Der Fortschreibung der Dienstvereinbarung über die leistungsorientierte Bezahlung bei der Stadt Fürth (DV-LBFü) zum 01.01.2017 wird zugestimmt. Die DV-LBFü mit ihren Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.
Die leistungsorientierte Bezahlung wurde zum 1.1.2007
tarifvertraglich verankert. Die Dienstvereinbarung ist verpflichtende Grundlage
für den tarifkonformen Vollzug des Leistungsentgelts. Zudem regelt die
Dienstvereinbarung den Vollzug der Leistungsprämien der Beamtinnen und Beamten
gem. Art. 67 BayBesG. Der Stadtrat war zuletzt am 25.03.2015 mit Änderungen der
DV-LBFü befasst.
Die Fortschreibung der DV-LBFü enthält zum einen redaktionelle Anpassungen
(z.B. Erläuterung bei § 4 Abs. 1 DV-LBFü). Zum anderen wurden Empfehlungen aus
der betrieblichen Kommission umgesetzt mit dem Ziel der Klarstellung bzw. der
Vereinheitlichung und Vereinfachung des Verfahrens. Bei den Beamtinnen und
Beamten wurde z.B. das Zusenden der Zielvereinbarungen an das Personalamt durch
das Einpflegen in einen „elektronischen Ordner“, wie er bei den
Tarifbeschäftigten bereits verwendet wird (§ 16 Abs. 3 mit Erläuterungen),
ersetzt. Dies führt zu einer Papiereinsparung und stärkt die
Entscheidungshoheit der Referate. Die überarbeitete Anlage 3 mit Meilensteinen
und Terminen dient dem Ziel, beide Systeme (Tarifbeschäftigte und Beamte)
besser im Blick zu behalten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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DV-LBFü mit Anlagen
Synopse