderförderrichtlinie für den weiteren Ausbau der Kindertages-betreuung
am Ende der Vorlage).
Gemäß der Nr. 4.2.2 der städtischen Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet werden Um- und Ausbauten bestehender Gebäude darüber hinaus zur Erhöhung des Betreuungsangebotes mit einem Fördersatz von 66 2/3 v. H. bezuschusst. Auf dieser Grundlage der errechneten vorläufigen förderfähigen Kosten von 1.560.928,71 € ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von
1.040.515,-- €.
Der staatliche Fördersatz beträgt derzeit 60% des städtischen Baukostenzuschusses.
Aus dem Sonderförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 -2018 ergibt sich eine zusätzliche staatliche Förderung von 9.800 € pro Krippenplatz, somit 235.200 €.
Finanzierung
im Detail |
FAG-Förderung |
Förderung |
Berechnung (gerundet) |
Förderhöhe (gerundet) |
Staatlicher Anteil |
1.040.515,-- € x 60% |
624.300 € |
Städtischer Anteil |
1.040.515,-- € ./.
624.300,00 € |
416.200 € |
FAG-Gesamtzuschuss |
|
1.040.500 € |
|
|
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Krippenförderung gem.
Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 - 2018 |
Staatlicher Anteil |
24 Plätze a` 9.800 € |
235.200 € |
|
|
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Gesamtförderbetrag |
|
1.275.700 € |
Kostenanteil Träger |
1.590.678,71 € |
314.778,21 € |
Somit ergibt sich folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung: 859.500,00 €
Städtischer Zuschuss:
416.200,00 €
Anteil Träger: 314.978,71 €
Gesamtkosten 1.590.678,71 €
Neue
Sonderförderrichtlinie für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung
Für den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung (0–6 Jahre) wird der Bund zeitnah ein weiteres neues
Sonderförderprogramm mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,13 Mrd. Euro auflegen.
Da die vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration bereits angekündigte Sonderförderrichtlinie erst nach Verabschiedung des Bundesgesetzes vorgelegt werden kann, ist die konkrete Umsetzung in Bayern noch offen. Die Bezirksregierungen gehen davon aus, dass sich bei den zukünftigen Maßnahmen, somit auch für den geplanten Um- und Ausbau der „Grünen Halle“ zu einer gemischten Kindertageseinrichtung, durchwegs höhere staatliche Förderungen ergeben werden.
Um eine bestmögliche geplante Förderung zu erhalten, wird für die geplante Maßnahme im Vorgriff auf die neue Sonderförderrichtlinie noch in diesem Jahr die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Regierung von Mittelfranken beantragt, damit die Maßnahme zeitnah förderunschädlich begonnen werden kann.
Finanzierung im
Haushalt
Für die Maßnahme sind derzeit im städtischen Haushalt keine Finanzmittel veranschlagt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Plan und Kostenschätzung